EA vs. USK: Die PEGI-Version

Neben der für den deutschen Markt angepassten Version von Medal of Honor (wir berichteten) hat Electronic Arts eine Alterskennzeichnung der unveränderten europäischen Version (PEGI-Version) bei der 'Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle' (USK) beantragt. Der Publisher vermutete ebenfalls die Alterskennzeichnung "keine Jugendfreigabe" (ab 18 Jahren) zu erhalten. Mittlerweile hat die USK eine Entscheidung getroffen: Die PEGI-Fassung des Ego-Shooters erhält keine Kennzeichnung und somit besteht die Möglichkeit einer Indizierung der europäischen Fassung in Deutschland. Laut einem Sprecher von Electronic Arts kann diese Entscheidung nicht nachvollzogen werden. Rechtliche Schritte sollen folgen...

"Bei der Entwicklung des Spiels haben wir großen Wert auf eine möglichst realistische, filmartige Darstellung gelegt. Die filmähnliche Grafik präsentiert sich detailreich und beschönigt den Kriegsalltag in keiner Weise. Die Hintergrundgeschichte, in die der Spieler in besonderer Weise eingebettet ist, problematisiert vielmehr das Kriegsgeschehen. Zunehmend zweifeln die Soldaten am Sinn der Befehle, die sie auszuführen haben. Das Spiel folgt der Tradition filmischer Umsetzungen der Kriegsthematik wie beispielsweise "Soldat James Ryan" oder "Inglorious Bastards", die mit teilweise sehr drastischen Gewaltdarstellungen arbeiten. Vor diesem Hintergrund ist die Nichtkennzeichnung in unseren Augen nicht nachvollziehbar. Hier wird schlicht mit zweierlei Maß gemessen."


Autor: Marcel Kleffmann
Quelle: EA
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Kommentare

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  • Die Ruhe der Toten stört man nicht! :>
  • Das Problem ist wohl eher die Indizierung. Denn könnte die USK die 18er Einstufung nicht verweigern wäre es kein Problem (sofern man keine Hakenkreuze ect.) benutzt. Das Problem hätten wir denke ich auch beim PEGI System. Es würde dann zwar von der PEGI eingestuft werden, aber die BPJM könnte es  [...] Das Problem ist wohl eher die Indizierung. Denn könnte die USK die 18er Einstufung nicht verweigern wäre es kein Problem (sofern man keine Hakenkreuze ect.) benutzt. Das Problem hätten wir denke ich auch beim PEGI System. Es würde dann zwar von der PEGI eingestuft werden, aber die BPJM könnte es wahrscheinlich dann indizieren, das haben wir ja bei einer USK Einstufung nicht.
  • So sieht es leider aus.