USA: Verkaufseinschränkung illegal
Im Jahr 2005 hatte Gouverneur Arnold Schwarzenegger ein Gesetz unterzeichnet, demzufolge der Verkauf von gewalthaltigen Spielen an Minderjährige in Kalifornien zukünftig illegal sein sollte. Der Verband der Distributoren von Videosoftware (VSDA) sowie der Verband der Publisher, die Entertainment Software Association (ESA), hatten daraufhin Klage gegen den Beschluss eingereicht. So kritisierten sie u.a. die unscharfe Definition gewaltlastiger Spiele in dem Gesetz - vor allem sahen sie in dem Vorhaben aber auch eine Verletzung des im ersten Verfassungszusatz festgehaltenen Rechts auf freie Meinungsäußerung, welches ja auch für Minderjährige gilt.
Eine Sichtweise, der nun laut Gamepolitics auch das für den Fall zuständige Gericht im Bundesstaat folgen konnte. Dem richterlichen Beschluss zufolge ist jene Verkaufseinschränkung verfassungswidrig. Zwar gibt es durchaus Inhalte wie Pornografie, die in den USA Minderjährigen nicht zugänglich gemacht werden dürfen - hier wird aber von einer schädigen Wirkung ausgegangen.
Die Begründung des Richters dürfte zumindest in Teilen der Landesregierungen von Bayern und Niedersachsen nicht unbedingt auf Zustimmung treffen: Die Beweislage lasse nicht den zwingenden Schluss zu, dass Spiele durch ihre interaktive Natur oder anderes Jugendliche stärker beeinflussen könnten als Gewalt im Fernsehen, in Filmen oder auf irgendwelchen Internetseiten. Man sei sich bewusst, dass es Experten gebe, die Bedenken bzgl. der Wirkung von Unterhaltungssoftware hätten, es gäbe aber keine allgemein akzeptierte Studie, die diesen Standpunkt untermauern würde.
In einer ersten Reaktion ließ Schwarzenegger allerdings mitteilen, dass man in Berufung gehen werde. Er werde das Gesetz vehement verteidigen, heißt es da. Viele Spiele seien für Erwachsene gemacht, dementsprechend sollten es auch die Eltern sein, die die letztendliche Entscheidung darüber haben, ob ihre Kinder Zugang zu jenen Titeln haben.
Die vollständige Schilderung des Falls und Begründung des richterlichen Beschlusses kann hier eingesehen werden.
Eine Sichtweise, der nun laut Gamepolitics auch das für den Fall zuständige Gericht im Bundesstaat folgen konnte. Dem richterlichen Beschluss zufolge ist jene Verkaufseinschränkung verfassungswidrig. Zwar gibt es durchaus Inhalte wie Pornografie, die in den USA Minderjährigen nicht zugänglich gemacht werden dürfen - hier wird aber von einer schädigen Wirkung ausgegangen.
Die Begründung des Richters dürfte zumindest in Teilen der Landesregierungen von Bayern und Niedersachsen nicht unbedingt auf Zustimmung treffen: Die Beweislage lasse nicht den zwingenden Schluss zu, dass Spiele durch ihre interaktive Natur oder anderes Jugendliche stärker beeinflussen könnten als Gewalt im Fernsehen, in Filmen oder auf irgendwelchen Internetseiten. Man sei sich bewusst, dass es Experten gebe, die Bedenken bzgl. der Wirkung von Unterhaltungssoftware hätten, es gäbe aber keine allgemein akzeptierte Studie, die diesen Standpunkt untermauern würde.
In einer ersten Reaktion ließ Schwarzenegger allerdings mitteilen, dass man in Berufung gehen werde. Er werde das Gesetz vehement verteidigen, heißt es da. Viele Spiele seien für Erwachsene gemacht, dementsprechend sollten es auch die Eltern sein, die die letztendliche Entscheidung darüber haben, ob ihre Kinder Zugang zu jenen Titeln haben.
Die vollständige Schilderung des Falls und Begründung des richterlichen Beschlusses kann hier eingesehen werden.