FAIL!
Arme Luxemburger...
Arme Luxemburger...
Eine andere Frage wäre auch ob die Restriktionen nicht ein Verstoß gegen den freien Verkehr der Waren innerhalb der EU sind. Luxemburger können schließlich nicht mal eben über die Grenze und den DLC in Frankreich, den Niederlanden oder Belgien kaufen, wie es bei materiellen Gütern der Fall ist. Microsoft schliesst damit bewusst Bürger von Waren aus, obwohl, nicht wie in Deutschland, keine nationalen Beschränkungen vorliegen. Aber das hängt auch davon ab wie man DLC definiert. Als Ware oder als Dienstleistung. Es wird eine komplizierte Angelegenheit.fenris66 hat geschrieben:Der Status Quo in Luxemburg ist jedenfalls inakzeptabel. Sollte diese Vorgehensweise seitens Microsoft nicht eindeutig vom Gesetz gedeckt sein, so sollte man schon aus Prinzip juristisch dagegen vorgehen. Dies bedarf allerdings eingehender Prüfung.Arphis hat geschrieben:Klingt als würde langsam nochmal eine Klage fällig, schließlich haben auch Konsumenten, und nicht nur Mitbewerber, Rechte.
Die Frage ist schnell gestellt ; Darf man ein Produkt offiziell vertreiben ohne auf etwaige regionale Restriktionen hinzuweisen ?
Der Status Quo in Luxemburg ist jedenfalls inakzeptabel. Sollte diese Vorgehensweise seitens Microsoft nicht eindeutig vom Gesetz gedeckt sein, so sollte man schon aus Prinzip juristisch dagegen vorgehen. Dies bedarf allerdings eingehender Prüfung.Arphis hat geschrieben:Klingt als würde langsam nochmal eine Klage fällig, schließlich haben auch Konsumenten, und nicht nur Mitbewerber, Rechte.