Wieso überhaupt Indizierung - ist das nicht Zensur?
Auf den ersten Blick scheinbar ja: Denn nimmt man die im Grundgesetz verankerte
Pressefreiheit (Artikel 5) beim Wort, dürfte jeder seine "Meinung in Wort, Schrift und Bild frei äußern und verbreiten". Streng genommen bedeutet Indizierung jedoch nur eine "Beschränkung" im Gegensatz zur Zensur, die einem "Verbot" gleichkommt. Und das Grundgesetz garantiert zudem nicht nur die Pressefreiheit, sondern auch die
freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2). Diese kann durch Gewalt verherrlichende, pornografische oder rassistische Medien gefährdet sein und nach Meinung der BPjS-Gründerväter den "sozialethischen Reifungsprozess" negativ beeinflussen. Zu diesem Schluss kam der Bundestag am 14. Juli 1953 und verabschiedete das bis heute gültige Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjS).
Quellen: BPjS;
USK