von Jan Wöbbeking,

Oculus Rift: Oculus äußert sich zum gestern gestarteten Gerichtsverfahren: Kläger Zenimax habe nicht die "Vision, Expertise oder Geduld" für ein VR-Headset gehabt

Oculus Rift (Hardware) von Facebook
Oculus Rift (Hardware) von Facebook - Bildquelle: Facebook
Im Jahr 2014 warf Bethesdas Muttergesellschaft Zenimax den Konstrukteuren des VR-Headsets Rift Ideenklau vor und kündigte ein Gerichtsverfahren gegen Oculus VR und dessen Gründer, Palmer Luckey, an. Im August vergangenen Jahres wurden die Vorwürfe sogar verschärft (zur News), doch zum gestrigen Start des Verfahrens in Dallas gab der Hersteller des Headsets öffentlich ein wenig Kontra: In einem Statement zum Verfahren nennt Oculus das Gerichtsverfahren "verschwenderisch". Kläger Zenimax habe nicht die nötige "Vision, Expertise oder Geduld" gehabt, VR-Projekte durchzuziehen und die Rift zu bauen. Hier die Verlautbarung des Oculus-Sprechers im übersetzten Originaltext:

"Wir sind begierig darauf, unsere Sichtweise vor Gericht zu präsentieren. Oculus und seine Gründer haben eine Fülle Zeit und Geld in VR investiert, weil wir daran glauben, dass es die Art, wie Menschen interagieren und kommunizieren fundamental verändern kann. Wir sind enttäuscht darüber, dass eine andere Firma einen verschwenderischen Rechtsstreit für einen Versuch benutzt, die Lorbeeren für eine Technologie zu ernten, für deren Bau sie nicht die Vison, Expertise oder Geduld hatten."

Wie Uploadvr.com berichtet, verlangt Zenimax im Rahmen der Klage zwei Milliarden Dollar von Oculus, was in etwa der Summe entspreche, die Facebook für die Übernahme des Unternehmens gezahlt hatte. In dem mindestens drei Wochen langen Verfahren soll unter anderem Mark Zuckerberg als Zeuge aussagen.

Letztes aktuelles Video: Oculus Touch - New Controls For New Experiences

Quelle: Pressemitteilung Oculus, Uploadvr.com

Kommentare

Jim Panse schrieb am
andi2k78 hat geschrieben:Lustig immer diese arbeitgeberobrigkeitsfreundlichen Meinungen zu lesen.
[...]
Die die es ohne zu hinterfragen annehmen und verteidigen "faszinieren" mich am meisten.
Dann hast du mich da falsch verstanden. Ich habe mich zur Lage des eigentlichen Falls gar nicht geäußert. Geschweige denn meine politische Meinung kund getan. Das waren nur die Fakten. Wenn wir mutmaßen wollen, kann natürlich auch deine Version die Wahrheit sein. Auch wenn ich sie persönlich für recht unwahrscheinlich halte. VR ist kein Thema, dass man mal eben neben 8h Arbeit in seiner Freizeit allein im Keller entwickelt.
Mir ging es lediglich darum, das Konzept von "Der blöde Ami lässt sich vom Arbeitgeber knechten!" zumindest in diesem Punkt zu entkräften. Unabhängig davon ob das in anderen Punkten doch der Wahrheit entspricht. Es sollte nur selbstverständlich sein, dass ich geleistete Arbeit nicht zwei mal verkaufen und dafür kassieren kann.
ChrisJumper hat geschrieben:Aber ist es nicht so das zumindest in Deutschland, der Urheber immer die exklusiv Rechte an seinem Werk hat und dieser Standpunkt auch durch einen Arbeitgeber nicht beeinträchtigt werden kann?
Nein. Achtung! Hinkender Vergleich: Wenn ich ein Brot backe, gehört es mir und ich kann es verkaufen. Wenn ich in einer Bäckerei arbeite. Dann gehören die Brote meinem Arbeitgeber. Der bezahlt mich ja dafür, dass ich sie backe. Ich kann die dann nich klauen und selbst verkaufen.
Nun gibt es natürlich Unterschiede zwischen physischen Objekten und Programmiercode. Aber das Konzept ist das gleiche. Ich verwende Zeit um etwas zu erschaffen. Bin ich selbstständiger Unternehmer, kann ich das Erschaffene verkaufen. Bin ich Angestellter, werde ich für meine Zeit bezahlt. Was also in der bezahlten Zeit raus kommt, möchte der Arbeitgeber haben. Dafür bezahlt er meine Zeit ja.
Ohne auf das Konzept des unterschiedlichen Wechselkurses für Lebenszeit <-> Geld je nach Beruf einzugehen.
CritsJumper schrieb am
Aber ist es nicht so das zumindest in Deutschland, der Urheber immer die exklusiv Rechte an seinem Werk hat und dieser Standpunkt auch durch einen Arbeitgeber nicht beeinträchtigt werden kann?
Natürlich ist es in der echten Welt komplizierter und auch die Juristischen Interpretationen oder Gewichtung im Wandel, aber ich meine so etwas gelesen zu haben. Softwarepatente und Programmierung verkomplizieren das ganze natürlich, sollen aber nur eine zusätzliche Drohkulisse ermöglichen, für einen Rechtsstreit bei dem sich im Idealfall ja beide Parteien einigen oder Schadensersatz zahlen müssen.
Der Unterschiede von USA zu Deutschland, war doch das eben in den USA jegliches Verwertungsrecht exklusiv an ein Unternehmen/juristische Person gehen kann.
Selbst kann dir auch kein Unternehmer/Unternehmen hier das Urheberrecht an deinen Produkten absprechen. Auch ein Arbeitsvertrag oder Auflösungsvertrag mit bestimmten Klauseln könnte ungültig sein. Zwar würde ich ebenfalls davon ausgehen das diese Sachen stark rechtsverbindlich sind, aber ich denke besonders was Algorithmen und Lösungsmöglichkeiten betrifft, fällt es halt sehr schwer das Nachzuweisen.
Andererseits, es ist schon ein starkes Stück wenn er wirklich all seine Unterlagen dort entwendet hat. Das ist dann Industriespionage. Doch ich kann mir einfach nicht vorstellen das jemand so dumm ist und das auch noch öffentlich macht. Wenn jemand so etwas vor hat, stellt er das doch geschickter an.
andi2k78 schrieb am
Jim Panse hat geschrieben:
ChrisJumper hat geschrieben:Stimmt ja, in den USA konnte man ja sogar seine Seele verkaufen und ist nicht mehr Urheber seines eigenen Codes...
ShadowXX hat geschrieben:Das steht in jedem Arbeitsvertrag drinnen.....auch in deutschen.
Richtig.
Du wirst für deine Programmier-Tätigkeit von deinem Arbeitgeber bezahlt. Du arbeitest für ihn. Was du erarbeitest gehört damit ihm. Du hast es ja bezahlt bekommen.
Du kannst doch nicht auf Kosten deines Arbeitgebers etwas erstellen, was du dann nochmal an jemand Anderen verkaufst. Also doppelt bezahlt wirst. Wieso ist das so schwer zu verstehen?
Lustig immer diese arbeitgeberobrigkeitsfreundlichen Meinungen zu lesen.
Wer sagt denn das er das auf kosten seines Arbeitgebers gemacht hat?
z.b kann er in in seiner Freizeit u.o arbeitspausen daran gearbeitet haben.
je nachdem wie assozial gierig und verlogen der Arbeitgeber ist, wird er natürlich versuchen Anspruch darauf
zu erheben wie z.b in diesem Fall.
Kann ja auch sein das er denen das Konzept sogar vorgelegt hat, in vielen Arbeitsverträgen steht das dem arbeitgeber ein "vorkaufsrecht" zusteht für "dinge" die man in seiner Freizeit entwickelt hat.
vielleicht haben die abgelehnt, es wurde nirgendswo festgehalten und jetzt ...tadaa.. VR kommt - zenimax beißt sich in den Arsch und will auf möglichst einfache Art Kohle sehen ohne" viel" dafür getan zu haben.
Alles reine Spekulation.
sorry wenn ich überreagiere aber immer wenn ich so ein "schwarz weiß" denken
ohne abstufungen, ohne zu hinterfragen sehe
muss ich daran denken was wäre wenn morgen Brot verboten würde und wie die Menschen damit umgehen .
Die die es ohne zu hinterfragen annehmen und verteidigen "faszinieren" mich am meisten.
Ich weiß hat nix damit zu tun aber so ist das Gehirn nun mal.
so long
Baralin schrieb am
Und Beklagter Oculus Rift hat nicht die "Vision, Expertise oder Geduld" für ein bezahlbares, offenes VR-Headset gehabt. So what.
Jim Panse schrieb am
Onekles hat geschrieben:Journalismus und Marketing.
Und da sagen alle "Journalismus ist tot." ^^
schrieb am