Jugendschutzgesetz01.04.2003, Jörg Luibl
Jugendschutzgesetz

Special:

Ab heute gelten nicht nur neue Gesetze für Arzneien, Tabakwaren, Mini-Jobs, Call-by-Call und Waffenerwerb, sondern auch die Bestimmungen des neuen Jugendschutzgesetzes: Altersfreigaben, Ausweiskontrolle, Versandprobleme. Wer in dieser Woche ein Spiel kaufen will, wird sich umstellen müssen - insbesondere, wenn er nicht volljährig ist.

Das neue Jugendschutzgesetz

Welche Kennzeichnungen & Einstufungen gibt es?

- "ohne Altersbeschränkung"

- "ab 6 Jahren"

- "ab 12 Jahren"

- "ab 16 Jahren"

- "keine Jugendfreigabe" (1)

bzw.

- "nicht gekennzeichnet" (2)

(1) ersetzt die alte USK-Einstufung ab 18

(2) alle Spiele und Importe bis zur USK-Prüfung & potenzielle Indizierungstitel

- "indiziert"

Wer legt die Alterseinstufungen fest?

Die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) in Berlin. Diese wird von den Bundesländern mit der neuen Kennzeichnung von Spielen beauftragt. Unabhängige Gutachter prüften interaktive Medien bisher im Rahmen einer freiwilligen Selbstkontrolle der Wirtschaft. Jetzt werden die Entscheidungsgremien der USK um Vertreter der Landesjugendbehörden, der Kultusministerkonferenz und der Kirchen aufgestockt.

Wer indiziert Spiele?

Die BPjS - bald BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften/Medien) in Bonn. Nur Spiele, die von der USK die Kennzeichnung "keine Jugendfreigabe" erhalten haben, werden nach der Veröffentlichung von der BPjM untersucht und evtl. indiziert. Die Einstufungen "ohne Altersbeschränkung","USK 6", "USK12" und "USK16" werden jedoch von Ländern und Handel verbindlich übernommen. Diese Spiele können nicht mehr nachträglich indiziert werden. Außerdem ist ab sofort kein Antrag mehr für ein Zensurverfahren nötig.

Was ist der Unterschied zwischen "indiziert" und "keine Jugendfreigabe"?

Der Unterschied zwischen "nicht gekennzeichneter" oder mit "keine Jugendfreigabe" versehener Software und der indizierten Software ist der, dass Letztere nicht mehr beworben und im Geschäft auch nicht mehr offen angeboten werden dürfen.

Welche Konsequenzen hat die Indizierung?

Es kommt auf den feinen Unterschied zwischen Verbot (Zensur) und Beschränkung (Indizierung) an: Entscheidend ist nämlich, dass die Indizierung nicht das Verbot eines Spiels zur Folge hat - es darf nur nicht mehr öffentlich angeboten, beworben und verkauft werden, damit Kinder und Jugendliche nicht gefährdet werden. Jeder Volljährige kann weiterhin indizierte Spiele offiziell "unterm Ladentisch" erwerben.

      

Was ändert sich beim Stöbern?

Alle Spiele, die keine Jugendfreigabe haben oder importiert wurden, darf der Einzelhandel weiter frei in Geschäften ausstellen, aber er muss z.B. durch spezielle Verpackung oder andere Hinweise deutlich machen, dass sie nur an Erwachsene verkauft werden - indizierte Spiele werdet Ihr nicht offen im Regal finden.

Die beliebten Demo-Displays darf der Handel nur dann frei zugänglich machen, wenn die Spiele mit ab 6 Jahren eingestuft wurden. Titel ab 12 oder 16 dürfen nur in Begleitung Erziehungsberechtigter angespielt werden.

Was ändert sich beim Spielekauf?

Beim Erwerb gekennzeichneter Spiele wird es zu Personalausweiskontrollen an den Kassen kommen: "Mafia" gibt`s z.B. erst ab 16, "GTA 3" erst ab 18.

Beim Erwerb indizierter Spiele wie z.B. C&C: Generals wird man wie gehabt gezielt nachfragen müssen.

Was ändert sich beim Online-Shopping?

Amazon und jeder andere Versandhandel darf nicht gekennzeichnete Spiele wie z.B. Importware oder bereits mit keine Jugendfreigabe versehene Titel nicht mehr anbieten. Also werdet Ihr nur noch Spiele zwischen "ohne Altersbeschränkung" bis "ab 16" bestellen können.

Was ist mit alten Spielen?

Bereits im Handel befindliche Titel werden mit ihrer alten USK-Empfehlung durch das neue Gesetz übernommen, wenn sie vor dem 1. April höchstens ab 16 eingestuft waren und nicht indiziert wurden. Alle älteren Spiele ab 18 gelten ab sofort als nicht gekennzeichnet und sind damit nur gegen Ausweis im Laden und nicht im Versand erhältlich.

Und wenn ich das neue Gesetz lächerlich finde?

Spenden und Unterschriften nimmt die "Initiative gegen die Indizierung von Computerspielen" entgegen. Hier findet Ihr auch gewichtige Argumente gegen das neue Gesetz.

Quellen: USK ; BPjS ; Jugendschutzgesetz   

 
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