Test: Bulletstorm (Shooter)

von Mathias Oertel



Entwickler:
Publisher: Gearbox Publishing
Release:
25.02.2011
21.02.2011
25.02.2011
07.04.2017
30.08.2019
07.04.2017
Erhältlich: Digital (Steam)
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Denn obwohl die Kampagne mit sieben Kapiteln plus Prolog scheinbar kurz ausfällt, ist sie mit guten Ideen vollgestopft. Schon in den ersten zwei Stunden fackelt People Can Fly ein Feuerwerk an Wahnwitz ab: Mal klettert man mit Gravitationsschuhen an einer Hochhausfassade herunter, dann wiederum muss man auf einem Zug einem riesigen Schaufelrad entkommen, macht sich die Feuerkraft eines ferngesteuerten Riesenroboters zu Nutze oder flieht beinahe wie Han Solo mit dem Millenium Falcon in Das Imperium schlägt zurück aus der Höhle eines riesigen Wesens - allerdings in einem Mini-Helikopter, der kaum Schutz vor Beschuss bietet. Im Laufe der Kampagne normalisiert sich das Missionsdesign zwar auch immer wieder, bietet aber weiterhin interessante Ausschläge  und lebt innerhalb der banalen Story von einem großen Schuss Humor. Und von der brachialen Akustik im Allgemeinen, die sich auf die grandiose englische Sprachausgabe, das gute deutsche Pendant, die knackigen Explosionen und die treibende dynamische Musikuntermalung erstreckt. In einem Punkt hätte man aber durchaus mehr aufhübschen können: Die Mimik war seinerzeit akzeptabel, wirkt aber mittlerweile nur noch hölzern und starr.

Neue und alte Inhalte mit alten und neuen Problemen

Wie vor sechs Jahren ein grandioser Moment: Die Verfolgungsjagd durch das riesige Schaufelrad.
Wie vor sechs Jahren ein grandioser Moment: Die Verfolgungsjagd durch das riesige Schaufelrad.
Und nirgendwo wird dies deutlicher als bei "Duke Nukem's Bulletstorm Tour". Hier darf man statt mit der angestammten Hauptfigur mit dem Duke höchstpersönlich ins Gefecht ziehen und sich an für ihn angepassten Dialogen erfreuen. Diese gibt es allerdings nur in Englisch mit deutschen Untertiteln. Ein geringer Preis, den man zu zahlen bereit sein sollte, da der Original-Duke-Sprecher Jon St. John hier unnachahmlich seine Einzeiler und Zoten zum Besten gibt, die mal vorzüglich, mal gar nicht in den Story-Kontext gebracht wurden. Das Problem: Duke Nukems Mimik ist noch puppenhafter und so weit von Lippensynchronität entfernt wie Bulletstorm vom Preis als Kinderspiel des Jahres. Das mag zwar als Stilmittel für den jenseits aller Technik attraktiven King des Retro-Shooters beabsichtigt sein, macht aber deutlich, dass Bulletstorm visuell in manchen Bereichen nicht ganz zeitgemäß wirkt. Das gilt aber allgemein auch für bestimmte mechanische Elemente, die mittlerweile angestaubt wirken. Das Knopfdrücken zum Überwinden mancher Hindernisse stört die aufkommende Dynamik, während Kurven beim Laufen einen viel zu hohen Radius haben und man durch das nötige Abbremsen ebenfalls den Fluss zerstört, der sich während der Jagd auf Skillshots entwickelt.

In der Umgebung warten zahlreiche Elemente, die man für Skillshots einsetzen kann.
In der Umgebung warten zahlreiche Elemente, die man für Skillshots einsetzen kann.
Denn in der Zwischenzeit haben Titel wie Doom oder Shadow Warrior 2 den dynamischen Arena-Shooter für sich ebenfalls gut neu interpretiert und Bulletstorm unter dem Strich etwas der ursprünglichen Faszination abgegraben. Dafür stehen in der Full Clip Edition nicht nur die Add-Ons zur Verfügung, die seinerzeit veröffentlicht wurden, sondern auch ein paar ganz frische Inhalte wie z.B. der Duke als spielbare Figur. Außerdem hat man u.a. bei den auf Höchstpunktzahlen samt Ranglisten fokussierten Echoes sechs komplett neue und damit insgesamt 30 Karten zur Verfügung, auf denen man sich austoben kann. Oder man probiert sich am frischen Overkill Kampagnen Modus im New Game + mit uneingeschränktem Waffen- und Skillshotzugang. Und selbstverständlich darf man auch weiterhin im an eine Horde-Variation erinnernden Wellenmodus mit bis zu vier Spielern gemeinsam um Skill-Punkte kämpfen. Zwölf Karten stehen hier zur Verfügung, um die Gegner im wahrsten Sinne des Wortes nach allen Regeln der Kunst zu erledigen. Denn nur, wenn am Ende genug Skill-Punkte angesammelt wurden, geht es mit der nächsten Welle weiter. Schade, dass es bei diesem einen Mehrspieler-Modus geblieben ist.
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Kommentare

Herschfeldt schrieb am
ChrisJumper hat geschrieben: ?11.04.2017 20:42
statler666 hat geschrieben: ?11.04.2017 18:58 Kann man den Game for Windows code nicht bei Steam aktivieren um die Limited zu erhalten?
So für treue Kunden quasi? Ging glaube ich mit Dirt 3 mal...
Wenn dann müsste es da so eine Kooperation geben wie bei GoG.com letztens. GfW war doch irgendwann nicht mehr da. Frag mal bei Microsoft wenn es das wieder im Windows Store gibt. ;D
Wegen dem Steamcode angeben. Ja das stammt aus der Zeit wo die Spiele noch eine Seriel/Key hatten und du quasi dadurch nachweisen konntest das du eine gültige Lizenz besitzt. Im Grunde könnte man das heute auch noch so gestalten. Aber ein zweiter Keymanager in dem Installationsprogramm, ist den meisten Entwicklern schon zu viel Aufwand.
Dadurch wäre es ja dann auch schon möglich die Keys gebraucht zu handeln, doch das will man ja unterbinden und der Keyhandel ist ja ohnehin schon so "böse".
Zum Teil kann ich das verstehen denn Steam hat halt "Kosten" wenn die deinen Account verwalten und du die Spiele auf deren Kosten ziehen kannst. Andererseits verdienen sie genug und haben sonst kaum Kosten -keine Niederlassungen, es wird nichts schlecht, keine Lagerhaltung ....-. Da bleibt ja schon nicht viel übrig welche Dienstleistung die zahlenden Kunden in Anspruch nehmen können.
Das Spiel wäre als Plus-Game mal toll. - Wie ist das eigentlich mit 18er Titeln bei PS-Plus? Kann man die mit einem Konto das keine 18er Freigabe hat dann nicht kaufen oder wenigstens Vormerken?
Ok.
sabienchen.banned schrieb am
Natürlich ist das Bestellen von indizierten Titeln legal...(Gilt für Liste A als auch Liste B Indizierung)
Und der Besteller macht sich hier NIE strafbar, auch wenn er minderjährig ist.
-______________-
Erst bei Beschlagnahmten (Liste B indizierung + gerichtlicher Einzelbeschluss) Titeln können die Behörden tätig werden..
Hier gilt aber ebenso:
Der KAUF und der Besitz von beschlagnahmten Spielen ist LEGAL.
Das kann maximal vom Zoll an der Grenze abgefangen werden, und man bleibt als Käufer auf den Kosten sitzen.
Einzig der gewerbsmäßige Handel beschlagnahmter Titel VON Deutschland aus ist illegal.
Temeter  schrieb am
Todesglubsch hat geschrieben: ?15.04.2017 10:12
Temeter  hat geschrieben: ?15.04.2017 08:13 Aber wie gesagt, das ist 'in einem Internetforum gehört', KA wie viel da dran ist.
Garnichts.
Bestenfalls ne rechtliche Lücke, sofern ein Minderjähriger sich 18er-Titel im Netz bestellt.
Aber hauptsache indizierte Spiele können nicht in Deutschland vernünftig gekauft werden. Den Kindern zuliebe. Die davon weniger behindert werden, als die Erwachsenen.
Hab auch gerade mal geguckt, anscheinend war das unklar für eine Weile. Aber die anscheinend gabs 2009 von oberster Stellen und BPJM grünes Licht beim nachfragen.
http://www.videogameszone.de/Jugendschu ... en-692606/
Sehr schön, ist das deutsche Gesetz zur Abwechslungs mal nicht völlig bekloppt.
Todesglubsch schrieb am
Temeter  hat geschrieben: ?15.04.2017 08:13 Aber wie gesagt, das ist 'in einem Internetforum gehört', KA wie viel da dran ist.
Garnichts.
Bestenfalls ne rechtliche Lücke, sofern ein Minderjähriger sich 18er-Titel im Netz bestellt.
Aber hauptsache indizierte Spiele können nicht in Deutschland vernünftig gekauft werden. Den Kindern zuliebe. Die davon weniger behindert werden, als die Erwachsenen.
Temeter  schrieb am
Todesglubsch hat geschrieben: ?12.04.2017 05:31
JuJuManiac hat geschrieben: ?11.04.2017 19:59 Leider damals nur als Raubkopie, weil legal in Deutschland ungeschnitten nicht zu bekommen. Wenn das Spiel ungeschnitten bei Steam kommt, ist es gekauft. Für mich einer DER vorzeige Shooter.
Wusste garnicht, dass Importspiele auf einmal illegal sind. :roll:
Ich meine mal gehört zu haben (also keine echte Quelle), dass es grundsätzlich nicht legal ist, per Post diese Jugendschutzbedingungen zu umgehen.
Aber wie gesagt, das ist 'in einem Internetforum gehört', KA wie viel da dran ist.
schrieb am