Temeter hat geschrieben:Großartig, Stammtischpsychologie im Gerichtsaal. Es scheint mir schwer vorstellbar, dass diese Idiotie einer neuen Überprüfung heutzutage auch nur 5 Sekunden standhalten könnte.
Mit Sicherheit nicht. Die Urteilsbegründung hat wegen ihrer Haltlosigkeit und Willkür seitdem auch in einer Tour Dresche bezogen. Völlig zurecht.
Die Firmen, die sich präventiv selbst zensieren, fürchten sicherlich auch weniger ein ähnlich beklopptes Urteil, als vielmehr die reflexartige Beschlagnahmung, gegen die man dann erst mal umständlich ein Widerspruchsverfahren führen muss. Und so eine Beschlagnahmung ist ja nur ein simpler richterlicher Beschluss, bei dem ja in der Regel gerade NICHT ausführlich die Sachlage geprüft wird (weil ja ganz dolle Gefahr im Verzug ist und sonst zu viele Kinder mit pöhsen Zeichen indoktriniert werden könnten, die sie dann später zu Nazis machen), und man sich daher eher auf die bestehende Rechtslage verlässt.
Ein Kreislauf, der rechtlich eigentlich immer nur den Status Quo weiter bestätigt und festigt, obwohl sich im gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Diskurs über Videospiele seit den 90ern ja wirklich sauviel getan hat. Dumm.