von Marcel Kleffmann,

Dieselstörmers - Details zum Markenstreit mit DIESEL

Rogue Stormers (Plattformer) von
Rogue Stormers (Plattformer) von - Bildquelle: Black Forest Games
Am vergangenen Freitag hatte eine von der italienischen Modemarke DIESEL beauftragte Kanzlei einen Widerspruch gegen die Markeneintragung des Computerspiels Dieselstörmers durch das Offenburger Entwicklerstudio Black Forest Games eingelegt (wir berichteten). Nun liegen Details zu dem Sachverhalt vor: DIESEL begründet dieses Vorgehen damit, dass eine Verwechslungsgefahr mit der eigenen Marke bestehe, die nicht nur für Jeans und andere Bekleidungsstücke, sondern - neben vielen weiteren Dingen wie Bier oder Fleischwaren - auch für Videospiele eingetragen ist.

Da es sich bei dem eingelegten Widerspruch offenbar um einen Standardprozess handelt, der ohne genaue Vorab-Prüfung abläuft, besteht der nächste Schritt von Black Forest Games nun lediglich darin, abzuwarten, ob das zuständige Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (das Markenamt der EU) dem Einspruch stattgibt. Falls es so kommt, wird das Entwicklerstudio versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit DIESEL zu erzielen. Der Name des kürzlich auf Steam Early Access veröffentlichten PC-Spiels Dieselstörmers hat keinen Bezug zu Mode, sondern ist vielmehr inspiriert von der Maschinen-dominierten und entsprechend Kraftstoff-triefenden Spielwelt des Kickstarter-finanzierten Projekts.

Andreas Speer, Geschäftsführer von Black Forest Games, sieht dem weiteren Verfahren gelassen entgegen: "Die Entwicklungsgeschichte von Dieselstörmers ist geprägt von Herausforderungen. Der Widerspruch von DIESEL ist nur eine weitere solche Herausforderung, von der wir uns nicht kleinkriegen lassen."

Kai Bodensiek (Experte für Wettbewerbsrecht) von der Kanzlei Brehm & von Moers in Berlin erklärt den Sachverhalt wie folgt: "Derartige Widersprüche gegen Marken sind nicht selten und erfolgen oft reflexartig, wenn eine neue Marke angemeldet wird, die teilweise identisch mit einer bestehenden Marke ist. Für den Widersprechenden ist das dann besonders heikel, wenn er die Marke in dem Tätigkeitsgebiet in den vergangenen Jahren gar nicht genutzt hat, denn dann ist er selbst angreifbar. In den meisten Fällen werden derartige Widersprüche damit erledigt, dass beide Parteien sich versichern, nicht im Kernbereich der anderen Partei tätig zu werden. Dies nennt sich dann 'Abgrenzungsvereinbarung' und dürfte dafür sorgen, dass es in absehbarer Zeit keine 'Dieselstörmers'-Jeans gibt."

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Quelle: Black Forest Games

Kommentare

Todesglubsch schrieb am
Hier verstehen manche den Hintergrund nicht: Diesel MUSS so vorgehen, egal wie idiotisch es ist. Sonst kann es irgendwann passieren, dass es einen berechtigten Grund zur Klage gibt, man Diesel aber vorwirft "Joah, damals, bei diesem Computerspiel, habt ihr eure Marke nicht verteidigt. Pech gehabt!"
DonDonat schrieb am
Dass ist ja fast wie mit Appel, die einfach mal davon ausgehen dass sie den alleinigen Anspruch auf einen Apfel im Logo/ Namen haben xD
Newo schrieb am
Lachhaft.
Ich sollte mich beeilen und ein Patent auf Luft (O2) anmelden. Zahlen, bitte,^^
Wigggenz schrieb am
Also war es überhaupt keine Klage.
Schade, ich wünschte es wäre eine gewesen. Dann hätten Diesel neben ihren eigenen Anwälten die Kosten des Verfahrens und den Anwalt von Black Forest für ihre Dreistigkeit zahlen müssen.
schrieb am