von Marcel Kleffmann,

The Long Dark ist nicht mehr auf GeForce Now verfügbar; Entwickler über die problematische Verfügbarkeit

GeForce Now (Hardware) von NVIDIA
GeForce Now (Hardware) von NVIDIA - Bildquelle: NVIDIA
Auch The Long Dark von Hinterland Games wird man nicht weiter auf GeForce Now spielen können. Aber im Gegensatz zu Activision Blizzard und Bethesda, die jüngst ihre Spiele von dem Game-Streaming-Dienst von Nvidia entfernt hatten, erklärte Raphael van Lierop (Creative Director) auf Twitter die Hintergründe und seine Sichtweise auf die Situation.

Raphael van Lierop meinte, dass Nvidia nicht um die Erlaubnis gebeten hätte, ob sie das Spiel über ihren Streaming-Dienst zur Verfügung stellen dürfen, weswegen etwaige Beschwerden an Nvidia zu richten seien. "Die Entwickler sollten kontrollieren, wo ihre Spiele angeboten werden", meinte van Lierop. Obwohl Nvidia im Prinzip nur einen "gemieteten Streaming-Server" anbietet, mit dem die eigene Spiele-Bibliothek (wie Steam) benutzt werden kann, ist der Chef-Entwickler der Ansicht, dass die Vorgehensweise von Nvidia beim Übergang in den Live-Betrieb nicht angemessen war. Er sieht das Hauptproblem darin, dass "[...] sie diesen Dienst auf der Grundlage des Zugangs zu einer Bibliothek von Inhalten verkaufen. Wir haben die Wahl, ob wir in dieser Bibliothek sein wollen oder nicht. Unsere Vertriebsvereinbarung besteht mit Valve, nicht mit Nvidia." Als Entschuldigung hätte Nvidia dem Studio eine Grafikkarte angeboten, schob er spöttisch hinterher.






Zugleich würde dieser Streaming-Dienst weitere Probleme verursachen, wenn Entwickler ihre Spiele auf neuen Plattformen (vor allem Mobile) kommerzialisieren oder Exklusivverträge aushandeln wollen. Hierbei bezog er sich auf eine Aussage des britischen Anwalts Pete Lewin.




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Quelle: PC Gamer, Raphael van Lierop

Kommentare

Bachstail schrieb am
douggy hat geschrieben: ?04.03.2020 07:46Ansonsten ist das eine nämlich ein kommerzieller Gaming-Streaming-Dienst. Das andere ein PC-Streaming-Dienst.
Was bezogen auf Videospiele keinerlei Unterschied macht, kein Entwickler sollte mir vorschreiben können, wo ich die von mir bereits gekauften Spiele installiere.
casanoffi schrieb am
douggy hat geschrieben: ?04.03.2020 07:46
Bachstail hat geschrieben: ?03.03.2020 23:29 Shadow (https://shadow.tech/usen) ist zum Beispiel Eins zu Eins das Gleiche wie GeForce Now (und Steam hat meines Wissens nach selbiges vor), ein Streaming-Dienst, bei welchem ich einen virtuellen PC miete, um darauf Spiele zu spielen und diese dann auf meinen Heim-PC zu streamen und auch das kostet monatlich Geld, wo ist da die Kritik seitens des Entwicklers ?
Ähm .. ich bin mir ziemlich sicher, dass Shadow wesentlich mehr als nur Game-Streaming ist. Dort bekommst du einen vollwertigen (virtuellen) PC, mit allen Vor- und Nachteilen, der natürlich für's Gaming geeignet ist und auch dafür beworben wird.
Sicher, der Unterschied ist hier, wie Du schon erwähnt hast, dass man bei shadow einen "vollwertigen" Windows 10 PC zur Verfügung hat, auf dem man (bis auf wenige Ausnahmen) alles machen kann/darf, was man auch auf seinem eigenen Rechner machen kann/darf.
Aber, wenn man es jetzt rein aufs Gaming bezieht, hat Bachstail natürlich schon Recht.
In der Hinsicht ist es nichts anderes wie Geforce Now. Eine virtuelle Maschine, auf der ich meine Spiele streame. Auch auf mobile Geräte, was ja letztendlich der Aufhänger ist.
Der Unterschied, warum die Publisher/Entwickler bei shadow nicht eingreifen bzw. ihre Spiele nicht aus dem Shadow-Angebot rausnehmen ist, weil es hier nichts gibt, wovon sie es rausnehmen könnten...
Shadow ist ja keine eigene Plattform, wie eben Geforce Now. Es ist halt einfach nur ein (virtueller) PC.
Ich bin mir sogar ziemlich sicher, dass aber genau das geschehen würde, wenn die Publisher/Entwickler hier rechtliche Möglichkeiten hätten.
Und in eingen Fällen gab es auch schon Banns bei Multiplayer-Titeln von Activision Blizzard - aufgrund der AGBs, dass hier virtuelle Maschinen wegen Cheat-Gefahr nicht erlaubt sind.
Aber, das Unternehmen hatte damals Kontakt mit Activision Blizzard aufgenommen und die Sache geklärt.
Ob hier einfach nur ein "Missverständnis" geklärt wurde...
MrLetiso schrieb am
NewRaven hat geschrieben: ?03.03.2020 15:19
Spoiler
Show
MrLetiso hat geschrieben: ?03.03.2020 15:03
Da habe ich mich vielleicht missverständlich ausgedrückt: ich habe eben nicht meine GEMA-Gebühren bezahlt. Müsste ich ja demnach auch nicht (?). Ich lasse ja nur Leute rein, die das Album schon haben :D Und verlange natürlich Eintritt.
Aber du musst deine Gema-Gebühren doch genau deshalb "zusätzlich" zahlen, weil du ein einmal gekauftes Produkt einer größeren Menge an Menschen zur Verfügung stellst, als es im "Privatgebrauch" üblicherweise der Fall ist - sonst gäbe es diese Gebühr nicht. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob die das Album haben oder nicht, du zahlst mit deiner Vorführungsgebühr ja nicht "deren" Gema-Gebühr (also die deiner Kunden), du zahlst für das Recht bzw. die Erlaubnis, den Kram öffentlich nutzen zu können. Das tut nVidia aber nicht. Jeder einzelne Kunde bekommt genau das, was er (woanders) gekauft hat... nicht mehr, nicht weniger und zwar von dort, wo er es gekauft hat - nicht von nVidia. Und du zahlst auch die GFN-Abogebühr nicht für die Spiele - die hast du nämlich bereits - du zahlst dafür, dass nVidia dir die Hardware zur Verfügung stellt. Ich versuchs... auch deshalb...
MrLetiso hat geschrieben: ?03.03.2020 15:03 Hier mag mir die Parallele zu nVidia entgehen, da noch kein Entwickler Geld von einem GFN-Nutzer gefordert hat. Oder bin ich schon wieder out of date :Buch:
nochmal. Ich sagte ja, das klappt nur "etwas vergleichbarer", weil allein die Grundbasis hier nicht vergleichbar ist.
Stell dir vor, du besitzt diese Diskothek. Und du hast, wie alle anderen auch, ein Album zu Release gekauft. Du möchtest das nun aber gerade NICHT öffentlich in deiner Diskothek spielen, sondern nur bei ner kleinen Party bei dir Zuhause. Du machst also im lizenzrechtlichen Sinn KEINE öffentliche Vorführung, bei der du eine extra Lizenz von der Gema bräuchtest (lassen wir mal außen vor, dass du sie eh hast, weil du ja eine Diskothek führst und denken beispielhaft, sie...
johndoe527990 schrieb am
Bachstail hat geschrieben: ?03.03.2020 23:29 Shadow (https://shadow.tech/usen) ist zum Beispiel Eins zu Eins das Gleiche wie GeForce Now (und Steam hat meines Wissens nach selbiges vor), ein Streaming-Dienst, bei welchem ich einen virtuellen PC miete, um darauf Spiele zu spielen und diese dann auf meinen Heim-PC zu streamen und auch das kostet monatlich Geld, wo ist da die Kritik seitens des Entwicklers ?
Ähm .. ich bin mir ziemlich sicher, dass Shadow wesentlich mehr als nur Game-Streaming ist. Dort bekommst du einen vollwertigen (virtuellen) PC, mit allen Vor- und Nachteilen, der natürlich für's Gaming geeignet ist und auch dafür beworben wird.
Bei GFNow kann man also auch jegliche Software installieren?
Korrigiere mich bitte, wenn beides doch eins zu eins das gleiche ist.
Ansonsten ist das eine nämlich ein kommerzieller Gaming-Streaming-Dienst. Das andere ein PC-Streaming-Dienst.
NewRaven schrieb am
Es gibt eigentlich kein Problem... das einzige Problem, dass wir beide inhaltlich haben ist, dass du diese "Kundenunfreundlichkeit" (um mal das "Böse" wegzulassen, welches aber keineswegs polemisch sein sollte, sondern die Sache einfach nur verkürzt darstellen sollte) für "zwar nicht schön, aber für folgerichtig und das, was mit den Kunden nun als Folge passiert, eher für einen Kollateralschaden" zu halten scheinst, während ich sage "okay, das war von nVidia vielleicht nicht soooo nett, aber das der Hersteller diesen Krieg nun auf unserem Rücken austragen will, ist eigentlich das große Problem hier - denn er kann sein Problem mit nVidia auch anders lösen, ganz ohne seine Kunden da direkt mit rein zuziehen".
Und das mit der Oberfläche... warte, ich zitiere mich jetzt nochmal selbst, denn wir drehen uns hier wirklich extrem im Kreis...
NewRaven hat geschrieben: ?03.03.2020 15:42
Edit: Die "faire" Lösung wäre meiner Meinung nach ganz einfach... wenn ein Hersteller nicht will, dass nVidia mit seinem Namen Geld verdient und keine finanzielle Einigung mit nVidia erzielen kann, kann und sollte er fordern, dass seine Name aus der Software entfernt wird... nicht mehr in Kompatibilitätslisten auftaucht, kein Artwork mehr in der GFN-Oberfläche verwendet wird und so weiter. Halt komplett aus dem nVidia-beeinflussten Bereich verschwindet. Sobald der User aber seinen Steam Client startet, kann und sollte er erwarten dürfen, dass alles, was da drin aufgelistet ist, auch funktioniert und nicht durch künstliche Blockaden beeinflusst ist... denn ab diesem Punkt ist das nur noch eine Sache zwischen mir, dem Publisher und im besten Fall noch Valve. nVidia kann da gern vorher noch nen Warnhinweis einblenden, dass man kein Gewähr für was auch immer übernimmt, weil die Titel nicht offiziell für die Nutzung mit GFN autorisiert sind, aber Blacklisten, einfach weil der PC nicht unter meinem Schreibtisch steht, geht einfach nicht und das GFNow-"Branding" ist ab diesem Moment ebenfalls kein...
schrieb am