Test: Wolfenstein (Shooter)

von Paul Kautz





FAZIT



Hach, das tut mal gut! Keine Schleicheinlagen, keine Deckung, keine Lüftungsschächte und keine wehenden Stars and Stripes bei traurigen Trompeten-Soli. Wolfenstein ist erfrischend simple Shooteraction mit viel Offensiv-Krawumms im Stile von Serious Sam: Scheiß auf die Ballistik, Standardegner gehen auch nach einem Treffer aus gefühlten zwei Kilometern zuverlässig zu Boden - ja, es ist hohl, aber auf fröhliche Weise hohl. Jedenfalls hätte ich nach dem Probespiel vor drei Monaten nicht damit gerechnet, dass ich jetzt zum Test so breit grinsen würde. Aber dieser Segen ist natürlich auch gleichzeitig Fluch: Wolfenstein ist ein reiner Shooter ohne weitere Ansprüche, mit dumpfer Gegner-KI und einer Story, die bestenfalls nicht der Rede wert ist - das mag mittlerweile vielleicht zu wenig sein. Davon abgesehen haben es die Entwickler meiner Meinung nach auch mit der Schleier-Stärke übertrieben: Das Ding zu verlassen ist eigentlich kaum mal nötig, es bietet viel zu viele offensichtliche Vorteile. Doch wenn man bereit ist, das Gehirn gegen das Gamepad bzw. die Tastatur zu tauschen, dann erwartet einen ein Spiel wie ein guter B-Film: Sieht nicht besonders doll aus, ist irgendwie doof und veraltet - macht aber Spaß und ist eine schöne Abwechslung zu all den Hochglanzprodukten.
Publisher: Activision
Release:
26.08.2009
01.09.2009
26.08.2009
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Vergleichbare Spiele

WERTUNG



Xbox 360

„Unterhaltsamer Shooter im B-Movie-Stil, der aber sonst nicht sehr viel zu bieten hat.”

Wertung: 71%

PC

„Unterhaltsamer Shooter im B-Movie-Stil, der aber sonst nicht sehr viel zu bieten hat.”

Wertung: 71%



 

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Kommentare

blubbsel schrieb am
Sollte ich mir endlich mal kaufen. Aber 70? sind mir noch zu viel, die PC-Fassung gibt's nämlich schon um 20... hmmm...
Zappes schrieb am
Korrekt. Es geht ausschließlich um die öffentliche Zurschaustellung - der Besitz ist nicht strafbar. Das "vorrätig halten" nach Ziffer bezieht sich auch ausdrücklich nur auf den Besitz mit dem Vorsatz der Zurschaustellung.
mosh_ schrieb am
Scorcher24 hat geschrieben:
revenga16 hat geschrieben:Ich habe das Spiel zwar auf englisch, aber trotzdem denke ich nicht , dass die deutsche Version so schlecht sein kann ,dass es diese Wertung verdient.
Das Spiel ist vielleicht kein Oberknüller aber es macht sau spass!!!
Ich hoffe mal dass die ganzen Leute die hier mit Ihrer englischen Version prahlen nicht in DE wohnen^^. Der Besitz ist hier nämlich strafbar.
http://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html
§ 86a
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
Nur mal so als Info :D.
rya.
Vielleicht versteh ich es falsch oder habe mich verlesen, kann aber nirgends erkennen, dass die Haltung des Spiels verboten ist. Soweit ich weiß ist lediglich der Handel oder die Propaganda an solchen Spielen strafbar, nicht aber der Besitz.
Scorcher24_ schrieb am
revenga16 hat geschrieben:Ich habe das Spiel zwar auf englisch, aber trotzdem denke ich nicht , dass die deutsche Version so schlecht sein kann ,dass es diese Wertung verdient.
Das Spiel ist vielleicht kein Oberknüller aber es macht sau spass!!!
Ich hoffe mal dass die ganzen Leute die hier mit Ihrer englischen Version prahlen nicht in DE wohnen^^. Der Besitz ist hier nämlich strafbar.
http://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html
§ 86a
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
Nur mal so als Info :D.
rya.
revenga16 schrieb am
Ich habe das Spiel zwar auf englisch, aber trotzdem denke ich nicht , dass die deutsche Version so schlecht sein kann ,dass es diese Wertung verdient.
Das Spiel ist vielleicht kein Oberknüller aber es macht sau spass!!!
schrieb am