Wen willst Du vor Gericht zerren? Sony als Betreiber des PS4-Shops? Da wirst Du nur sicher Deinen Kaufpreis zurückbekommen können. Den Entwickler? Ich weiß nicht, ob man da nach deutschem oder auch US-Recht einen aussichtsreichen Ansatzpunkt hat. Denn Du musst den betrügerischen Vorsatz nachweisen können. Was, wie auch in dem Gamestar-Video gesagt wurde (auch wenn der Anwalt ein total unseriöses "Suits"-Poster an der Wand hängen hat ), keine wirklich aussichtsreiche Sache ist.Jazzdude hat geschrieben:Die Frage ist aber: Könnte ich im Falle eines digitalen PS4 Kaufes (ohne entsprechende Rückgabepolice des PSN) vor das Zivilgericht, bzw. wenn Hinweise seitlich vorsätzlicher Täuschung (nämlich die in diesem Falle fehlende Spielbarkeit eines Spieles zum Zeitraum des Erwerbes) vorliegen sogar in eine Strafrechtliche Instanz ziehen?
I.d.R. gilt: Natürlich kann ich. Allerdings ist die Frage wie das wohl gewertet werden würde. Wie gesagt: Wo sind die Amis?
Du kannst immer Dein Geld zurückbekommen. Alles andere, alles mehr ... ist nur ein Hobby für wohlhabende Leute, die sich Auseinandersetzungen mit den Rechtsabteilungen großer Firmen/Konzerne leisten wollen.
Wenn man es einem Entwickler/Publisher zeigen möchte: Nicht verklagen. NICHTS MEHR VON IHM KAUFEN!