es kommt eben auf die darstellung an, gibt es einen fiktiven charakter mit fiktivem namen der nur charakterzüge übernimmt und von mir aus auch eine gewisse äußerliche ähnlichkeit besitzt ist es wohl kein problem und auch rechtlich ok.Moccajoe hat geschrieben:Wenn ein Prominenter (ob Politiker, Schauspieler oder sonstwie Person des öffentlichen Lebens ist dabei egal) nichts dagegen hat, das seine Person ohne sein Einverständnis für ein Medium genutzt wurde und daher nicht klagt, ist das unproblematisch. Sobald aber eine realistische Darstellung gemacht wird mit der er nicht einverstanden ist und folglich klagt, hat er große Chancen den Prozess auch zu gewinnen. Satire ist hier ein Sonderfall. Die Verballhornung einer Person, Organisation oder eines Trademarks ist in Form klar erkennbarer humoristischer Äußerungen / Darstellung, eine nicht ahnbare Form der Meinungsäußerung (zumindest funktioniert es so im amerikanischen Recht. Im deutschen Recht könnte es wieder anders geregelt sein).
sobald der charakter aber explizit den namen merkel/steinbrück etc. als beispiel bekommt, geht ohne einverständnis gar nix mehr, da dann der direkte bezug gegeben ist.