Counter-Strike04.12.2007, Joerg
Counter-Strike

Special: Frontal21 - Unfehlbar wie der Papst?

So sieht es zumindest Dr. Claus Richter, Redaktionsleiter von Frontal21 und verteidigt in einer Stellungsnahme die vor drei Jahren ausgestrahlte Sendung.

Wie man es von öffentlich rechtlichen Medien gewohnt ist, wird auf die vielen handwerklichen Fehler der damaligen Berichterstattung nicht eingegangen. Statt dessen werden zum Beispiel Quellen vorgeschoben deren Aussagen mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun haben oder man redet um den "heissen Brei", erweitert nach Belieben das Themenfeld und weicht "unauffällig" von damals gemachten wörtlichen Aussagen ab.

 

Um Missverständnissen vorzubeugen. Wir halten es nicht für notwendig die "Stellungsnahme" soweit man sie so nennen darf zu widerlegen, da sie es ihrerseits nicht einmal schafft die in dem Video (siehe hier ) gemachten Vorwürfe auch nur ansatzweise zu entkräften.

 

Wir haben uns lediglich zu einigen kleinen Kommentaren hinreissen lassen. 

Insgesamt ist dieses Schriftstück ein eher peinlicher Versuch der Frontal21-Redaktion  die eigene Glaubwürdigkeit zu retten. Hier die Stellungsnahme, die wir aus Gründen der Leserlichkeit in einzelne Abschnitte unterteilt haben: 

Dr. Claus Richter

Redaktionsleiter Frontal21

Porträt auf Frontal 21

Liebe User,

hier unsere Stellungnahme zur Kritik von Matthias Dittmayer auf youtube. Natürlich können und wollen wir nur auf die Vorwürfe eingehen, die Frontal21 betreffen. Wie Sie wissen, haben wir uns schon mehrfach mit dem Thema beschäftigt und dabei auch immer wieder die Reaktion von Betroffenen und von Computer-Spielern berücksichtigt.

Bei der Kritik von Herrn Dittmayer hätten wir uns gewünscht, vor der Veröffentlichung des Videos informiert zu werden, um rechtzeitig Stellung nehmen zu können. So wären Ungenauigkeiten und Missverständnisse nicht aufgekommen.

 

1) Wie soll man beim Spielen Zielen trainieren?

Genau das ist die Grundlage beim Training der US-Armee mit Egoshootern. Im derzeit renommiertesten Sachbuch zum Thema "Der virtuelle Krieg" des CT-Redakteurs Hartmut Gieselmann (Hannover 2002) heißt es:

"Doch das Militär setzt tatsächlich Computerspiele zur Ausbildung ein, sowohl normale Spiele als auch für das Militär angepasste Versionen. Das "Training und Education Command" (TECOM) der U.S.-Marines unterhält hierfür eigens eine Abteilung für PC-Training" (S. 92 f). "Die Liste der vom Militär genutzten Spiele umfasst auch die Spiele Half-Life und eine abgeänderte Version von Doom mit dem Namen Marine Doom" (Gieselmann, S. 93). Gieselmann schreibt weiter: "Die Inhalte werden natürlich auf das US-Militär abgestimmt und unterscheiden sich vom Spiel, die grundlegende Spielmechanik ist jedoch die gleiche." So beauftragte die US-Armee das Institute for Creation Technologies (ICT) Ende September 2001 mit der Entwicklung zweier Trainingssimulationen, die gleichzeitig auch als Video- und Computerspiele vertrieben werden sollen. (...) Der Spieler steuert eine Spezialeinheit von neun Soldaten, die Terroristen in einem Gebäudekomplex bekämpfen, Rettungskräfte beschützen oder eine US-Botschaft gegen einen tobenden Mob verteidigen soll" (S. 93 f). Gieselmann ergänzt weiter: "Das Militär nutzt diese Videospiele als Vorabtraining für spätere Rekruten und gleichzeitig als Werbung. Sie sollen sich von ihrer Aufmachung kaum von den Trainingsversionen für das US-Militär unterscheiden, lediglich die Explosionen sollen größer werden, da die trockene Darstellung der Militärsimulationen wohl etwas zu unspektakulär für das Wohnzimmer sei" (Gieselmann, S. 95). Auch in der Dokumentation "Die Welt der Spiele: Wunschwelten aus dem Computer" (Paderborn, o.J.) wird militärische Nutzung von Computergewaltspielen dokumentiert: "Marine Doom: eine Doom-Variante, die von der US-Armee für die Ausbildung von Marinesoldaten entwickelt  wurde.

Dieses Spiel zeigt, dass Gewaltspiele wie Doom nicht nur harmlose Spiele sind, sondern dass sie durchaus auch zur Vorbereitung von Tötungshandlungen genutzt werden können. Sie werden im militärischen Kontext zur Vorbereitung realer Kampfeinsätze eingesetzt. Aus den minotaurischen Doom-Monstern wurden in der Armee-Simulation Terroristen, die Szenarien nach echten Orten konstruiert, um z.B. das Stürmen von besetzten Botschaften üben zu können" (S. 19).

 Viel Text wenig Aussage. Nirgends in den genannten Quellen steht, hier werde das "Zielen" trainiert und genau das wurde in dem damaligen Beitrag behauptet und genau das ist vollkommener Nonsens. 

2) "Doom 3" hat keine Jugendfreigabe und darf nur an Volljährige verkauft werden

Der Vorwurf trifft die Berichterstattung nicht, da der Beitrag auf etwas anderes zielte: "Doom 3" hätte wie das Vorgängerspiel indiziert werden müssen. Tatsache ist, dass das Vorgängerspiel "Doom" indiziert war. In der Indizierung aus dem Jahr 1994 hieß es: "Die sozialethische Desorientierung rührt hier aus der Einübung des gezielten Tötens. Die programmimmanente Logik bindet den Spieler an ein automatisiertes Befehls- und Gehorsamsverhältnis, dessen wesentlicher Kern das reaktionsschnelle, bedenkenlose Töten menschen- bzw. tierähnlicher Gegenüber ausmacht. (...) Ein erfolgreiches Durchspielen des Programms wird somit einzig durch die Liquidation zahlloser Gegner gewährleistet, wobei die Akte der Liquidation gleichzeitig auf mannigfaltiger Art- und Weise positiv verstärkt werden. So z.B. durch die aufwendige Darstellung blutig zerfetzter Körper." Das Nachfolgemodell "Doom 3" ist mindestens genauso brutal wie "Doom" und hätte deshalb niemals eine Alterskennzeichnung erhalten dürfen. Dazu heißt es im neuen Jugendschutzgesetz vom 23. Juli 2002 in § 14 Abs. 4: "Ist ein Programm für Bildträger oder Bildschirmgeräte mit einem in die Liste nach § 18 aufgenommenen Trägermedium ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich, wird es nicht gekennzeichnet." Trotzdem hat die Nachfolgeversion "Doom 3", eine Alterskennzeichnung bekommen. Nicht umsonst freut sich auch die einschlägige Gamerseite "Doom3Maps.de" über "Doom 3 und das Wunder der USK". In einem Beitrag, indem sich die Gamer über die Nicht-Indizierung freuen, heißt es: "Neben all den positiven Effekten, die diese Entscheidung der USK auf die Community haben wird, ist es uns allen trotzdem, wie Doom3 diese Quadratur des Kreises überhaupt vollbringen konnte, um den Fängen der BPjM zu entgehen" (vgl. http://doom3.planetmultiplayer.de/news.php?extend.862 ). Dass die USK das Spiel mit einer Altersfreigabe versehen und damit vor einer Indizierung geschützt hat, war Inhalt des Frontal 21-Beitrags, der sich kritisch mit dieser USK-Praxis auseinander setzte.

 

Hier geht die Antwort ebenfalls geschickt an der damaligen Aussage vorbei. Im Beitrag wurde konkret gesagt, Doom 3 gelte als "nicht jugendgefährdend" und sei beliebt bei Jugendlichen. In Wirklichkeit hatte Doom 3 hat keine Jugendfreigabe erhalten und gilt damit als jugendbeeinträchtigend.

 

3) In keinem der bei Steinhäuser gefundenen Spielen ist es das Ziel, Lehrer oder Schüler zu erschießen

Die Stellungnahme des thüringischen Innenministeriums vom 10.06.2002 zum Amoklauf Steinhäusers kommt zu dem Ergebnis: "Über die Motive des Täters wird wahrscheinlich auch nach dem Abschluss der Ermittlungen keine endgültige Klarheit herrschen. Fest steht aber, dass der Täter in großer Zahl Gewaltvideos und gewaltverherrlichende Computerspiele besessen und konsumiert hat" (S. 2). Herr Dittmayer zitiert selbst eine Reihe dieser Spiele. Ob der Täter speziell das Töten von Lehrern oder Schülern trainiert oder das Töten allgemein, ist nach Meinung der Redaktion unerheblich Eine solche Differenzierung erscheint uns zynisch.

 

Nun lehnen wir uns entspannt zurück und zitieren einfach wörtlich aus dem damaligen Beitrag "Im Blutrausch tötet ein Schüler Lehrer und Mitschüler, wie im Computerspiel." 

Hier auch wieder ein Ausweichversuch und die Deklarierung der eigenen Position als höchstmoralisch. Es ist eben nicht unerheblich wenn man eine Behauptung in den Raum wirft und diese weder belegbar noch in irgendeiner Form wahr ist.

 

Und wie man per Maus und Tastatur das reale Töten eines Menschen trainieren kann, darf uns Dr. Richter gerne einmal vorführen. 

Teil 2 der Frontal21 Stellungsnahme
 
Infobox:
News: Video-Gemetzel im Kinderzimmer (10.11.2004)
News: Brutale Computerspiele im Kinderzimme (26.04.2005)
News: Offener Brief gegen Hexenjagd (28.04.2005)
News: Frontal21 und die alte Leier (21.08.2007)
News: Video für Masochisten (22.08.2007)
Bericht: Fehler in der Berichterstattung über Killerspiele (19.11.2007) (mit Video)
News: Erfolg mit Richtigstellung (30.11.2007)
Homepage Frontal 21
Stellungsnahme Dr. Claus Richter (pdf)
                   

4) Nur geprüfte Spiele tauchen in der Statistik auf

Frontal21 berichtete korrekt, dass zahlreiche extrem brutale Spiele auf dem Markt sind, deren Vorgängerversionen noch indiziert waren. Das steht im Widerspruch zum Jugendschutzgesetz (§ 14 Abs 4). Beispiele hierfür sind die Spiele "Mortal Kombat: Deadly Alliance", "Max Payne 2", "Silent Scope 3", "Hitman: Contracts", "GTA Doppelpack (Grand Theft Auto)", "Resident Evil Outbreak", "GTA Sant Andreas" oder "Doom 3". So gilt das Spiel Max Payne 2 nur als "beeinträchtigend" für Jugendliche, nicht als jugendgefährdend. Noch 2001 wurde das Vorgängerspiel "Max Payne" von der Bundesprüfstelle indiziert. Auszüge aus der Indizierung: "Die getöteten Gegner bluten, bis das Blut spritzt - auch deshalb, weil man beliebig viele Schüsse abgeben kann - und schreien vor Schmerzen, wenn sie getroffen sind. Der letzte Getötete in einer Szene fällt immer in Zeitlupe, wobei man deutlich die Wirkung des Projektils auf seinem Körper sieht. (...) Es müssen in einigen Sequenzen auch Frauen und Polizisten zur Strecke gebracht werden. (...) In mehrfacher Hinsicht ist also Max Payne als jugendgefährdend (...) einzustufen. "Ein weiterer Beleg ist die breite Vermarktung der Mortal Kombat-Reihe wie das Spiel "Mortal Kombat: Deception", das ebenfalls nur als beeinträchtigend für Jugendliche gilt. Alleiniger Inhalt dieses Spiel ist das bluttriefende Totschlagen, Tottreten und Erstechen von Gegnern - darunter auch Frauen. Als die Bundesprüfstelle 2000 das Vorgängerspiel "Ultimate Mortal Kombat 3" indizierte, hieß es in der Begründung: "Sobald ein Kämpfer seinen Gegenpart trifft, spritzt das Blut. Darüber hinaus werden die Szenen mit Schmerzenslauten geräuschvoll untermalt. Die Schläge und Tritte landen vornehmlich im Gesichts- und Herzbereich, wobei der Kopf des Gegners bis zum Genickbruch überstreckt wird und der Schlag nicht nur akustisch, sondern auch durch einen großen Blutfleck verdeutlicht wird." An diese Brutalität knüpfen auch die derzeit im Handel erhältlichen, nicht indizierten Nachfolgespiele an. Insofern geht es nicht um die Frage, was in der Statistik nicht auftaucht, oder was ein Egoshooter ist oder nicht. Auch Herrn Dittmayer ist sicher bekannt, dass neben Egoshootern auch Prügelspiele oder Kriegsspiele einen hohen Gewaltanteil haben können. Wie löchrig der Jugendschutz ist, belegen im Übrigen auch neuere Konsolenspiele wie "Backyard Wrestling", das sogar ab 16 freigegeben wurde. Auf der Hülle heißt es: Bereite dich auf unsagbare Schmerzen vor, Verwende stachelumwickelte Baseballschläger. Und das Prügelspiel "Fight-Club" wirbt auf dem Cover mit Sprüchen wie: Was weißt Du über Dich, wenn Du dich noch nie geprügelt hast. Vorzüge des Spiels seien: "Schockierende Röntgen-Aufnahmen bei Knochenbrüchen" und "Extrem realistische Kampfverletzungen". In dem aktuelleren brutalen Spiel "Death by Degrees" heißt es in der Beschreibung: Innovatives, kritisches Treffer-Zielsystem - Knochen zersplittern und innere Organe explodieren, wenn Nina mit einem Schlag tötet.

 

Auch hier wieder eine ein etwas amüsanter Versuch einer Rechtfertigung. Wer dazu die Packungstexte von Spielen zitiert hat von den Spielen selbst wahrscheinlich nicht einmal das Auswahlmenü gesehen und glaubt wohl auch dem Werbeversprechen, dass Persil einfach reiner wäscht. In keinem Spiel der Welt ist als Spielziel das Töten von Unbeteiligten Zivilisten vorhanden.

Wievielen Spielen die USK eine Kennzeichnung verweigert ist kein Kriterium für die Arbeits-Qualität.  

5) Das Spiel bestraft das Töten von unbeteiligten Zivilisten

Auch dies ist ein zynischer Einwand. Geht es doch in dem Spiel darum, Figuren, die an Behinderte erinnern, zu töten. Der Unterschied "beteiligt" oder "unbeteiligt" ist nach unserer Ansicht menschenverachtend.

 

Auch hier wurde im Bericht etwas behauptet, was einfach unwahr ist und eine Diskussion darüber wird als "menschenverachtend" abgelehnt. Das Töten von Zivilisten ist keinem Spiel notwendig oder Spielziel. Es geht in keinem Spiel darum, Behinderte zu töten. 

6) 2006 befand sich lediglich ein Egoshooter in den Top 10 der Verkaufscharts

Herr Dittmayer zitiert die Jahrescharts 2006, Frontal21 dagegen die von 2004. So viel zur Genauigkeit der Kritik von Herrn Dittmayer. Bei Frontal21 war von "Metzelspielen" die Rede, das heißt nicht nur von Egoshootern. Sehr beliebte brutale und auch indizierte Spiele sind Prügelspiele, Kriegsspiele und so genannte Actionspiele, deren Spielaufbau nichts mit einem Egoshooter zu tun hat. Shooter sind also lediglich ein Teilsegment des Gewaltgenres, was der Kritiker verschweigt.

 Nachdem in dem Bericht fast nur EGO-Shooter zu sehen waren weitet man also jetzt mit linguistischen Verdrehungen das Themenfeld aus. Ein Genre namens Gewaltspiele oder Metzelspiele gibt es nicht. 

7) Finaler Rettungsschuss

Im Zusammenhang mit dem Spiel "Silent Scope 3" die Frage nach der Rechtfertigung von "finalen Rettungsschüssen" bei Geiselnahmen zu diskutieren, ist abwegig. Denn auch das Vorgängerspiel "Silent Scope 2" wurde von der Bundesprüfstelle indiziert, weil es keineswegs um eine moralischpolitische Grenzsituation ging. Aus der Begründung: "Computerspiele, die den Spieler zur Vernichtung von menschlichen Leben auffordern und die einzelnen Verletzungsaktionen in allen Einzelheiten präsentieren, sind in der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle im Regelfall als verrohend (...) eingestuft. Das Spiel Silent Scope besteht in seinem wesentlichen Inhalt aus exzessiven, fortgesetzten Tötungen von Menschen. Die Tötungsvorgänge werden überwiegend blutig visualisiert. (...) Das in Silent Scope einzig erforderte Handeln ist die reaktionsschnelle Liquidation der menschlichen Gegner." Und auch in "Silent Scope 3" geht es keinesfalls allein um finale Rettungsschüsse bei Geiselnahmen. Alleiniger Spielinhalt ist wieder das reaktionsschnelle Erschießen menschlicher Gegenüber. Auch die Tatsache, dass dieses Spiel nicht indiziert ist, dokumentiert eine eklatante Lücke bei der Umsetzung des Jugendschutzgesetzes.

 In dem Bericht selbst wurde nur der Kopfschuss gezeigt, als gezielter Mord bezeichnet und mit dem Zitat "You're the Greatest!" untermalt. Hier geht man am eigentlichen Thema vorbei. 

8) Verantwortung der Verkäufer

Es entspricht schlicht der Lebenserfahrung, dass Verkäufer Jugendschutzbestimmungen häufig nicht sehr ernst nehmen. Das gilt nicht nur für Computerspiele, sondern etwa auch für Zigaretten und Alkohol, wie Reaktionen des Gesetzgebers in jüngster Zeit belegen. Frontal21 zeigt zudem mit einer Stichprobe im Beitrag selbst, wie wenig verantwortungsvoll Verkäufer handeln.

Wir halten die Vorwürfe von Herrn Dittmayer an die Adresse von Frontal21 für gänzlich unbelegt, nicht stichhaltig oder irreführend.

 

Nun sind also die Spiele an der laschen Durchsetzung von Jugendschutzbestimmungen schuld. Natürlich ist Frontal21 die einzige Wahrheit und jede Kritik pure Blasphemie.

Ob man bei dem ZDF tatsächlich glaubt mit so etwas durchzukommen? 

Teil 1 der Frontal21 Stellungsnahme
 
Infobox:
News: Video-Gemetzel im Kinderzimmer (10.11.2004)
News: Brutale Computerspiele im Kinderzimme (26.04.2005)
News: Offener Brief gegen Hexenjagd (28.04.2005)
News: Frontal21 und die alte Leier (21.08.2007)
News: Video für Masochisten (22.08.2007)
Bericht: Fehler in der Berichterstattung über Killerspiele (19.11.2007) (mit Video)
News: Erfolg mit Richtigstellung (30.11.2007)
Homepage Frontal 21
Stellungsnahme Dr. Claus Richter (pdf)
            

 
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