von Julian Dasgupta,

Band Hero: Einigung mit No Doubt

Band Hero (Musik & Party) von Activision
Band Hero (Musik & Party) von Activision - Bildquelle: Activision
Activision und No Doubt - da war doch was? Der Hersteller mag die Guitar Hero-Reihe samt ihrer Ableger gegen die Wand entwickelt und vorläufig in der Mottenkiste verstaut haben - über drei Jahre nach der Veröffentlichung von Band Hero musste man sich aber noch mit einem kleinen rechtlichen Problem herumschlagen.

No Doubt hatte den Publisher kurz nach dem Stapellauf des Spiels verklagt. Der Vorwurf: Die Vereinbarung mit dem Hersteller habe vorgesehen, dass die virtuellen Ebenbilder von Gwen Stefani & Co. nur deren Songs aufführen. Tatsächlich konnten sie aber auch die 62 Lieder anderer Künstler darbieten. Die Band habe von jener Möglichkeit erfahren und Änderungen eingefordert. Dies sei aber vom Hersteller ignoriert worden. Der Anwalt der Band legte später noch nach: Der Publisher habe heimlich Schauspieler angeheuert und Bewegungen/Moves für die No Doubt-Charaktere aufgenommen, die die echten Mitglieder der Band nie gemacht hätten.

Activision reagiert einen Monat später, stellte einen Antrag auf Abweisung der Klage und verklagte No Doubt seinerseits. Die Band habe den Vertrag wohl nicht richtig gelesen, auch seien die Künstler marketingbezogenen Verpflichtungen nicht nachgekommen.

Mehrere Gespräche und Versuche, den Prozess zu unterbinden, erwiesen sich als erfolglos: Im August wurde beschlossen, dass das Verfahren am 15. Oktober eröffnet werden soll. Der Anwalt der Band gab sich recht siegessicher: Mehrere Richter hätten bereits bestätigt, dass Activisions Nutzungsrechte im Vertrag recht klar definiert und eingeschränkt seien. Der Hersteller sei außerdem dazu angewiesen worden, die Kosten für die Anwälte der Gegenseite in Höhe von fast 100.000 Dollar zu übernehmen. Activision habe mehrere Vorschläge für eine außergerichtliche Einigung unterbreitet - diese seien aber absolut unangemessen gewesen angesichts der Schadenssummen und der Anwaltskosten, die insgesamt im Raum stehen würden.

Ähnlich wie im Verfahren gegen Jason West und Vince Zampella scheinen die Rechtsvertreter Activisions kurz vor der Prozesseröffnung nochmals äußerst umtriebig geworden und mit einem größeren Verhandlungsspielraum ausgestattet worden zu sein: Laut AP haben sich beiden Parteien jetzt doch außergerichtlich einigen können. Details sind wie üblich nicht bekannt.



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