Special: Spielkultur (Sonstiges)

von Michael Krosta



Spielkultur: Spiel defekt, Geld zurück - aber wie?
Rückgaberecht bei digitalen Gütern
Sonstiges
Entwickler: 4Players
Publisher: 4Players
Release:
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Wenn etwas nicht gefällt, dann gibt man es einfach zurück. Und wenn die Ware kaputt oder defekt ist, dann wird sie eben ausgetauscht oder man erhält den gezahlten Kaufpreis zurück. Die Rückerstattung bzw. der Umtausch funktioniert bei den meisten Artikeln häufig problemlos. Doch bewegt man sich in die Welt der digitalen Güter, zu denen auch Download-Spiele gehören, sieht es leider düster aus. Wir zeigen im Special, wie die aktuelle Gesetzeslage aussieht und was Hersteller von Microsoft über Sony bis EA anbieten...

Der klassische Fehlkauf

Was habe ich mich schon nach dem Kauf digitaler Spiele geärgert! Zuerst war es die Neuauflage der Prince-of-Persia-Trilogie, die ich auf der PS3 endlich in HD genießen wollte. Und was bekam ich? Eine grenzwertige Bildrate. Und eine schlechte Ton-Abmischung, bei der ich ständig das Gefühl hatte, ich würde mich mit dem Prinzen in einem großen Badezimmer befinden. Nächster Versuch: Die Splinter-Cell-HD-Collection. Doch auch hier ließ mich das Geruckel und die zunächst fehlende Möglichkeit zur Sicht-Invertierung lieber wieder zu den Originalen auf der alten Xbox greifen. Die vorerst letzte Chance hat Ubisoft bei mir dann mit der Neuauflage des Klassikers Beyond Good and Evil verspielt: Zwar wurde es mir tatsächlich von Anfang an gestattet, die Steuerung zu invertieren, doch im Gegensatz zum Original durfte ich – warum auch immer – die X- und Y-Achse nicht mehr getrennt, sondern nur noch zusammen umstellen. Als Folge dieser Einschränkung wurde es für mich unspielbar.

Hersteller sichern sich ab

Ich hätte alle, ja, alle diese misslungenen „Wunderwerke“ sofort zum Händler zurückgebracht und auf ein kulantes Entgegenkommen gehofft. Oder ich hätte den Kram einfach als Gebrauchtspiel weiter verkauft. Aber wie konnte es anders sein? Es handelte es sich um digitale Einkäufe. Und insbesondere in der Welt von PSN, Xbox Live, Steam und anderen Download-Plattformen genießen die Hersteller immer noch ein unantastbares Privileg, dessen man sich immer bewusst sein sollte: „Kein Umtausch. Keine Rückerstattung“ heißt es immer klar und deutlich, bevor man den Kauf endgültig mit einem Tastendruck abschließt und damit den Kaufvertrag akzeptiert.

Vor jedem Kauf über Xbox Live weist Microsoft ausdrücklich darauf hin, dass es keine Rückerstattungen gibt. Damit ist man als Hersteller rechtlich auf der sicheren Seite.
Vor jedem Kauf über Xbox Live weist Microsoft ausdrücklich darauf hin, dass es keine Rückerstattungen gibt. Damit ist man als Hersteller rechtlich auf der sicheren Seite.
Und auch mit der Neuregelung des Widerrufsrechts für digitale Güter ohne Datenträger (sprich: Downloads), das im Juni 2014 in Kraft trat, ändert sich daran nichts: Wird der Kunde im Vorfeld darüber belehrt, erlischt mit dem Start des Herunterladens sein Widerrufsrecht – vergleichbar mit dem Öffnen einer Verpackung von DVDs, Blu-rays oder anderen Datenträgern, die sich theoretisch einfach kopieren und anschließend wieder innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen zurückschicken ließen. Auch diese Sonderfälle beim Widerrufsrecht sind nach den neuen EU-Vorgaben gesetzlich geregelt und damit gestattet.

Wann greift die Gewährleistung?

Aber was passiert, wenn ein Spiel aufgrund von Fehlern entweder überhaupt nicht mehr funktioniert oder zentrale Komponenten betroffen sind? DriveClub wäre ein aktuelles Beispiel: Das Spiel lässt sich zwar nutzen, doch mit den weiterhin vorhandenen Fehlern und Problemen im Onlinebereich lässt es sich nicht in dem Umfang verwenden, wie es vom Hersteller versprochen und (z.B. durch Werbung) suggeriert wurde.

Im Rahmen einer handelsüblichen Gewährleistung hätte ein Hersteller jetzt drei Versuche, den vorhandenen Fehler zu beheben, bevor er den kompletten Verkaufspreis erstatten und die Ware zurücknehmen müsste. Ich hatte z.B. mal eine Digitalkamera, in der Teile des Bildes immer extrem unscharf auf die Speicherkarte gebannt wurden. Nachdem sie das dritte Mal zur Reparatur eingesendet wurde, der Fehler aber nicht behoben werden konnte, bekam ich mein Geld zurück.

Krass: Sony garantiert nicht einmal die Funktionalität der Einkäufe.
Krass: Sony garantiert nicht einmal die Funktionalität der Einkäufe und haftet weder für Bugs noch mangelnde Qualität.
Das wünschen sich derzeit auch viele enttäuschte Käufer des PS4-Rennspiels, wie z.B. diese Facebook-Seite zeigt, auf die uns ein Leser aufmerksam gemacht hat. Unglaublich aber wahr: Die Hersteller garantieren in ihren Nutzungsbedingungen keine Funktionalität der Software und weisen damit Haftung und Garantieansprüche von sich. Und da der Nutzer mit dem Kauf auch gleichzeitig diese Bedingungen akzeptiert, sind die Hersteller fein raus. Bei der Formulierung ihrer Bedingungen genießen sie quasi Narrenfreiheit und könnten theoretisch mit der Belehrung unbrauchbaren Softwareschrott verkaufen, ohne mit rechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen. Denn der Nutzer akzeptiert mit dem Kauf, eventuell diesen unbrauchbaren Schrott für sein Geld zu bekommen.

Kommentare

Nereid schrieb am
Der Artikel strotzt nur so von Fehlern. Erstens ist es wie schon von einem Vorposter bemängelt wurde so, dass der Kunde einen Vertrag mit dem Händler hat. Der Hersteller ist da sowas von schnurzpiepegal.
Zweitens - und das ist nun wirklich extrem schlecht recherchiert - gibt es kein pauschales Nachbesserungsrecht beim Verbrauchsgüterkauf für den Händler. Vor der Schuldrechtsreform 2003 konnte der Händler in seinen AGB sich eine Nachbesserung wirksam vorbehalten. Seit 2003 kann er das nicht mehr (zumindest nicht wirksam). Selbst wenn der Kunde mit einem Notar und unter 10 Zeugen mit Blut unterschreibt, dass er Nachbesserungen akzeptieren wird, kann er (sobal der Mangel bekannt wird), immer sagen, dass er seine gesetzlichen Ansprüche wählt. Und nach denen hat der Kunde die Wahl der Nacherfüllung. Er kann sich aussuchen, ob er ein neues Gerät nimmt oder es nachbessern lässt. Ausnahmen sind nur: Die Nacherfüllung muss möglich und darf nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden sein.
Seriöse Händler haben daher Nachbessungsvorbehalte schon lange aus ihren AGBs gestrichen.
sam_uel100 schrieb am
Die Ausführungen in diesem Artikel sind m.E. teilweise falsch. Die Ausführungen zum Widerrufsrecht sind richtig. Dagegen ist die Behauptung, es gäbe auch keine Gewärleistungsrechte, wohl leider unzutreffend. Zunächst muss man klarstellen, dass hier grundsätzlich nicht die AGB des Herstellers entscheidend sind. Denn den Kaufvertrag schließt der Kunde üblicherweise nicht mit dem Hersteller (anders teilweise bei Downloads), sondern beispielsweise mit Amazon oder Media-Markt, also mit dem Händler. Auch beim Kauf über PSN oder XBOX Live sind Sony oder Microsoft oft nur Verkäufer, aber nicht Herrsteller (habe mir die Vertragsbedingungen aber noch nicht angeschaut). Daher geht es zunächst nur um die Frage, ob der Kunde Gewährleistungsrechte gegenüber dem Händler, also dem Letztverkäufer hat. Bei einem Kaufvertrag hat der Käufer Gewährleistungsansprüche, sofern ein Mangel vorliegt. Falls nicht eine Vereinbarung über die Beschaffenheit des Kaufgegenstands vorliegt, ist ein Mangel jedenfalls dann anzunehmen, wenn sich die Kaufsache nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet, oder sie nicht eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen gleicher Art üblich sind (das steht so im BGB). Hierbei sind insbesondere auch Äußerungen der Verkäufers und der Herstllers zu berücksichtigen. Die entscheidende Frage ist also, ob aufgrund eines Softwarefehlers gleich auf einen Mangel geschlossen werden kann. Ich denke, dass dies nur bei schwerwiegenden Progammfehlern der Falls ist, da sich vereinzelte Bugs wohl nie ganz vermeiden lassen. Wenn allerdings - wie beispielsweise bei Driveclub - gewisse Spielmodi überhaupt nicht spielbar sind, dann liegt doch offensichtlich ein Mangel vor.
Und jetzt zum Gewährleistungsausschluss: Da schreiben Verkäufer gerne viele Sachen in die AGB rein - allein sie sind oft rechtswidrig und somit unwirksam. Dass es auf die AGB der Herstellers in vielen Fällen gar nicht ankommt, da dieser mit dem Käufer keinen Vertrag geschlossen hat, habe ich ja bereits gesagt....
Score12 schrieb am
Sehr geehrter Herr [ich],
Ihr Fall wurde durch unsere Zentrale geprüft.

Da Sie bereits seit mehr als 4 Wochen warten, wurde entschieden den Kauf zu stornieren.
Der Betrag wurde dem Guthaben Ihres Account gutgeschrieben.

Es sollte demnächst ein Update geben, welches die Probleme in Driveclub behebt.
Sollten Sie weitere Fragen haben können Sie sich gerne wieder an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Martin
PlayStation Support
Usul schrieb am
Mittlerweile wurde ja mehrfach darauf hingewiesen, daß die Preise damals nicht so niedrig waren, wie unser lieber Freund sich zu erinnern glaubt.
Aber man sollte auch nicht unerwähnt lassen, daß 69 Euro als Standardpreis auch zu hoch gegriffen ist. Würde eher 50-60 Euro sagen, ja nach Spiel - wenn man z.B. bei Amazon DE kauft (für die neuen Konsolen).
Wenn man nun auch noch bedenkt, daß man zu DM-Zeiten nicht einfach so mal im Ausland was bestellen konnte - heutzutage geht das problemlos und so kann man noch günstiger an die gewünschten Spiele kommen, wenn man sich anstrengt oder bereit ist, auf die deutsche Sprache zu verzichten.
(Wobei das nur bedingt was mit dem Euro zu tun hat...)
johndoe1238056 schrieb am
Matico hat geschrieben:
Nur sind manche Menschen eben empfänglicher für so dumme Theorien als andere. Und dann gibts genug Leute die diesen Schwachsinn auch noch nachplappern ohne nachzudenken. Und daraus entstehen dann so bahnbrechende Theorien wie "seit dem Euro ist alles doppelt so teuer ..."
Das dies nur geistiger Dünschiss ist sollte den meisten klar sein.
Ein aktueller Titel kostet online und bei Media Markt meist 69 EUR. Wieviel DM sind denn das? Ich denke so 130 EUR? Ich kann mich nicht an Spiele erinnern die bei Release mehr als 49 DM gekostet haben, bei Konsolen vielleicht mal 59 DM.
Somit sind Spiele kein schlechtes Beispiel für eine Verdoppelung des Preises. Mir fallen noch einige Beispiele ein, zum Beispiel die Gastronomie. ALLE sind es sicher nicht sonst würden die meisten von uns auf der Strasse leben.
Da ich nicht am Stammtisch sitzen will: Wo ist mein Denkfehler? Den kann es ja geben, ich kenne ihn halt nicht...
Das SNES/Megadrive Spiel für 49 DM hätte ich gerne mal gesehen. Ich kann mich da an ganz andere Preise erinnern. Deine Preise mögen bei 5¼ Zoll Disketten für den C64 hinkommen, bei Modulen (selbst vor 30 Jahren fürs Atari VCS) nicht.
schrieb am