Special: Allgemein (Sonstiges)

von Dieter Schmidt



Allgemein: Wenn YouTube Videos löscht
Allgemein
Sonstiges
Entwickler: Diverse
Publisher: 4Players
Release:
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Spielinfo Bilder Videos
Immer wieder bekommen Betreiber eines YouTube-Kanals unerfreuliche Mails, in denen steht, dass ein Urheberrecht verletzt wurde. Gerade LetsPlayer betreten  in Deutschland ein Minenfeld, das nur aufgrund eines Paradigmenwechsels der Publisher nicht gezündet wird. Wie sieht die Rechtslage aus?

LetsPlays sind illegal

Bekannte LetsPlayer wie Gronkh oder Commander Krieger besitzen die Einwilligung der Entwickler.
Bekannte LetsPlayer wie Gronkh oder Commander Krieger besitzen meist die Einwilligung der Entwickler.
Das deutsche Recht spricht ganz klare Worte: Die kreative Entwicklungsarbeit an einem Spiel ist unabhängig seiner AGBs urheberrechtlich geschützt. Spielfiguren, Spielaufbau und Landschaften sind voll und ganz  geistiges Eigentum der Hersteller oder gar der Publisher, sofern der Hersteller alle Rechte an den Publisher abgetreten hat. Jeder Hersteller könnte nach aktueller Rechtslage den LetsPlayern, die dessen geistiges Eigentum benutzt haben, eine Unterlassungsklage oder mit der Argumentation der Umsatzschädigung gar eine kostspielige Schadensersatzklage anhängen, die vor dem Richter mit großer Wahrscheinlichkeit auch wirksam werden würde. Gerichtlich wurde hier noch nichts ausgefochten, allerdings gäbe es hier eine juristische Handhabe: Denn der Verklagte hat ohne Einwilligung des Urhebers geschützte Spielszenen auf eine öffentlich zugängliche Plattform gestellt und diese in der Regel auch noch monetarisiert, sprich zu Geld gemacht. Oder kurz: Die Industrie könnte den LetsPlayern den Stecker ziehen. Sobald auch nur ein Entwickler, wie zum Beispiel Crystal Dynamics, bei YouTube Einspruch erheben würde, wären etliche Kanäle mit nur einem Knopfdruck vom Netz abgetrennt. Ein LetsPlay besteht aus etlichen Teilen und nur drei urheberrechtliche Verstöße (Copyright Strikes), in diesem Fall drei Tomb-Raider-Videos, führen bei YouTube zur Schließung des gesamten Kanals. Zwar besitzt der LetsPlayer auch ein Urheberrecht auf die Wortwahl seiner Kommentare, allerdings lässt sich das nicht ansatzweise mit dem Urheberrecht der Hersteller vereinbaren. Hier muss auch nicht einmal das Argument geltend gemacht werden, dass primär das Spiel im Vordergrund steht: Selbst ein geschütztes Musikstück, dessen Rechte nur für das Spiel übertragen worden sind, aber nicht für dessen weitere Verbreitung über Zweitkanäle, führt zu einem Konflikt. Dabei ist es unerheblich, ob über diesem Musikstück ein endloser Wortschwall eines LetsPlayers liegt.

Die Duldung der Publisher

Video
Derartige Szenen eines Spieleinstiegs beruhen auf der Einwilligung des Publishers.
Die üblichen Protestbekundungen der LetsPlayer beruhen meist auf zwei Säulen: Man betreibe ja kostenlose Werbung für das Spiel und pocht im gleichen Atemzug auf die freie Meinungsäußerung. Der Stand der Dinge ist folgender: Publisher und Hersteller tolerieren im Großen und Ganzen LetsPlay-Aufnahmen.  Microsoft hat diesbezüglich sogar öffentliche Richtlinien ins Netz gestellt,  die lediglich die Monetarisierung der Videos untersagen und Einschränkungen bezüglich der Musik machen. Auch Electronic Arts und Ubisoft haben die Tolerierung öffentlich zugegeben, sofern mit einem journalistischen Mindestmaß herangegangen wird.  Nintendo hat zwar von dem Recht Gebrauch gemacht, über die Werbeschaltungen vor den LetsPlay-Videos zu bestimmen und so vielen YouTubern die Einnahmen gekürzt, gleichzeitig  darf man aber weiterhin Videos ohne Einschränkungen produzieren. Gerade nach den Massenabmahnungen der Musikindustrie und dessen Rufschädigung liegt es der Spielebranche derzeit fern den LetsPlay-Trend in etlichen Gerichtsverfahren zu ersticken. Offensichtlich sehen die Verantwortlichen in den Videos primär eine weitere Möglichkeit, ihre Marken bei jenen Spielern im Gedächtnis zu verankern, die sich unter Umständen das Spiel nicht leisten können oder wollen.

Alleine durch das Älterwerden der LetsPlayer-Zuschauer wächst hier die nächste Käuferschicht heran.  Angesichts dieser Argumentation würden LetsPlays langfristig den Umsatz eher steigern als schädigen. Sollte eine Marktforschungsanalyse zu einem anderen Punkt kommen, dürfte es spannend sein, mit welcher Argumentation man zukünftig die vorherige Duldung  widerruft. Hier greifen dann die Mechaniken des Gewohnheitsrechts: Dieses ist dann gegeben, wenn eine andauernde Anwendung von Rechtsvorstellungen oder Regeln, die von den Beteiligten als verbindlich akzeptiert worden sind, lange Zeit praktiziert wurde. Dennoch würde die Urheberrechtsverletzung ein erheblich größeres Gewicht in Justitias Waagschale legen. Bis dahin bleibt man hier in einer Zone, die keinen Präzedenzfall kennt und dessen Status die Duldung einer Illegalität ist.

Kommentare

an_druid schrieb am
Wigggenz hat geschrieben:
an_druid hat geschrieben:
TermiXx hat geschrieben: 1. Es werden Werbeeinnahmen generiert, wenn man youtube-Partner ist. Es gibt auch einige Seiten, die ermittelt haben, was ein "guter" Youtuber verdient, 20.000+ sind keine Seltenheit.
..und wo entsteht da der Schaden?
Braucht man nicht.
Man bereichert sich durch die Vorführung von urheberrechtlich geschützten Werken Anderer. Der Fokus liegt ja auf dem Spiel, auch wenn der Sprecher sehr markant in Erscheinung tritt.
Mit anderen Worten: man erlangt etwas durch Leistung Anderer ohne Rechtsgrund. Damit besteht eine große Nähe zum Bereicherungsrecht, und das ist nunmal in unserer Rechtsordnung seit mindestens 113 Jahren eine anerkannte Problematik, wo man auch ohne jemandem zu schaden dran ist.
Ja nur das bereitstellen, Komentieren sowie ein geübtes Vorführen ist ja auch eine Leistung.
Wigggenz schrieb am
an_druid hat geschrieben:
TermiXx hat geschrieben: 1. Es werden Werbeeinnahmen generiert, wenn man youtube-Partner ist. Es gibt auch einige Seiten, die ermittelt haben, was ein "guter" Youtuber verdient, 20.000+ sind keine Seltenheit.
..und wo entsteht da der Schaden?
Braucht man nicht.
Man bereichert sich durch die Vorführung von urheberrechtlich geschützten Werken Anderer. Der Fokus liegt ja auf dem Spiel, auch wenn der Sprecher sehr markant in Erscheinung tritt.
Mit anderen Worten: man erlangt etwas durch Leistung Anderer ohne Rechtsgrund. Damit besteht eine große Nähe zum Bereicherungsrecht, und das ist nunmal in unserer Rechtsordnung seit mindestens 113 Jahren eine anerkannte Problematik, wo man auch ohne jemandem zu schaden dran ist.
=paradoX= schrieb am
Obstdieb hat geschrieben:
=paradoX= hat geschrieben: In der Northernlion Live Supershow werden sogar öfters Spiele von den Entwicklern gesponsert und dann im Stream an Zuschauer verschenkt.
Vorher Frei, nachher Frei. Wo ist das Problem? Der Empfänger spielt keine Rolle in der Diskussion.
Es geht darum, dass viele Entwickler mit den Youtubern zusammenarbeiten und sie als Marketingplattform benutzen anstatt sie zu verklagen.
an_druid schrieb am
TermiXx hat geschrieben: 1. Es werden Werbeeinnahmen generiert, wenn man youtube-Partner ist. Es gibt auch einige Seiten, die ermittelt haben, was ein "guter" Youtuber verdient, 20.000+ sind keine Seltenheit.
..und wo entsteht da der Schaden?
2. Du kannst vermutlich fast alles auf youtube hochladen, ich habe noch nicht gehört, dass youtube als "privat" geflaggte Videos löscht (diese können afaik nur mit deinem Account aufgerufen werden).
"fast alles"?..es werden ganz schön viele Aufnahmen gelöscht oder sind nicht zugänglich in gewissen Regionen.
3. Wenn der Rechteinhaber etwas zur Verfügung stellt, ist das auch etwas anderes, denn dort bekommt eben der richtige die generierten Werbeeinnahmen.
der richtige?
Hunt B hat geschrieben:Sehr interessanter Artikel, diese Problematik war mir gar nicht so bewusst. Aber wenn man mal darüber nachdenkt ist es eigentich logisch, dass es zu Komplikationen mit dem Urheberrecht kommen muss. Ich kann mich ja auch nicht dabei aufnehmen, wie ich mir einen Film ansehe und ein paar blöde Kommentare dazu abgebe und das Ganze dann zusammen mit dem kompletten Film als Let's Watch auf Youtube hochladen :wink:
Bei Spielen wirds halt vermutlich auf Grund der Werbewirkung und der fehlenden Interaktivität (man spielt ja nicht selbst, sondern sieht nur zu, es fehlt also der wichtigste Teil des Erlebnisses) gedultet.
..und genau deswegen ist der Vergleich mit Filmen fehl am Platze und daher unlogisch!
Master Chief 1978 hat geschrieben:Also das mit den Let's Play Videos ist geregelt, nur frage ich mich ernsthaft, gibt es denn tatsächlich leute die sich ein Let's Play ansehen und sich dann über Spoiler aufregen?..
"Nein", es sei den da hat sich einer zufällig verklickt, der nach über zehn Jahren zum ersten mal Youtube schaut aber dennoch andauernd zockt "eine Art Robinson Crusoe unter den Gamern :mrgreen:
Obstdieb schrieb am
=paradoX= hat geschrieben: In der Northernlion Live Supershow werden sogar öfters Spiele von den Entwicklern gesponsert und dann im Stream an Zuschauer verschenkt.
Vorher Frei, nachher Frei. Wo ist das Problem? Der Empfänger spielt keine Rolle in der Diskussion.
schrieb am