von Marcel Kleffmann,

CoD Black Ops - Österreich-Version indiziert (Liste B)

Call of Duty: Black Ops (Shooter) von Activision
Call of Duty: Black Ops (Shooter) von Activision - Bildquelle: Activision


Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat die PEGI 18-Version von Call of Duty: Black Ops aus Österreich (komplett in deutscher Sprache, kein USK-Kennzeichen, keine verfassungswidrigen Symbole) im Eilverfahren 'vorläufig' indiziert. Die "vorläufige Anordnung" bedeutet lediglich, dass die deutsche Bundesoberbehörde damit das schnellst mögliche Verfahren zur Indizierung verwendet hat.

Die vorläufige Indizierung erfolgte auf Liste B, höchstwahrscheinlich weil die BPjM schätzt, dass gewisse Inhalte des Ego-Shooters jugendgefährdend sind und einen möglicherweise strafrechtlich relevanten Inhalt haben (z.B. §131 Gewaltdarstellung). Sollte anschließend ein Gericht feststellen, dass der Inhalt strafrechtlich relevant ist, könnte eine Beschlagnahmung folgen. Obgleich nur die Xbox 360-Fassung geprüft wurde, sind die inhaltsgleichen PC- und PS3-Versionen ebenfalls von der Indizierung betroffen. Die deutsche Version mit der USK-Einstufung "ab 18 Jahren" darf weiterhin normal verkauft werden.

Beschreibung der Liste B: Die Bundesprüfstelle führt in Teil B alle Trägermedien auf, die sowohl jugendgefährdend sind als auch einen möglicherweise strafrechtlich relevanten Inhalt haben. Stellt ein Gericht in einer rechtskräftigen Entscheidung fest, dass das Medium nicht strafrechtlich relevant ist, wird es in Liste A gesetzt. Stellt ein Gericht in einer rechtskräftigen Entscheidung fest, dass ein Medieninhalt strafrechtlich relevant ist, kommt es noch zusätzlich in die von der Bundesprüfstelle geführte Liste aller bundesweit beschlagnahmten Medien (Quelle: BPjM).

4Players: Werden die UK- und PEGI-Versionen in Deutschland mit Patches oder DLC unterstützt?

Activision Blizzard: Wir können nur für die USK-Fassung in Deutschland Support garantieren. Im Falle einer Indizierung der PEGI (Österreich) ist der Support innerhalb Deutschland evtl. nicht mehr möglich. Für die UK-Fassung können wir Support in Form von Service, Kompatibilität von eventuellem DLC, Patches) in keinem Fall garantieren - weder für PS3, noch für Xbox 360 oder PC (
weiter)

Quelle: Schnittberichte.com

Kommentare

FreshG schrieb am
Die Ami Version ist die beste :D
PabloCHILE schrieb am
ich würd mir ,da nicht sone Sorgen machen,wozu gibet' HotSpot Shield? :^^:
Gonzo_the_Rat schrieb am
Dek0r hat geschrieben:
R@mpage hat geschrieben:Dreckige bpjm Schweinehunde. In diesem Land läuft zurzeit alles schief aber der verkorkste, fehlgeleitete, unbegründete Jugendschutzapparat läuft wie geölt. Alles falsche Prioritäten...
Son Rotz! Die bpjm folgt einfachen Gesetzen und macht ihren Job zweifelslos richtig.
Wenn im Jugendschutz irgendjemand versagt ist es die USK, weil die einfach mal Freigaben verweigert...
So war seine Aussage ja auch zu interpretieren. Wahrscheinlich war das ungefähr so gemeint: "Während Frau Merkel und Herr Schäuble sich im Bundestag mit dem iPad amüsieren und alles den Bach runtergeht, funktioniert wenigstens die BPjM, die einem größeren BSP in Deutschland durch ordentlichen Jugendschutz und ungeschnittene Versionen (ja, ich weiß dass die BPjM da auch nix für kann. Aber jeder sollte wissen was gemeint ist.) für ERWACHSENE VOLLMÜNDIGE Bürger, einen Riegel vorschiebt.
Peace!
Bedameister schrieb am
lozer hat geschrieben:
Deseman hat geschrieben:Das beste ist eh, das man es als unter 18 Jähriger viel einfacher hat uncut Spiele zu bekommen als die usk versionen ;)
Hier ist überall eigenhändiger Versand etc.
Besitzt man ein Jugendgirokonto ist es die einfachste Sache der Welt ein uncut Spiel in Österreich zu bestellen oder bei Steam einzukaufen...
das könnte man mal unterbinden...
Und ich hatte gedacht nach MW2 uncut (bis auf eine Mission) und etlichen weiteren Spielen die ungekürzt kamen würde es sich hier in D bald mal bessern
falsch gedacht...
Ich verstehe nur nicht wieso BO in Deutschland gekürzt wird und GoW3 wo du Köpfe mit bloßen Händen abreißt, und die brutalsten Dinge tust die man sich vorstellen kann völlig ungekürzt auf den Markt kommt.
Soll die einzige Begründung der USK darin liegen dass es eig ein fantasy Spiel ist und Nichts mit Realität zu tun hat?
Solange du bloß mit einem Schwert anderen die Körperteile abhackst hat die USK nix dagegen. Hast du aber ne Waffe in der Hand mit der du schießen kannst ist es Teufelszeug und gehört sofort verboten :D
bondKI schrieb am
lozer hat geschrieben:Ich verstehe nur nicht wieso BO in Deutschland gekürzt wird und GoW3 wo du Köpfe mit bloßen Händen abreißt, und die brutalsten Dinge tust die man sich vorstellen kann völlig ungekürzt auf den Markt kommt.
Soll die einzige Begründung der USK darin liegen dass es eig ein fantasy Spiel ist und Nichts mit Realität zu tun hat?
Ganz einfach, es ist Fantasy. Da wird bei der USK scheinbar ein riesen Unterschied gemacht. :roll:
schrieb am