von Marcel Kleffmann,

Painkiller: Indizierung der unzensierten Vollversion aufgehoben; auch bei Painkiller: Battle out of Hell

Nachdem Red Faction und Red Faction 2 von der Liste der jugendgefährdenden Medien der BPjM in Deutschland gestrichen worden sind (wir berichteten), hat Publisher THQ Nordic weitere Anträge auf die Aufhebung der Indizierung von hauseigenen Titeln gestellt. Mittlerweile befinden sich die Demoversion von Painkiller (ab 8,98€ bei kaufen) , die unzensierte Vollversionen von Painkiller (2004) und das unzensierte Add-on Painkiller: Battle Out of Hell (2004) nicht mehr auf dem Index.

"Nach diesem unglaublichen Erfolg einer weiteren Listenstreichung ist man bei THQ Nordic zur Zeit in (jugendfreier) Feierlaune - wohl wissend, dass das Wiener Team noch weitere Gespräche mit der BPjM führen wird", ist der Pressemitteilung zu entnehmen. "Wir kümmern uns natürlich weiterhin liebevoll um unseren mittlerweile mehr als 265 Spieletitel umfassenden Katalog und werden auch weiterhin alles dafür unternehmen, dass Gamer unsere Spiele spielen können", heißt es von THQ Nordic.

Quelle: THQ Nordic

Kommentare

Wigggenz schrieb am
Flojoe hat geschrieben: ?11.11.2017 12:31 Von Willkür kann keine Rede sein, das Zauberwort ist Beurteilungsspielraum. Das wird der USK nämlich eingeräumt vom Gesetzgeber.
Nachtrag:
Und der Bpjm ebenfalls
Richtig, und zwar beim Ermitteln der Voraussetzungen des gesetzlichen Tatbestandsmerkmals "Jugendgefährdung". Etwaige "Richtlinien" von denen hier gesprochen wird sind allenfalls Verwaltungsinnenrecht und erzeugen keine Rechtswirkungen für den Bürger.
Allerdings kann innerhalb eines solchen Beurteilungsspielraums trotzdem willkürlich vorgegangen werden. Dafür sind ja die Gerichte vorgesehen, um solche (nunmehr ungesetzmäßigen) Entscheidungen zu kippen, auch wenn bei einem Beurteilungsspielraum im Gegensatz zu unbestimmten Rechtsbegriffen die gerichtliche Kontrolle weniger scharf ist.
Ich denke einige der alten Entscheidungen der BPjM können durchaus als willkürlich angesehen werden, mit einer sehr losen Handhabung bzw. unangemessen extensiver Auslegung des Merkmals "Jugendgefährdung".
Und auch Gesetze können willkürlich sein, dies ist z.B. der Fall wenn es bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung bereits an einem legitimen Zweck fehlt.
AnonymousPHPBB3 schrieb am
Von Willkür kann keine Rede sein, das Zauberwort ist Beurteilungsspielraum. Das wird der USK nämlich eingeräumt vom Gesetzgeber.
Nachtrag:
Und der Bpjm ebenfalls
SethSteiner schrieb am
Nicht jedes Gesetz ist willkürlich, nur jene die keine legitime Argumentationsgrundlage haben. Beispielsweise das Cannabisverbot, das die Verhältnismäßigkeit ignoriert und nur aus einem Bauchgefühl heraus existiert alá "ich find das doof". Selbe Geschichte wie die Ungleichbehandlung gegenüber homosexuellen Paaren, die vor Oktober nicht heiraten konnten, weil eine politische Gruppe das halt doof fand.
Und hier ist das auch nicht anders. Die Gesetzgebung und der Umgang mit Medien hat keine Grundlage alá "wir haben eine Reihe von Fragen gestellt um Hypothesen zu überprüfen und durch die Bestätigung erlassen wir nun diese Richtlinien, um schädliche Auswirkungen zu vermeiden". Stattdessen stellt man fest quasi alle Jahrzehnte hindurch fest "Fuck, unsere Richtlinien beruhen nur auf dem Weltbild alter, hysterischer, konservativer Männer und Frauen die sich genauso wenig dafür interessieren ob ihre Hypothesen stimmen wie islamistische Fanatiker, besser wir hören auf weibliche Brustwarzen zu überkleben sonst nimmt uns keiner mehr ernst.".
Und was die Psychologie angeht, ist das nicht philosophisch. Die Psychologie der Individuen untereinander unterscheidet sich natürlich aber die Bandbreite der Spezies nicht, dafür müsste sich unsere Biologie grundlegend verändern. Die Menschen haben sich aber nicht derart extrem verändert, nicht in den letzten 200.000 Jahren und schon gar nicht in den letzten Jahrzehnten. Typische Zeichen für die posttraumatische Belastungsstörung können wir über etliche Jahrhunderte genauso feststellen wie Transsexualität oder Pareidolie. Dass etwas dagegen nicht mehr Jugendgefährdend ist oder überhaupt Jugendgefährdend ist, hat seine Grundlage nicht in Psychologie, sondern in Politik und den Einfluss bestimmter Gruppierungen in der Gesellschaft. Und wenn zwei Gruppen bei derselben Richtlinie unterschiedliche Entscheidungen fällen, dann ist das ziemlich willkürlich.
sabienchen.banned schrieb am
SethSteiner hat geschrieben: ?11.11.2017 00:57 Muss ja willkürlich sein, sonst wäre es ja immer noch indiziert, Psychologie und Biologie hat sich ja nicht geändert. Im übrigen bleibt es auch mit einer Richtlinie Willkür, denn wenn die nicht auf irgendwelchen ganz klaren Fakten basiert, ist die Richtlinie selbst ja willkürlich gesetzt. Und eine Richtlinie die man mal so und mal so auslegt, ist ja quasi die Definition von Willkür.
Demnach wäre jedes Gesetz "willkürlich" .. das ist Unfug.
Selbst wenn Regeln/Normen/Gesetze "willkürlich" definiert wurden, kann eine Handlung, die auf diesen Regeln/Normen/Gesetzen beruht, per definitionem nicht als "willkürlich" bezeichnet werden.
Die Grundlage von Willkür ist, dass Konsequenzen nicht vorhergesagt werden können. Gibt es jedoch Regeln/Normen/Gesetze, so sind die Konsequenzen für eine bestimmte Handlung bekannt.
Teilweise zustimmen kann man ausschließlich deinem letzten Satz.
Und eine Richtlinie die man mal so und mal so auslegt, ist ja quasi die Definition von Willkür.
Hierzu muss man jedoch anmerken, dass es nicht wirklich willkürlich ist, da sich an Richtlinien orientiert wird.
Des Weiteren ist der Grund für die scheinbare "Willkürlichkeit" bei Indizierungen die Zusammensetzung der BPJM als auch den Prüfungsvorgang an sich. Ich bin zu faul das genauer auszuführen, aber in kurz:
Das Prüfungsgremium setzt sich aus verschiedensten Vertretern der Gesellschaft zusammen.
Das Gremium sind nicht die selben Personen für die einzelnen Prüfungen.
Und schlussendlich haben Gewohnheitsänderungen der Gesellschaft über Zeit natürlich ebenfalls einen starken Einfluss auf die Entscheidungen der BPJM.
Hinzuzufügen ist. Du sagst "Psychologie" hätte sich nicht geändert. Und das ist dann doch ne recht philosophische Frage die sich hierbei aufwirft. Nämlich was DU genau darunter verstehst. ABER
Es gab in den letzten Jahren neue Studien/Beobachtungen (Aufwachsen eigener Kinder) in Bezug auf bspw. den psychologischen Einfluss von Gewalt in...
SethSteiner schrieb am
Muss ja willkürlich sein, sonst wäre es ja immer noch indiziert, Psychologie und Biologie hat sich ja nicht geändert. Im übrigen bleibt es auch mit einer Richtlinie Willkür, denn wenn die nicht auf irgendwelchen ganz klaren Fakten basiert, ist die Richtlinie selbst ja willkürlich gesetzt. Und eine Richtlinie die man mal so und mal so auslegt, ist ja quasi die Definition von Willkür.
schrieb am
Painkiller
ab 8,98€ bei