Special: Jugendschutzgesetz (Sonstiges)

von Jörg Luibl



Jugendschutzgesetz (Sonstiges) von Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Jugendschutzgesetz
Sonstiges
Entwickler: Bundesregierung
Release:
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Spielinfo
Ab heute gelten nicht nur neue Gesetze für Arzneien, Tabakwaren, Mini-Jobs, Call-by-Call und Waffenerwerb, sondern auch die Bestimmungen des neuen Jugendschutzgesetzes: Altersfreigaben, Ausweiskontrolle, Versandprobleme. Wer in dieser Woche ein Spiel kaufen will, wird sich umstellen müssen - insbesondere, wenn er nicht volljährig ist.

Das neue Jugendschutzgesetz

Welche Kennzeichnungen & Einstufungen gibt es?

- "ohne Altersbeschränkung"

- "ab 6 Jahren"

- "ab 12 Jahren"

- "ab 16 Jahren"

- "keine Jugendfreigabe" (1)
bzw.
- "nicht gekennzeichnet" (2)

(1) ersetzt die alte USK-Einstufung ab 18

(2) alle Spiele und Importe bis zur USK-Prüfung & potenzielle Indizierungstitel

- "indiziert"

Wer legt die Alterseinstufungen fest?

Die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) in Berlin. Diese wird von den Bundesländern mit der neuen Kennzeichnung von Spielen beauftragt. Unabhängige Gutachter prüften interaktive Medien bisher im Rahmen einer freiwilligen Selbstkontrolle der Wirtschaft. Jetzt werden die Entscheidungsgremien der USK um Vertreter der Landesjugendbehörden, der Kultusministerkonferenz und der Kirchen aufgestockt.

Wer indiziert Spiele?

Die BPjS - bald BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften/Medien) in Bonn. Nur Spiele, die von der USK die Kennzeichnung "keine Jugendfreigabe" erhalten haben, werden nach der Veröffentlichung von der BPjM untersucht und evtl. indiziert. Die Einstufungen "ohne Altersbeschränkung","USK 6", "USK12" und "USK16" werden jedoch von Ländern und Handel verbindlich übernommen. Diese Spiele können nicht mehr nachträglich indiziert werden. Außerdem ist ab sofort kein Antrag mehr für ein Zensurverfahren nötig.

Was ist der Unterschied zwischen "indiziert" und "keine Jugendfreigabe"?

Der Unterschied zwischen "nicht gekennzeichneter" oder mit "keine Jugendfreigabe" versehener Software und der indizierten Software ist der, dass Letztere nicht mehr beworben und im Geschäft auch nicht mehr offen angeboten werden dürfen.

Welche Konsequenzen hat die Indizierung?

Es kommt auf den feinen Unterschied zwischen Verbot (Zensur) und Beschränkung (Indizierung) an: Entscheidend ist nämlich, dass die Indizierung nicht das Verbot eines Spiels zur Folge hat - es darf nur nicht mehr öffentlich angeboten, beworben und verkauft werden, damit Kinder und Jugendliche nicht gefährdet werden. Jeder Volljährige kann weiterhin indizierte Spiele offiziell "unterm Ladentisch" erwerben.

      

Kommentare

Coldbasher schrieb am
Man sollte lieber die PEGI einführen !
Cr@zy435 schrieb am
also ich persönlich finde das ...ich sag mal nich so gut ja und ich halt mich wirklich ziemlich zurück
denn wie zum beispiel will man sich jetz online n game kaufen was ab 18 is !!!!!!!!
ich mein wqas soll der scheiß ...ich bin au net nach 3 stunden doom 3 amok gelaufen oda hab nen anschlag ausgeübt!!!!!!!!!! :!:
johndoe-freename-48045 schrieb am
Ich weiss ja net wie ihr das seht aber ich denke die grenzen zwischen der indizierung eines games und der zensur verwischen hier ganz leich, das hab ich vor allem bei C&C Generals gemerkt ich hab einfach neugierig im laden gefragt ob es das noch gibt. Da hat der verkäufer auf ein schild gezeigt. Dessen inhalt war treffent das sie das spiel nicht mehr verkaufen, auch wenn wohl die lager damit noch voll waren.
Also kam es mir vor als würde eine indizierung einer zensur nicht nur ähnlich sein sondern gleichen wenn sich der angeblich grösste elektrofachmarkt *lol* weigert so ein spiel weiter zu verkaufen, aber die DVD\'s ab 18 stehen an der kasse man muss nur fragen.
Ich denke das ist nicht gerecht dem ehrlichen käufer gegenüber vor allem denen die es sich nunmal kaufen dürfen, da sie das alter schon lange überschritten haben.
Sonst würd ich das ganze auch net für so nen schrott halten aber wenn die läden eine indizierung zensurgleich umsetzten finde ich es nicht fair.
Entschuldigt meine verspätung aber zu dem beitrag musste ich antworten
GreetZ Data
johndoe-freename-43317 schrieb am
Probleme über das Netz zu bestellen?
Nein, nicht wirklich. www.okaysoft.de bietet nachwievor Import-Spiele an, andere Händler ebenso. Wie lange das so bleibt und ob deren Interpretation der Gesetzeslage Bestand hat, kann man wohl z.Z. nicht sagen. Zu wünschen wäre es denen, die offanbar hinreichend viel Zivilcourage aufbringen und sich gegen den Unfug stellen, den unsere politische Klasse immer wieder anrichtet.
Aufgrund der neuen Gesetze ist es aber z.T. LEICHTER geworden, Spiele zu bestellen. So ist nun auch der Versand von INDIZIERTEN Titeln unter bestimmten Vorraussetzungen möglich. Okaysoft bietet z.B. CC:Generals wieder an (über einen \"geschützten\" Zugang natürlich). Beben X ist dort auch problemlos zu bestellen.
<Zynismus on>
Erfurt war offenbar nicht ganz umsonst...
<Zynismus off>
Hmmm... manchmal frage ich mich, ob Politiker eigentlich wissen was sie tun oder ob die Denkmurmeln dieser Personengruppe mit der Zeit einige ihrer wesentlichen Fähigkeiten einbüßen... haben die allen Ernstes gewollt, daß man nun LEICHTER an indizierte Software herankommt?
Nunja, solange das alles so bleibt, kann man mit den Gesetzen (beinahe) leben. Aber irgendwie habe ich da eine ganz dunkle Ahnung...
Uncool ist nur, daß ich nun mein selbstgeschriebenes PacMan oder Poker-Proggie nicht mehr auf meine Homepage stellen könnte, wenn ich denn eines hätte. Offenkundig sehr durchdacht das alles. Muss ja so sein, da hochbezahlte Leute darüber entschieden haben. Huch? Kann ich eigentlich noch mein Win98 öffentlich vertickern? Da sind ja Spiele drin, die wohl keine USK-Freigabe haben. ;)
Irgendwie wird mir schlecht, wenn ich daran denke, daß Leute die sowas verbraten, über Krieg und Frieden entscheiden. Was ein Glück, daß die Bundesrepublik nicht über Nuklearwaffen verfügt. ;)
André, 34
schrieb am