Demigod
USK: 12

Systemanforderungen

Im Februar soll Demigod endlich erscheinen. Im neuesten RTS-Titel von Gas Powered Games (Supreme Commander , Dungeon Siege ) geht es (halb)göttlich zu, die nun veröffentlichten Systemanforderungen sind allerdings eher irdischer Natur.

Minimal

  • Breitbandanbindung für Online-Multiplayer
  • DirectX 9.0c
  • Windows XP (SP3) oder Vista (SP1)
  • Prozessor: CPU mit 1,8 GHz
  • RAM: 512 MB
  • Grafikkarte: 128 MB Videospeicher, Geforce 6800 bzw. Radeon 9800 oder besser

 

Empfohlen

  • Breitbandanbindung für Online-Multiplayer
  • DirectX 9.0C
  • Windows XP (SP3) oder Vista (SP1)
  • Prozessor: CPU mit 3 GHz
  • RAM: 1 GB
  • Grafikkarte: 256 MB Videospeicher, Geforce 7600 bzw. Radeon X800 oder besser

Autor: Julian Dasgupta
Quelle: GPG/Stardock
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Kommentare

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  • blubber schrieb:
    Bei den Anforderungen sollte man noch aufpassen! Die Beta benötigt Pixel Shader 3.0. Weder die Radeon 9800, noch die X800 hat 3.0 ! Mit diesen Grafikkarten ist die Beta zurzeit noch unspielbar. Ich hoffe natürlich, dass sich das noch ändert, aber wissen kann man
     [...]
    blubber schrieb:
    Bei den Anforderungen sollte man noch aufpassen! Die Beta benötigt Pixel Shader 3.0. Weder die Radeon 9800, noch die X800 hat 3.0 ! Mit diesen Grafikkarten ist die Beta zurzeit noch unspielbar. Ich hoffe natürlich, dass sich das noch ändert, aber wissen kann man es nicht. Orcinus Orca: Da es keine NDA gibt, ist es auch legal Videos und Bilder zu posten. Die Beta Foren sind ja auch offen. btw. Suche deutsche Demigod Fansite/Community ] Es gibt seit kurzem eine deutsche Communityseite zu Demigod: [url]http://www.demigod.world.de[/url]
  • Kajetan schrieb:
    blubber schrieb:
    Orcinus Orca] Nur so als Randbemerkung und zur Begriffsklärung: Das "Brechen" einer NDA ist
     [...]
    Kajetan schrieb:
    blubber schrieb:
    Orcinus Orca] Nur so als Randbemerkung und zur Begriffsklärung: Das "Brechen" einer NDA ist nichts "Illegales". Es wird kein Gesetz verletzt, es interessiert sich kein Staatsanwalt dafür. Wird ein NDA gebrochen, kann die eine Partei maximal nur zivilrechtlich gegen die andere Partei vorgehen. Strafrecht wird dabei nicht berührt. Weder hier, noch anderswo. Was einen allerdings nicht davor schützt, im Falle eines Falles von der einen Partei auf Schadensersatz in Höhe von mehreren Millionen Dollar und aufwärts verklagt werden zu können ] Danke für die Erklärung. Sehr informativ. :)
  • Du kannst Dich natürlich gerne weiterhin im Sumpf Deiner Unwissenheit suhlen, wenn Du das möchtest. Ist ein freies Land hier ;)