von Julian Dasgupta,

Activision: Gibson-Klage abgeschmettert

Activision (Unternehmen) von
Activision (Unternehmen) von
Anfang 2008 hatte der Gitarrenhersteller und einstige Activision-Partner Gibson eben jenen Publisher verklagt, kurze Zeit später erhielten auch Electronic Arts, MTV Games und Harmonix Post. Der Vorwurf: Die Hersteller hätten mit den Guitar Hero- bzw. Rock Band-Spielen und den entsprechenden Controllern gegen ein von Gibson gehaltenes Patent verstoßen.

Activision ließ sich dadurch allerdings nicht aus der Ruhe bringen und merkte an, dass das Motiv nur allzu durchsichtig sei. Gibson hätte schließlich drei Jahre lang Zeit gehabt, das angebliche Problem zur Sprache zu bringen, ließ allerdings erst von sich hören, nachdem die Zusammenarbeit beider Parteien nach Guitar Hero III beendet wurde.

Das dafür zuständige Gericht hat jetzt die Klage abgewiesen. Kein einigermaßen musikalisch begabter Mensch bei Vernunft würde denken, dass das Patent 405 auch den Bereich Videospiele abdeckt, heißt es in der Begründung. Mit den Controllern würde nicht im klassischen Sinne musiziert; die Geräusche, die erzeugt werden, wenn man auf Plastik oder Gummi haut, würden wohl kaum musikalischen Klängen entsprechen, führt das Gericht weiter aus. Der Ansatz sei nicht vergleichbar mit dem Gibson'schen Konzept.
Quelle: Bluesnews

Kommentare

VerkanntesGenie schrieb am
Ist es nich der Traum jedes Gitarristen einmal im Leben eine originale Les Pauls (also die alte version) zocken zu dürfen?
natürlich finde ihc epiphone gitarren besser, besonders die reviera , aber die les pauls is eben eine legende
USERNAME_1556234 schrieb am
Delendil hat geschrieben: Wegen solchen sachen dürfte man sich eigentlich keine Gibson mehr kaufen, zu dumm, dass ihre Gitarren einfach zu gut sind...
Mal abgesehen davon, das Gibson von epiphone gelernt hat, und mit deren Hilfe die "Paula" entstandt, spielen sie sich nicht wirklich gut. Aber das ist ja sowieso bei jedem Gitarrero anders. Ick steh eher auf Epiphone: günstiger bei gleicher Leistung (Verarbeitung, Bespielbarkeit, Holzsorten)
zurück zum Thema: Wenn man sich mal vor augen hält das Gibson mittlerweile billigst-produktionen auf den Markt wirft, und Käufer dieser "Billigpaulas" zum Teil vom Zoll ausgebremst werden (da nicht in DE erhältlich), weil Verdacht auf Plagiate besteht, ist dieses Urteil nur gerechtfertigt. Da könnte ja jeder kommen, nen Kreis malen, diesen Patentieren lassen und dann unsummen von allen anderen die einen Kreis malen verlangen. Gibson soll mal schön die Füsse stillhalten. Ne Plastikgitarre ist keine Paula. Von daher besteht auch kein Patentrecht darauf...
dabrain00 schrieb am
monkeybrain hat geschrieben:verwechsle bitte unser(e) rechtssystem(e) nicht mit dem amerikanischem..
Sag das nicht zu laut, sonst wirst du von denen verklagt!!
monkeybrain schrieb am
verwechsle bitte unser(e) rechtssystem(e) nicht mit dem amerikanischem..
Delendil schrieb am
"Kein einigermaßen musikalisch begabter Mensch bei Vernunft"
Danke für dieses Urteil. So etwas weckt doch wirklich Hoffnung, dass das Rechtssystem sich nicht vollends auf Regelverdreherei reduziert hat. Auch wenn ich mitlerweile abgestumpft bin, da Gibson seit jeher versucht, jede auch nur erdenkliche Kopie der Les Paul Form tot zu klagen, war dieser Versuch wirklich an Lächerlichkeit kaum zu überbieten.
Wegen solchen sachen dürfte man sich eigentlich keine Gibson mehr kaufen, zu dumm, dass ihre Gitarren einfach zu gut sind...
schrieb am