Bot-Bastler muss blechen
Vor einiger Zeit hatte Blizzard MDY verklagt. Die Macher des Glider-Bots würden geltendes Urheberrecht verletzten, so der Vorwurf des Herstellers, welcher darauf fußt, dass das Programm eine nicht im Rahmen der Lizenz gewährte Kopie des Spiels im Hauptspeicher erstellt.
Laut einem BBC-Bericht urteilte das zuständige Gericht nun zu Gunsten des Klägers - der Glider-Bot verstoße in der Tat gegen die Lizenzbestimmungen von World of Warcraft
. Das Programm hat sich schätzungsweise über 100.000 Mal verkauft, nun soll MDY Schadenersatz in Höhe von etwa sechs Mio. Dollar zahlen. Da die Richterin aber auch einigen Einwänden der beklagten Partei zustimmte, fiel die Summe insgesamt niedriger aus als ursprünglich verlangt; Blizzard könnte allerdings in Berufung gehen.
Vollständig beendet wird das Verfahren allerdings erst im kommenden Januar - dann wird nämlich noch darüber entschieden, ob MDY gegen den Digital Millenium Copy Right Act (DMCA) verstoßen hat, und ob der Gründer der Firma, Michael Donnelly, persönlich haftbar gemacht werden kann.
Laut einem BBC-Bericht urteilte das zuständige Gericht nun zu Gunsten des Klägers - der Glider-Bot verstoße in der Tat gegen die Lizenzbestimmungen von World of Warcraft
Vollständig beendet wird das Verfahren allerdings erst im kommenden Januar - dann wird nämlich noch darüber entschieden, ob MDY gegen den Digital Millenium Copy Right Act (DMCA) verstoßen hat, und ob der Gründer der Firma, Michael Donnelly, persönlich haftbar gemacht werden kann.