von Mathias Oertel,

Mortal Kombat X: Erhält drei Monate nach Veröffentlichung die USK-Kennzeichnung

Mortal Kombat X (Prügeln & Kämpfen) von WB Games
Mortal Kombat X (Prügeln & Kämpfen) von WB Games - Bildquelle: WB Games
Bislang standen die Spiele der Mortal-Kombat-Serie mit dem deutschen Jugendschutz auf Kriegsfuß. Sie kamen entweder geschnitten, gar nicht oder wurden im Nachhinein schnell indiziert. Auch der bislang letzte Teil Mortal Kombat X (ab 4,19€ bei kaufen) schien dazu verdammt, dieses Schicksal teilen zu müssen. Doch wie ein Blick in die Suchmaske der USK-Website zeigt, hat der Prügler von Warner Bros. mittlerweile (etwa drei Monate nach Release) die Kennzeichung "Ab 18" bekommen, so dass eine zukünftige Indizierung ausgeschlossen ist und der Titel offiziell im Einzelhandel verkauft werden darf. Nachdem lange gerätselt wurde, ob die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) den Titel wie viele seiner Vorgänger auf den Index setzen würde, scheint es nun, dass die Behörde keine Indizierungswürdigkeit feststellte, so dass der Weg für eine offizielle Freigabe frei wurde.

Letztes aktuelles Video: Predator-Trailer

Quelle: usk.de

Kommentare

LeKwas schrieb am
Petra Meier, ihres Zeichens stellvertretende Vorsitzende der BPjM, hat sich nun ebenfalls dazu geäußert und erklärt, warum bei MK X von einer Indizierung abgesehen wurde:
Warum nun das Umdenken?
Wegen der Realitätsferne. »Diese Realitätsferne kommt auch in den ?Fatalities? deutlich zum Ausdruck (Beispiel: Kenshi teilt einen in der Luft schwebenden Gegner in Scheiben)«, heißt es im Prüfbericht der BPjM, der GameStar vorliegt, »womit die aus heutiger Sicht erhöhte distanzierende Wirkung auch auf diesen Spielbestandteil durchgreift.
[...]
»Das wäre vielleicht zu verkürzt,« sagt Petra Meier, die stellvertretende Vorsitzende der BPjM. »Aber es gibt einfach sehr viele Distanzierungselemente in Mortal Kombat X, die neben der drastischen Gewaltdarstellung immer wieder eine mögliche jugendgefährdende Wirkung auf Kinder und Jugendliche aufheben.« Wie, das erklärt Petra Meier anhand des Eiszauberninjas Sub-Zero: »Sub-Zero streut Eis aus, das wird dann zu Eiszapfen und da wird dann der Gegner hineingeschmissen. Das wird deutlich detailliert dargestellt. Aber es ist doch nicht realitätsnah. Wie in Mortal Kombat X diese Tötungen zustande kommen, entspricht nicht der Wirklichkeit.«
Laut Meier wirken solche Elemente relativierend. Realistisch wirkende Gewalttaten und Amokläufe wie in Hatred könnten von Jugendlichen als Vorbild für eigene Handlungen angesehen werden, Eiszapfenzaubninjagewalt kann das nicht unbedingt. Das, was Kritiker der Mortal-Kombat-Indizierungen schon seit Jahren sagten, ist jetzt offizieller Wortlaut.
http://www.gamestar.de/spiele/mortal-ko ... 34010.html
Dr. Fritte schrieb am
Naja, das war ja damals keine Falle, sondern einzig Aktionismus.
Generals kam raus, dann war irgendwas im 2. Golfkrieg passiert (ich glaube es war die Zeit mit "Saddam nutzt Scud-Werfer") und nachdem die Gutmenschen dann besagte Waffe in C&C Generals entdeckt haben, MUSSTE das Spiel natürlich auf dem Index landen. Durch den Aufschrei wegen dieser Willkür (inkl. Beschwerde der USK) wurde der Jugendschutz anschließend reformiert, damit die USK nicht mehr durch die BPjM übergangen wird.
Generals ist soweit ich weiß seit 2013 auch wieder runter vom Index und als ungeschnittene Fassung wieder erhältlich. Spiel ist zwar auch heute noch verdammt geil, allerdings tut es in den Augen weh, da keine 16:9 oder 16:10 Auflösung unterstützt wird.
Temeter  schrieb am
LePie hat geschrieben:Nein, seit Neufassung der Jugendschutzgesetze anno 2002/2003 geht das nicht mehr
Danke, wusste ich nicht. Auf jeden Fall gut, eine Falle weniger, in die Spielen wegen diesem abstrusen 'Jugendschutz' tappen können.
Mr. Hunter schrieb am
LePie hat geschrieben:Sry, ich habe da wohl grundverschiedene Dinge in einen Topf geworfen und Verwirrung gestiftet.
Ja, im Falle der Originalspiele für die Xbox360 werden wir wohl noch mindestens bis 2016 bzw. 2018 warten dürfen. Aber bezogen auf eine Neuveröffentlichung / eine Remastered Version dieser für die Xbone - die ja plattformbedingt auch separat gehandhabt werden müssen - könnte sich die Lage doch anders darstellen?
Nö eher nicht. Wie du schon gesagt hast. Der Titel ist Inhaltsgleich. Daher ist die indizierunggefahr sehr hoch. Und ja mein Kommi war auf GW1 und GW2 für die Box bezogen.
schrieb am