Der klassische Fehlkauf
Was habe ich mich schon nach dem Kauf digitaler Spiele geärgert! Zuerst war es die Neuauflage der Prince-of-Persia-Trilogie, die ich auf der PS3 endlich in HD genießen wollte. Und was bekam ich? Eine grenzwertige Bildrate. Und eine schlechte Ton-Abmischung, bei der ich ständig das Gefühl hatte, ich würde mich mit dem Prinzen in einem großen Badezimmer befinden. Nächster Versuch: Die Splinter-Cell-HD-Collection. Doch auch hier ließ mich das Geruckel und die zunächst fehlende Möglichkeit zur Sicht-Invertierung lieber wieder zu den Originalen auf der alten Xbox greifen. Die vorerst letzte Chance hat Ubisoft bei mir dann mit der Neuauflage des Klassikers Beyond Good and Evil verspielt: Zwar wurde es mir tatsächlich von Anfang an gestattet, die Steuerung zu invertieren, doch im Gegensatz zum Original durfte ich – warum auch immer – die X- und Y-Achse nicht mehr getrennt, sondern nur noch zusammen umstellen. Als Folge dieser Einschränkung wurde es für mich unspielbar.
Hersteller sichern sich ab
Ich hätte alle, ja, alle diese misslungenen „Wunderwerke“ sofort zum Händler zurückgebracht und auf ein kulantes Entgegenkommen gehofft. Oder ich hätte den Kram einfach als Gebrauchtspiel weiter verkauft. Aber wie konnte es anders sein? Es handelte es sich um digitale Einkäufe. Und insbesondere in der Welt von PSN, Xbox Live, Steam und anderen Download-Plattformen genießen die Hersteller immer noch ein unantastbares Privileg, dessen man sich immer bewusst sein sollte: „Kein Umtausch. Keine Rückerstattung“ heißt es immer klar und deutlich, bevor man den Kauf endgültig mit einem Tastendruck abschließt und damit den Kaufvertrag akzeptiert.
Vor jedem Kauf über Xbox Live weist Microsoft ausdrücklich darauf hin, dass es keine Rückerstattungen gibt. Damit ist man als Hersteller rechtlich auf der sicheren Seite.
Und auch mit der Neuregelung des Widerrufsrechts für digitale Güter ohne Datenträger (sprich: Downloads), das im Juni 2014 in Kraft trat, ändert sich daran nichts: Wird der Kunde im Vorfeld darüber belehrt, erlischt mit dem Start des Herunterladens sein Widerrufsrecht – vergleichbar mit dem Öffnen einer Verpackung von DVDs, Blu-rays oder anderen Datenträgern, die sich theoretisch einfach kopieren und anschließend wieder innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen zurückschicken ließen. Auch diese Sonderfälle beim Widerrufsrecht sind nach den neuen EU-Vorgaben gesetzlich geregelt und damit gestattet.
Wann greift die Gewährleistung?
Aber was passiert, wenn ein Spiel aufgrund von Fehlern entweder überhaupt nicht mehr funktioniert oder zentrale Komponenten betroffen sind? DriveClub wäre ein aktuelles Beispiel: Das Spiel lässt sich zwar nutzen, doch mit den weiterhin vorhandenen Fehlern und Problemen im Onlinebereich lässt es sich nicht in dem Umfang verwenden, wie es vom Hersteller versprochen und (z.B. durch Werbung) suggeriert wurde.
Im Rahmen einer handelsüblichen Gewährleistung hätte ein Hersteller jetzt drei Versuche, den vorhandenen Fehler zu beheben, bevor er den kompletten Verkaufspreis erstatten und die Ware zurücknehmen müsste. Ich hatte z.B. mal eine Digitalkamera, in der Teile des Bildes immer extrem unscharf auf die Speicherkarte gebannt wurden. Nachdem sie das dritte Mal zur Reparatur eingesendet wurde, der Fehler aber nicht behoben werden konnte, bekam ich mein Geld zurück.
Krass: Sony garantiert nicht einmal die Funktionalität der Einkäufe und haftet weder für Bugs noch mangelnde Qualität.
Das wünschen sich derzeit auch viele enttäuschte Käufer des PS4-Rennspiels, wie z.B.
diese Facebook-Seite zeigt, auf die uns ein Leser aufmerksam gemacht hat. Unglaublich aber wahr: Die Hersteller garantieren in ihren Nutzungsbedingungen keine Funktionalität der Software und weisen damit Haftung und Garantieansprüche von sich. Und da der Nutzer mit dem Kauf auch gleichzeitig diese Bedingungen akzeptiert, sind die Hersteller fein raus. Bei der Formulierung ihrer Bedingungen genießen sie quasi Narrenfreiheit und könnten theoretisch mit der Belehrung unbrauchbaren Softwareschrott verkaufen, ohne mit rechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen. Denn der Nutzer akzeptiert mit dem Kauf, eventuell diesen unbrauchbaren Schrott für sein Geld zu bekommen.