Test: Wolfenstein (Shooter)

von Paul Kautz





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Gefällt mir nicht

unkomplizierte Shooter-Action   simple Spielmechanik
ansehnliche Grafik   zu mächtiger Schleier
exzellenter Soundtrack   verbuggter, unaufregender Mehrspielermodus
kernige Soundeffekte   hohle Story
ordentlicher Umfang   dumpfe Gegner- KI
verspieltes Waffenarsenal    
abwechslungsreiches Leveldesign    
Sonstiges
 
Sonstiges
unterhaltsame Sprachausgabe in der englischen Version   kein freies Speichern möglich
gut inszenierte Renderfilme   teilweise sehr niedrig aufgelöste Texturen
beeindruckender Veil-Effekt   ausschließlich deutsche Sprachausgabe in der PC- Fassung


 

Kommentare

blubbsel schrieb am
Sollte ich mir endlich mal kaufen. Aber 70? sind mir noch zu viel, die PC-Fassung gibt's nämlich schon um 20... hmmm...
Zappes schrieb am
Korrekt. Es geht ausschließlich um die öffentliche Zurschaustellung - der Besitz ist nicht strafbar. Das "vorrätig halten" nach Ziffer bezieht sich auch ausdrücklich nur auf den Besitz mit dem Vorsatz der Zurschaustellung.
mosh_ schrieb am
Scorcher24 hat geschrieben:
revenga16 hat geschrieben:Ich habe das Spiel zwar auf englisch, aber trotzdem denke ich nicht , dass die deutsche Version so schlecht sein kann ,dass es diese Wertung verdient.
Das Spiel ist vielleicht kein Oberknüller aber es macht sau spass!!!
Ich hoffe mal dass die ganzen Leute die hier mit Ihrer englischen Version prahlen nicht in DE wohnen^^. Der Besitz ist hier nämlich strafbar.
http://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html
§ 86a
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
Nur mal so als Info :D.
rya.
Vielleicht versteh ich es falsch oder habe mich verlesen, kann aber nirgends erkennen, dass die Haltung des Spiels verboten ist. Soweit ich weiß ist lediglich der Handel oder die Propaganda an solchen Spielen strafbar, nicht aber der Besitz.
Scorcher24_ schrieb am
revenga16 hat geschrieben:Ich habe das Spiel zwar auf englisch, aber trotzdem denke ich nicht , dass die deutsche Version so schlecht sein kann ,dass es diese Wertung verdient.
Das Spiel ist vielleicht kein Oberknüller aber es macht sau spass!!!
Ich hoffe mal dass die ganzen Leute die hier mit Ihrer englischen Version prahlen nicht in DE wohnen^^. Der Besitz ist hier nämlich strafbar.
http://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html
§ 86a
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
Nur mal so als Info :D.
rya.
revenga16 schrieb am
Ich habe das Spiel zwar auf englisch, aber trotzdem denke ich nicht , dass die deutsche Version so schlecht sein kann ,dass es diese Wertung verdient.
Das Spiel ist vielleicht kein Oberknüller aber es macht sau spass!!!
schrieb am