von Marcel Kleffmann,

Lichdom Battlemage - Niedrige Bildwiederholrate: Umsetzungen für PS4 und Xbox One sind kaum spielbar

Lichdom: Battlemage (Action-Adventure) von Maximum Games
Lichdom: Battlemage (Action-Adventure) von Maximum Games - Bildquelle: Maximum Games
Die Umsetzungen von Lichdom: Battlemage für PlayStation 4 und Xbox One sind praktisch nicht spielbar, dies ist das Ergebnis der Analyse von Digital Foundry. Das auf der CryEngine 3 basierende Fantasy-Actionspiel aus der Ego-Perspektive läuft auf beiden Konsolen zwar in 1080p, aber die Bildwiederholrate steigt in der Regel nicht über 20. Auf der PlayStation 4 läuft das Spiel durchschnittlich mit 15 fps und stellenweise geht es runter bis auf zehn Bilder pro Sekunde. Hinzukommen "Frame-Time Latencies" (Stottern) und Ladezeiten, die länger als zwei Minuten sein können. Auf der Xbox One ist die Bildwiederholrate ähnlich schlecht. Darüber hinaus fällt die Xbox-Fassung deutlich dunkler aus und verzichtet im Gegensatz zur PS4-Version auf V-Sync, was zu dauerhaftem Tearing führt. Laut Digital Foundry sei die Performance so schlecht und die technischen Macken so gravierend, dass es schwierig war, mehrere Minuten lang auf den Bildschirm zu schauen.

Maximum Games, der Publisher von Lichdom: Battlemage, hat sich mittlerweile zu Wort gemeldet und verspricht einen Patch, der die Probleme aus der Welt schaffen soll. Wann man mit dem Update rechnen kann, ist unklar.

Quelle: Digital Foundry

Kommentare

Kajetan schrieb am
Jazzdude hat geschrieben:Die Frage ist aber: Könnte ich im Falle eines digitalen PS4 Kaufes (ohne entsprechende Rückgabepolice des PSN) vor das Zivilgericht, bzw. wenn Hinweise seitlich vorsätzlicher Täuschung (nämlich die in diesem Falle fehlende Spielbarkeit eines Spieles zum Zeitraum des Erwerbes) vorliegen sogar in eine Strafrechtliche Instanz ziehen?
I.d.R. gilt: Natürlich kann ich. Allerdings ist die Frage wie das wohl gewertet werden würde. Wie gesagt: Wo sind die Amis?
Wen willst Du vor Gericht zerren? Sony als Betreiber des PS4-Shops? Da wirst Du nur sicher Deinen Kaufpreis zurückbekommen können. Den Entwickler? Ich weiß nicht, ob man da nach deutschem oder auch US-Recht einen aussichtsreichen Ansatzpunkt hat. Denn Du musst den betrügerischen Vorsatz nachweisen können. Was, wie auch in dem Gamestar-Video gesagt wurde (auch wenn der Anwalt ein total unseriöses "Suits"-Poster an der Wand hängen hat :) ), keine wirklich aussichtsreiche Sache ist.
Du kannst immer Dein Geld zurückbekommen. Alles andere, alles mehr ... ist nur ein Hobby für wohlhabende Leute, die sich Auseinandersetzungen mit den Rechtsabteilungen großer Firmen/Konzerne leisten wollen.
Wenn man es einem Entwickler/Publisher zeigen möchte: Nicht verklagen. NICHTS MEHR VON IHM KAUFEN!
Jazzdude schrieb am
Kajetan hat geschrieben:
Jazzdude hat geschrieben:Kann man den Kauf eines, wegen technischen Mängeln kaum spielbaren Spieles, anfechten?
Ja, kannst Du. Beim Händler, über den Du das Spiel erstanden hast. Da holst Du Dir Dein Geld zurück. Der Händler holt es sich dann von der Quelle, wo er die Spiele bezieht. Es ist nicht Deine Aufgabe als Kunde Dich mit dem unmittelbaren Hersteller des Produktes herumzuschlagen.
Deswegen sind diese Rückgabepraktiken bei GOG.com oder Steam ja auch genau der richtige Weg. Du holst Dir das Geld von der Einkaufsplattform zurück und die werden sich schon darum kümmern ihr Geld vom Entwickler/Publisher zurück zu holen. Ganz normale Abfolge der Gewährleistung.
Das ist jetzt aber die Frage.
Steam und GoG sind gute Vorbilder und auch z.B. Saturn und co. zeigen sich ja in der Regel recht kulant. Die Frage ist aber: Könnte ich im Falle eines digitalen PS4 Kaufes (ohne entsprechende Rückgabepolice des PSN) vor das Zivilgericht, bzw. wenn Hinweise seitlich vorsätzlicher Täuschung (nämlich die in diesem Falle fehlende Spielbarkeit eines Spieles zum Zeitraum des Erwerbes) vorliegen sogar in eine Strafrechtliche Instanz ziehen?
I.d.R. gilt: Natürlich kann ich. Allerdings ist die Frage wie das wohl gewertet werden würde. Wie gesagt: Wo sind die Amis?
dendemann87 schrieb am
ihr tunichtgute habt den tunichtgut vergessen...
manu! schrieb am
Nixnutz,Pitschedapper,Pastorensohn,Luftpumpe... so viele Wörter so wenig Zeit -.-
schrieb am