von Marcel Kleffmann,

Fallout 3: Bethesda beantragte die Streichung der internationalen Version vom Index, aber warum?

Fallout 3 (Rollenspiel) von Ubisoft
Fallout 3 (Rollenspiel) von Ubisoft - Bildquelle: Ubisoft
Die internationale Version von Fallout 3 (ab 5,05€ bei kaufen) wurde bekanntlich am Freitag vom Index der jugendgefährdenden Medien gestrichen (wir berichteten). Allerdings ist der Zeitraum der erneuten Prüfung des Rollenspiels durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ein bisschen ungewöhnlich, denn normalerweise kann der Hersteller (Bethesda bzw. ZeniMax Deutschland) die Streichung im vereinfachten Verfahren erst nach Ablauf von zehn Jahren beantragen. In diesem Fall wäre es das Jahr 2019. Gegenüber IGN hat die Bundesprüfstelle nun bestätigt, dass ein Antrag zur Aufhebung der Indizierung von Bethesda extra gestellt wurde. Das Unternehmen musste in diesem Antrag ausführlich darlegen, warum das Spiel nicht mehr indizierungswürdig sei und zugleich eine Verwaltungsgebühr bezahlen (zwischen 900 Euro und 2.600 Euro je nach Gremium; vgl. Gamesmarkt 7/2015 via Spielerecht.de).

Da der Indizierungszeitraum von zehn Jahren nicht überschritten wurde, musste das Spiel vom 12er-Gremium erneut bewertet werden und nicht vom kleinen 3er-Gremium (vereinfachtes Verfahren). Es wurde als nicht jugendgefährdend eingestuft und daher vom Index genommen. Trotzdem stellt sich die Frage: Warum hat Bethesda diese Aktion gerade jetzt vorgenommen? Mit dieser Frage wurde anschließend Bethesda Deutschland konfrontiert und als Antwort erhielt IGN, dass es in einigen Wochen eine Erklärung dazu geben werde. Und prompt gingen die Spekulationen los, die von einem HD-Remake von Fallout 3 bis hin zu einer überarbeiteten Wiederveröffentlichung mit Steamworks-Umstellung (die auch unter Windows 7, 8 und 10 laufen könnte) reichen. Abwarten und Tee trinken ...
Quelle: IGN, Gamesmarkt, Spielerecht.de, BPjM

Kommentare

greenelve schrieb am
Liesel Weppen hat geschrieben:
greenelve hat geschrieben: Nochmal zum Verständnis: "ab18" und "ohne (Jugend)Freigabe" bedeuten dasselbe; ab18 schreibt/sagt sich schneller. "ohne Freigabe", komplett "ohne Jugendfreigabe" bezieht sich auf die Jugendfreigabe. "ab 18" ist man kein Jugendlicher mehr und gilt als volljährig.
Hab ich doch geschrieben. Du brauchst mich nicht wiederholen.
Das tut mir leid. Dann haben wir ein unterschiedliches Verständnis des Wortes "oder".
Spoiler
Show
Liesel Weppen hat geschrieben: Ich meine "Freigabe ab 18" oder "ohne Freigabe" wäre ja nochmal eine andere Hausnummer, als das gleich auf den Index zu setzen. Ich würds ja verstehen, wenn Bethesta das Spiel nicht "ohne Freigabe" veröffentlichen wollte, sondern lieber eine "ab 18" Version rausgegeben hat. Aber gleich auf den Index?
Im zweiten Satz steht zwar nicht "oder", dafür ein "wenn ohne Freigabe..., sondern ab18..."
greenelve hat geschrieben: Eine Begründung wirst du weniger finden. Alles was das Gremium macht ist bewerten und einstufen. Jegliche öffentliche Begründung kann als Zensur verstanden werden, als Vorschrift, wie ein Spiel für die einzelnen Altersklassen auszusehen hat, damit es eine bestimmte Einstufung bekommt. Auch Publisher erfahren nicht genau, warum ihr Spiel diese oder jene Einstufung bekam.
Dagegen sollte man mal protestieren! Wir leben in einem freien Land *hust*. Wenn mir (als Volljähriger, sau viel steuerzahlender Bürger) etwas vorenthalten wird, dann will ich wenigstens wissen dürfen, WARUM!
greenelve hat geschrieben: Ein Publisher hat per se auch keinen Einfluss auf das Ergebnis. Er reicht das Spiel ein und wartet ab. Wenn ihm das Ergebnis nicht gefällt, kann er es nochmal einreichen, mit Begründung afair oder einfach so, oder er ändert das Spiel und reicht dies erneut ein.
Klar hat der keinen Einfluss, sonst wäre das ganze System ja fürn Arsch. Aber WARUM und WESHALB sollte nicht nur der Publisher erfahren können, sondern jeder.
Ansonsten kann man wirklich nur...
Phayne schrieb am
maho76 hat geschrieben:
Im Gegensatz zu so manch anderen Spielen ist ja FO3 nichtmal gewaltverherrlichend.
Kannibalismus, gore-perks, zielfernrohr- kopfschüsse und spielerische Offenheit in die dunkelsten Richtungen als spielinhalt und Features/perks... nix gegen splatter, aber wenn ein gore-perk nicht das Sinnbild von Gewaltverherrlichung ist dann weiss ich auch nicht mehr.^^
F3 ist spätestens mit gore- und killable-children-mod ganz klar ein optisch derbes stück Software. :mrgreen:

Gore-Perk? Blutiger Tod? Das willkürliche Platzen der Gegner bei einem Treffer mit dem Luftgewehr empfand ich ehrlich gesagt eher als unfreiwillig komisch. :D
Liesel Weppen schrieb am
greenelve hat geschrieben: Nochmal zum Verständnis: "ab18" und "ohne (Jugend)Freigabe" bedeuten dasselbe; ab18 schreibt/sagt sich schneller. "ohne Freigabe", komplett "ohne Jugendfreigabe" bezieht sich auf die Jugendfreigabe. "ab 18" ist man kein Jugendlicher mehr und gilt als volljährig.
Hab ich doch geschrieben. Du brauchst mich nicht wiederholen.
greenelve hat geschrieben: Eine Begründung wirst du weniger finden. Alles was das Gremium macht ist bewerten und einstufen. Jegliche öffentliche Begründung kann als Zensur verstanden werden, als Vorschrift, wie ein Spiel für die einzelnen Altersklassen auszusehen hat, damit es eine bestimmte Einstufung bekommt. Auch Publisher erfahren nicht genau, warum ihr Spiel diese oder jene Einstufung bekam.
Dagegen sollte man mal protestieren! Wir leben in einem freien Land *hust*. Wenn mir (als Volljähriger, sau viel steuerzahlender Bürger) etwas vorenthalten wird, dann will ich wenigstens wissen dürfen, WARUM!
greenelve hat geschrieben: Ein Publisher hat per se auch keinen Einfluss auf das Ergebnis. Er reicht das Spiel ein und wartet ab. Wenn ihm das Ergebnis nicht gefällt, kann er es nochmal einreichen, mit Begründung afair oder einfach so, oder er ändert das Spiel und reicht dies erneut ein.
Klar hat der keinen Einfluss, sonst wäre das ganze System ja fürn Arsch. Aber WARUM und WESHALB sollte nicht nur der Publisher erfahren können, sondern jeder.
Ansonsten kann man wirklich nur von willkürlicher Zensur ausgehen.
greenelve schrieb am
Liesel Weppen hat geschrieben: Ich meine "Freigabe ab 18" oder "ohne Freigabe" wäre ja nochmal eine andere Hausnummer, als das gleich auf den Index zu setzen. Ich würds ja verstehen, wenn Bethesta das Spiel nicht "ohne Freigabe" veröffentlichen wollte, sondern lieber eine "ab 18" Version rausgegeben hat. Aber gleich auf den Index?
Nochmal zum Verständnis: "ab18" und "ohne (Jugend)Freigabe" bedeuten dasselbe; ab18 schreibt/sagt sich schneller. "ohne Freigabe", komplett "ohne Jugendfreigabe" bezieht sich auf die Jugendfreigabe. "ab 18" ist man kein Jugendlicher mehr und gilt als volljährig.
Was es noch gibt ist "ohne Kennzeichnung". Dannn lag das Spiel keiner Institution zur Prüfung vor (sprich USK oder BPjM). Das Machen Publisher allerdings weniger, vor allem dann nicht, wenn sie offiziell in Deutschland veröffentlichen. Es macht zwar für den Handel keinen Unterschied, ob ein Spiel ein "ab18" oder ohne Kennzeichnung ist. Rechtlich hingegen ist ein Spiel mit Logo vor einer Indizierung geschützt.
Eine Begründung wirst du weniger finden. Alles was das Gremium macht ist bewerten und einstufen. Jegliche öffentliche Begründung kann als Zensur verstanden werden, als Vorschrift, wie ein Spiel für die einzelnen Altersklassen auszusehen hat, damit es eine bestimmte Einstufung bekommt. Auch Publisher erfahren nicht genau, warum ihr Spiel diese oder jene Einstufung bekam.
Wie genau sich ein Gremium zusammensetzt und das Prüfverfahren abläuft, kann man z.b. hier nachlesen: http://www.usk.de/pruefverfahren/pruefverfahren/
Ein Publisher hat per se auch keinen Einfluss auf das Ergebnis. Er reicht das Spiel ein und wartet ab. Wenn ihm das Ergebnis nicht gefällt, kann er es nochmal einreichen, mit Begründung afair oder einfach so, oder er ändert das Spiel und reicht dies erneut ein.
Liesel Weppen schrieb am
maho76 hat geschrieben: Kannibalismus, gore-perks, zielfernrohr- kopfschüsse und spielerische Offenheit in die dunkelsten Richtungen als spielinhalt und Features/perks... nix gegen splatter, aber wenn ein gore-perk nicht das Sinnbild von Gewaltverherrlichung ist dann weiss ich auch nicht mehr.^^
F3 ist spätestens mit gore- und killable-children-mod ganz klar ein optisch derbes stück Software. :mrgreen:
Was ist ein Gore-Perk?
Der Rest ist nicht gewaltVERHERRLICHEND, das ist halt einfach so. Nur weil ich jemanden durch ein Zielfernrohr erschieße, ist das nicht gewaltverherrlichend gegenüber jemanden ohne Zielfernrohr zu erschießen. Und ein Kopfschuss ist nunmal ein Kopfschuss. Gewaltverherrlichend wäre es eher, wenn es keinen Kopfschuss gäbe, sondern man das Opfer zwangsläufig erstmal verstümmeln müsste.
Auch Gewalt gegen Kinder ist nicht gewaltverherrlichend. Kann man allerdings ethisch in Frage stellen, wenn man nicht mehr zwischen Spiel und Realität unterscheiden kann. Und ein Mod tut schonmal gar nichts zur Freigabe des originalen Spiels.
Gewaltverherrlichend sind Spiele wie Bulletstorm, wenn es sogar noch extra Punkte für grausames oder abwechslungsreiches Töten der Gegner gibt.
Bitte nicht gewaltverherrlichend mit gewaltätig verwechseln!
schrieb am
Fallout 3
ab 5,05€ bei