Blizzard Entertainment
23.06.2008 23:44, Julian Dasgupta

Lizenzgeplänkel

Wem gehört eigentlich die Software, Musik oder Videos, für die man gelöhnt hat? Das ist eine Grundsatzfrage, die seit jeher debatiert wird und gelegentlich auch das eine oder andere Gericht beschäftigt. Der jüngste Fall: Ein gewisses MMORPG, von dem der eine oder andere Eingeweihte schon mal gehört haben könnte - World of Warcraft . Bot-Anbieter sind Blizzard dort ein Dorn im Auge, wie zuletzt auch MDY Industries (Glider) erfahren musste.

Der Spielehersteller ist gerichtlich gegen die Firma vorgegangen und wirft ihr vor, gegen geltendes Copyright zu verstoßen, weil deren Programm eine unerlaubte Kopie des Spiels im Hauptspeicher eines Rechners erstelle. Laut Virtually Blind mischte sich nun Public Knowledge, eine Interessengruppe mit dem Schwerpunkt Digitale Rechte, ein und merkte an, dass Blizzard keine Verletzung des Copyrights geltend machen könne, schließlich habe der Spieler das vom Gesetzgeber gewährte Recht, auf seinem Rechner eine Kopie zum Zwecke der Nutzung zu machen. Der Richter forderte daraufhin eine Stellungnahme vom Hersteller ein.

Die ist nun erfolgt und fällt erwartungsgemäß aus : Der Nutzer sei nicht Besitzer der Software, er erwerbe nur eine temporäre Lizenz von Blizzard, den WoW-Client zu nutzen. Mit dem Kauf des Spiels werde man nicht zum Eigentümer des Spiels - ohne die monatlichen Gebühren könne man mit der Software schließlich nicht viel anfangen. In den Lizenzbedingungen (EULA) sei genau festgelegt, welche Form von Kopien ein Spieler machen dürfe - das Recht zu einer Duplizierung im RAM für die Nutzung eines Bots gehöre nicht dazu.

Der Hersteller verweist zudem noch auf zwei andere Präzedenzfälle und führt diverse EULA-Passagen an, die deutlich machen sollen, dass der Spieler nicht der Eigentümer des Programms ist. Würde sich das Gericht auf die Seite von Public Knowledge schlagen, so müsste man generell alle EULAs hinterfragen. 

Die vollständige Begründung kann bei Virtually Blind heruntergeladen werden.

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