von Marcel Kleffmann,

Nintendo: Unterstützt Urteil gegen Raubkopien

Nintendo (Unternehmen) von Nintendo
Nintendo (Unternehmen) von Nintendo - Bildquelle: Nintendo
Nintendo begrüßt die Entscheidung des Münchener Oberlandesgerichts, nach der Vorrichtungen, die technische Schutzmaßnahmen umgehen und das Abspielen von Raubkopien ermöglichen, illegal sind. Zu Vorrichtungen dieser Art gehören zum Beispiel Slot-1 Karten wie R4, DSTT, Acekard etc. Das Gericht hat SR Tronic, einen in Deutschland ansässigen Vertreiber solcher Umgehungsvorrichtungen, zur Zahlung von einer Million Euro Schadenersatz verurteilt.

In der Pressemitteilung heißt es: "Auf der Grundlage dieser Entscheidung wird Nintendo weiterhin sowohl gegen Hersteller als auch gegen kommerzielle Anbieter und Importeure solcher Vorrichtungen vorgehen. Das Urteil des OLG München bestätigt, dass der hauptsächliche Zweck von Umgehungsvorrichtungen darin besteht, das Spiel mit Raubkopien von Videospielen zu ermöglichen. Es liegt damit auf einer Linie mit der kürzlich erfolgten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall Nintendo gegen PC Box. Nintendo unternimmt diese rechtlichen Schritte nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch in dem von mehr als 1.400 Videospiel-Entwicklerfirmen, die auf den legalen Handel mit ihren Produkten angewiesen sind."

Dr. Bernd Fakesch, General Manager Nintendo Deutschland, sagte: "Wir freuen uns über das Urteil, weil es bestätigt, dass Vorrichtungen zur Umgehung der Schutzmaßnahmen illegal sind. Deren Verwendung kann zudem einen negativen Nebeneffekt haben: Die Nutzer können die Herstellergewährleistung verlieren, die für mobile und TV-gebundene Konsolen von Nintendo gilt."

Umgehungsvorrichtungen sind Produkte wie Kopiermodule, die Schutzmaßnahmen von Nintendo umgehen. Sie ermöglichen es, unautorisierte Spieledateien (so genannte ROMs) abzuspielen, die zuvor aus dem Internet heruntergeladen oder von einem Original-Datenträger kopiert wurden. Das jüngste Urteil des EuGH zu Umgehungsvorrichtungen erging im Fall C-355/12, Nintendo gegen PC Box am 23. Januar 2014. Das OLG hat das Recht auf Revision gegen das Urteil teilweise zugelassen. Dies ist in komplexen Rechtsfällen nicht unüblich. Nintendo ist zuversichtlich, dass jede Berufungsinstanz die einheitliche Rechtsprechung deutscher und europäischer Gerichte bestätigen wird.
Quelle: Nintendo

Kommentare

Nanimonai schrieb am
Kajetan hat geschrieben:Kopierschutzsysteme verursachen Probleme bei Kunden.
Das leugnet auch niemand. Ich ergänze es nur um das Wort "wenigen" vor Kunden.
Nanimonai schrieb am
Kajetan hat geschrieben:Du setzt die Leute, die sich in einem Forum wegen Problemen mit einem Kopierschutz melden gleich mit der Gesamtzahl aller Leute, die ÜBERHAUPT Probleme mit einem Kopierschutz haben. Du führst ohne empirische Grundlage ein Ausschlußkriterium ein.
Nein, das habe ich nicht getan. Ich sprach nur allgemein von einer Minderheit der Leute, die Probleme mit einem Spiel aufgrund eines Kopierschutzes haben. Einzelfälle schließe ich damit nicht aus.
Natürlich habe ich dazu keine empirischen Daten, weil ich diesbezüglich auch keine valide Studie kenne, aber ich spreche hier von gesundem Menschenverstand, der mir sagt, dass es so sein muss, wie ich es behaupte.
Oder anders: Wenn die Leute mit Problemen nicht die Minderheit, sondern die Mehrheit wären, dann würden wir das wissen. Besonders im Informationszeitalter. Solche Informationen sickern durch, wie ja gewisse Ausnahmenfälle (Sim City und Konsorten) gezeigt haben.
Kajetan hat geschrieben: Lass Dir aus vielen Jahren Erfahrung in der Arbeit mit Kunden sagen ... nur die WENIGSTEN der Leute, die Probleme haben, die melden sich überhaupt. Die große, die überwiegende Mehrheit der Leute, die Probleme haben, die melden sich gar nicht. Die ziehen heimlich still und leise ihre Konsequenzen, manche früher, manche später (manche auch nie) und kaufen entweder gar nicht mehr, ziehen sich eine Kopie oder warten bis zum niedrigst möglichen Budgetpreis, weil sie keinen Bock mehr haben den vollen Preis für verdongelte Software zu zahlen, die sie nicht mal problemfrei nutzen können.
Und dann haben wir noch die Leute, die schlichtweg nicht anerkennen wollen, dass sie Probleme haben, weil sie von bestimmten Spielen so sehr emotional abhängig sind, dass sie sich, mal überspitzt gesagt, jeden Tag mit einem rostigen Nagelstock arschficken lassen und jeden Tag in der Notaufnahme dem Arzt sagen, dass es ihnen total gut geht und sie überhaupt keine Schmerzen haben.
Zum Einen finde ich es amüsant, dass Du mir einerseits...
Usul schrieb am
Das mit der Theorie bezog sich auf deine Quotensache... aber nun ja, du kannst dich gerne an diesem einen Wort aufhängen und den Rest des Beitrags ignorieren, in dem ich dir doch recht gebe. Aber eben auch Nanimonai.
Kajetan schrieb am
Usul hat geschrieben:Das ist zwar in deiner Theorie ...
Das ist keine Theorie. Kopierschutzsysteme verursachen Probleme bei Kunden. Das ist ein Fakt. Da gibt es nichts zu diskutieren. Du versuchst nicht nur wieder eine quantitative Komponente in eine qualitative Aussage zu bringen, Du stellst das sogar hin, als hätte ich mit hier was ausgedacht. Gehts noch?
Das, werter Usul, ist auch so eine Sache, warum ich JETZT keine Lust habe mit Dir weiterhin eine Diskussion zu diesem Thema zu führen. Wir konnten das mal in anderen Threads zum genau gleichen Thema, kontrovers, aber fair. Da hast Du nicht einfach alles blindlings als Theorie abgetan, was ich an Fakten eingebracht habe, nur damit Du weiter ins gleiche Horn stoßen kannst. Da konnten wir uns sogar darauf einigen, dass wir in der moralischen Bewertung des Themas eben unterschiedlicher Auffassung sind, OHNE dass Du angefangen hast zu versuchen mir mit Rabulistik das Wort im Mund rumzudrehen.
Schade. Aber vielleicht ein andermal.
Usul schrieb am
Kajetan hat geschrieben:Dann können wir anfangen zu differenzieren. Denn je invasiver und strikter ein Kopierschutz ist, umso mehr Käufer haben damit Probleme. Ein total schwacher "Kopierschutz", wo einfach nur ein physikalischer Datenträger mit der richtigen Benennung (z.B. OBLIVION) im Laufwerk liegen muss, der bereit natürlich nur wenigen Käufern Probleme. Ein Kopierschutz wie Starforce, der ganz tief ins System eingreift, der hat natürlich eine deutlich höhere Problemquote.
Das ist zwar in deiner Theorie schön und gut, aber wie hoch ist denn die Problemquote? Sie müßte entsprechend hoch sein, wenn die Käufer dadurch zu Konsequenzen gezwungen würden... also nicht mehr kaufen oder zurückgeben... und die Hersteller sich dann Gedanken machen. In Einzelfällen mag das sogar der Fall sein, aber es ist halt nicht so einfach zu verallgemeinern.
Kopierschutzmaßnahmen KÖNNEN Probleme für Käufer bereiten... MÜSSEN aber nicht (und nein, Datenträger im Laufwerk gilt nicht als Problem, außer wir wollen wirklich lächerlich werden).
Was Nanimonai geschrieben hat, ist aber auch nicht unbedingt falsch: Natürlich wirken sich Kopierschutzmaßnahmen auf Raubkopierer aus. Wer das bestreitet, ist ebenso wenig Realist wie jemand, der behauptet, daß Käufer NIEMALS Probleme haben würden.
Wenn du dir die einschlägigen Foren mal durchliest, wirst du zu keinem anderen Schluß kommen. Seltsame Fehler durch falsche Cracks, nicht umgehbare Online-Zwänge, nicht erscheinende Patch-Cracks usw.
Kopierschutzmaßnahmen KÖNNEN Probleme für Raubkopierer bereiten... MÜSSEN aber nicht.
Und damit komme ich zum Schluß: Beides stimmt. Insofern ist es ganz und gar nicht nachzuvollziehen, warum jetzt Nanimonai z.B. in einer verblendeten Parallelwelt leben und damit frei zum Sarkasmus-Abstand stehen sollte.
schrieb am