Die Beschlagnahme gemäß §131 StGB von Dead Rising (EU-Version und UK-Version) in Deutschland ist von der BPjM aufgehoben worden (
Quelle:
Schnittberichte). Das Actionspiel von Capcom befindet sich nun nicht mehr auf "Liste B", sondern auf "Liste A". Das Spiel ist also immer noch indiziert. Der Beschlagnahmebeschluss stammte aus dem Jahr 2007.
Die
BPjM beschreibt die beiden Index-Listenteile wie folgt:
"Liste A: Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) führt in Teil A alle indizierten Trägermedien auf, soweit diese nach Einschätzung der BPjM keinen strafrechtlich relevanten Inhalt haben."
"Liste B: Die BPjM führt in Teil B alle Trägermedien auf, die sowohl jugendgefährdend sind als auch einen möglicherweise strafrechtlich relevanten Inhalt haben. Stellt ein Gericht in einer rechtskräftigen Entscheidung fest, dass das Medium nicht strafrechtlich relevant ist, wird es in Liste A umgetragen. Stellt ein Gericht in einer rechtskräftigen Entscheidung fest, dass ein Medieninhalt strafrechtlich relevant ist, wird das Medium zusätzlich in der von der BPjM geführten Übersicht aller bundesweit beschlagnahmten Medien aufgeführt."