Test: Bulletstorm (Shooter)

von Mathias Oertel





FAZIT



Bulletstorm inszeniert immer noch äußerst unterhaltsame Action und hat nur wenig von seiner ursprünglichen Faszination verloren. Vor sechs Jahren bereits ein angenehmer sowie unkomplizierter Run-und-Gun-Gegenpol zur damals wie heute vorherrschenden Military-Ballerei, funktioniert das mit Waffenaufrüstung und Munitionsbeschaffung verbundene „Kill-mit-Skill“-System immer noch sehr gut. Neue Erweiterungen für die Wummen sorgen für neue Kill-Möglichkeiten, diese für höhere Punkt-Ausschüttung und diese für neue Wummen und Erweiterungen – ein unheimlich motivierender Kreislauf. Allerdings haben sich in den letzten Jahren auch Titel wie Doom oder Shadow Warrior 2 in der Nische breitgemacht, die Bulletstorm seinerzeit alleine ausfüllte. Zudem wurde die Technik zwar mit stabiler Bildrate (gelegentlich auf Xbox One leicht gefährdet), hohen Auflösungen sowie neuer Farbpalette ausgestattet. Aber z.B. bei der zumeist hölzernen Mimik und einigen Texturen ist das Alter spürbar – wobei zur Ehrenrettung gesagt werden muss, dass Bulletstorm schon auf den alten Systemen exzellent aussah. Doch das von Gearbox und den ursprünglichen Machern von People Can Fly wiederbelebte Bulletstorm-Konzept beweist Zeitlosigkeit und macht auch im Jahr 2017 einen Heidenspaß.
Entwickler:
Publisher: Gearbox Publishing
Release:
25.02.2011
21.02.2011
25.02.2011
07.04.2017
30.08.2019
07.04.2017
Erhältlich: Digital (Steam)
Erhältlich: Digital (Steam)
Erhältlich: Digital (Nintendo eShop)
Erhältlich: Digital (Steam)
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Vergleichbare Spiele

WERTUNG



PC

„Bulletstorm brachte vor knapp sechs Jahren mit seiner ungeschnitten Version und der Skillshot-Mechanik den Spaß zurück in den Shooter. Und das Konzept geht auch heute noch auf.”

Wertung: 85%

PlayStation 4

„Bulletstorm brachte vor knapp sechs Jahren mit seiner ungeschnitten Version und der Skillshot-Mechanik den Spaß zurück in den Shooter. Und das Konzept geht auch heute noch auf.”

Wertung: 85%

Xbox One

„Bulletstorm brachte vor knapp sechs Jahren mit seiner ungeschnitten Version und der Skillshot-Mechanik den Spaß zurück in den Shooter. Und das Konzept geht auch heute noch auf.”

Wertung: 85%



 

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Kommentare

Herschfeldt schrieb am
ChrisJumper hat geschrieben: ?11.04.2017 20:42
statler666 hat geschrieben: ?11.04.2017 18:58 Kann man den Game for Windows code nicht bei Steam aktivieren um die Limited zu erhalten?
So für treue Kunden quasi? Ging glaube ich mit Dirt 3 mal...
Wenn dann müsste es da so eine Kooperation geben wie bei GoG.com letztens. GfW war doch irgendwann nicht mehr da. Frag mal bei Microsoft wenn es das wieder im Windows Store gibt. ;D
Wegen dem Steamcode angeben. Ja das stammt aus der Zeit wo die Spiele noch eine Seriel/Key hatten und du quasi dadurch nachweisen konntest das du eine gültige Lizenz besitzt. Im Grunde könnte man das heute auch noch so gestalten. Aber ein zweiter Keymanager in dem Installationsprogramm, ist den meisten Entwicklern schon zu viel Aufwand.
Dadurch wäre es ja dann auch schon möglich die Keys gebraucht zu handeln, doch das will man ja unterbinden und der Keyhandel ist ja ohnehin schon so "böse".
Zum Teil kann ich das verstehen denn Steam hat halt "Kosten" wenn die deinen Account verwalten und du die Spiele auf deren Kosten ziehen kannst. Andererseits verdienen sie genug und haben sonst kaum Kosten -keine Niederlassungen, es wird nichts schlecht, keine Lagerhaltung ....-. Da bleibt ja schon nicht viel übrig welche Dienstleistung die zahlenden Kunden in Anspruch nehmen können.
Das Spiel wäre als Plus-Game mal toll. - Wie ist das eigentlich mit 18er Titeln bei PS-Plus? Kann man die mit einem Konto das keine 18er Freigabe hat dann nicht kaufen oder wenigstens Vormerken?
Ok.
sabienchen.banned schrieb am
Natürlich ist das Bestellen von indizierten Titeln legal...(Gilt für Liste A als auch Liste B Indizierung)
Und der Besteller macht sich hier NIE strafbar, auch wenn er minderjährig ist.
-______________-
Erst bei Beschlagnahmten (Liste B indizierung + gerichtlicher Einzelbeschluss) Titeln können die Behörden tätig werden..
Hier gilt aber ebenso:
Der KAUF und der Besitz von beschlagnahmten Spielen ist LEGAL.
Das kann maximal vom Zoll an der Grenze abgefangen werden, und man bleibt als Käufer auf den Kosten sitzen.
Einzig der gewerbsmäßige Handel beschlagnahmter Titel VON Deutschland aus ist illegal.
Temeter  schrieb am
Todesglubsch hat geschrieben: ?15.04.2017 10:12
Temeter  hat geschrieben: ?15.04.2017 08:13 Aber wie gesagt, das ist 'in einem Internetforum gehört', KA wie viel da dran ist.
Garnichts.
Bestenfalls ne rechtliche Lücke, sofern ein Minderjähriger sich 18er-Titel im Netz bestellt.
Aber hauptsache indizierte Spiele können nicht in Deutschland vernünftig gekauft werden. Den Kindern zuliebe. Die davon weniger behindert werden, als die Erwachsenen.
Hab auch gerade mal geguckt, anscheinend war das unklar für eine Weile. Aber die anscheinend gabs 2009 von oberster Stellen und BPJM grünes Licht beim nachfragen.
http://www.videogameszone.de/Jugendschu ... en-692606/
Sehr schön, ist das deutsche Gesetz zur Abwechslungs mal nicht völlig bekloppt.
Todesglubsch schrieb am
Temeter  hat geschrieben: ?15.04.2017 08:13 Aber wie gesagt, das ist 'in einem Internetforum gehört', KA wie viel da dran ist.
Garnichts.
Bestenfalls ne rechtliche Lücke, sofern ein Minderjähriger sich 18er-Titel im Netz bestellt.
Aber hauptsache indizierte Spiele können nicht in Deutschland vernünftig gekauft werden. Den Kindern zuliebe. Die davon weniger behindert werden, als die Erwachsenen.
Temeter  schrieb am
Todesglubsch hat geschrieben: ?12.04.2017 05:31
JuJuManiac hat geschrieben: ?11.04.2017 19:59 Leider damals nur als Raubkopie, weil legal in Deutschland ungeschnitten nicht zu bekommen. Wenn das Spiel ungeschnitten bei Steam kommt, ist es gekauft. Für mich einer DER vorzeige Shooter.
Wusste garnicht, dass Importspiele auf einmal illegal sind. :roll:
Ich meine mal gehört zu haben (also keine echte Quelle), dass es grundsätzlich nicht legal ist, per Post diese Jugendschutzbedingungen zu umgehen.
Aber wie gesagt, das ist 'in einem Internetforum gehört', KA wie viel da dran ist.
schrieb am