von Julian Dasgupta,

Steam: Nutzungsbedingungen modifiziert

Steam (Service) von Valve Software
Steam (Service) von Valve Software - Bildquelle: Valve Software
Wer sich das nächste Mal bei Steam anmeldet, wird dazu aufgefordert, neue Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien abzunicken. Valve begründet die Anpassungen u.a. mit der Eröffnung einer Niederlassung in Luxemburg, über die zukünftig das Geschäft in EU-Gefilden gehandhabt wird. So heißt es dann u.a.:

"Sie erklären Ihr Einverständnis damit, dass die vorliegende Vereinbarung als im Großherzogtum Luxemburg abgeschlossen gilt und dass luxemburgisches Recht unter Ausschluss des luxemburgischen Kollisionsrechts und des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) gelten soll. Soweit jedoch das luxemburgische Recht ein niedrigeres Verbraucherschutzniveau als das Recht Ihres Wohnsitzlandes bieten sollte, haben die Verbraucherschutzgesetze Ihres Wohnsitzlandes Vorrang. Im Zusammenhang mit jeglicher Streitigkeit aus der vorliegenden Vereinbarung hat die obsiegende Partei Anspruch auf Erstattung der ihr entstandenen Auslagen und Rechtsanwaltsgebühren."

Auch seien neue Funktionen wie das Steam Wallet oder der Steam Trade bisher nicht ausreichend berücksichtigt worden - siehe Abschnitte C bzw. D.

Besonders für US-Nutzer relevant ist dann noch eine weitere Änderung: Man muss sich bereiterklären, auf Sammelklagen gegen Valve zu verzichten. Ob eine solche Forderung letztendlich auch wirklich durchsetzbar ist, ist derzeit umstritten. Sony und Microsoft hatten den Nutzungsbedingungen von PSN bzw. XBL schon vor einiger Zeit eine ähnliche Passage spendiert. Sollten Streitigkeiten nicht über den Support aufgelöst werden können, werden diese außerdem in einem Schiedsverfahren statt per Gerichtsverfahren geklärt. Liegt der Streitwert unter einem Betrag von 10.000 Dollar und wird der Anspruch vom Schiedsrichter nicht als unangemessen eingestuft, wird Valve unabhängig vom Urteil die Verfahrenskosten übernehmen.

Das Studio rechtfertigt die Anpassung mit jenem Hinweis: "We considered this change very carefully. It’s clear to us that in some situations, class actions have real benefits to customers. In far too many cases however, class actions don’t provide any real benefit to users and instead impose unnecessary expense and delay, and are often designed to benefit the class action lawyers who craft and litigate these claims. Class actions like these do not benefit us or our communities. We think this new dispute resolution process is faster and better for you and Valve while avoiding unnecessary costs, and that it will therefore benefit the community as a whole."

Hiesige Nutzer betrifft der Sammelklagenverzicht nicht, da es die klassische Gruppenklage in Deutschland nicht gibt.


Kommentare

oppenheimer schrieb am
SixBottles hat geschrieben:naja... da steam dir die spielzeit anzeigt wäre es eigentlich ein leichtes missbrauch vom umtauschrecht einzudämmen
Ha! Ich weiß ja nicht, ob das ein verbreitetes Problem ist, aber bei mir stimmt keine einzige angegebene Spielzeit auch nur annähernd. Da sind schon mal ein paar Dutzend Stunden Differenz zu verzeichnen.
johndoe817043 schrieb am
Und das ist auch gut so, stell dir mal vor man kann einfach ein Spiel kaufen, es spielen und wenn es einem nicht gefällt zurückgeben und das Geld zurück erhalten.
Was spricht dagegen?
Dafür sollte es eben eine Zeitspanne von 30 Minuten, ähnlich wie beim Android-Store (jetzt "Google Play"), geben. Dann lässt sich Missbrauch definitiv ausschließen.
Natürlich erst nach erfolgter Installation, da es sonst ein wenig hirnrissig wäre. Aber grundsätzlich und technisch möglich wäre es allemal.
danke15jahre4p schrieb am
Bloody Sn0w hat geschrieben:
Scorcher24 hat geschrieben:[...] Der Verzicht auf Sammelklage (USA) verbietet einem nicht das Recht auf individuelle Klage.
Von daher verstehe ich hier den ganzen Aufschrei nicht der im Steamforum stattfindet.
Durch das Schlichtungsverfahren werden individuelle Klagen zu Gunsten von Valve ausgefochten und das zudem unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
PS: http://forum.4pforen.4players.de/viewto ... 1&t=116705 :roll:
oh scorcher misst hier mit zweierlei maß? kann das?
:D
topic:
anscheinend sind den herren massenansammlungen zu gefährlich, knüppelt nieder den mob!
greetingz
Pyoro-2 schrieb am
Ahja, ist halt doch simpel, wenn man sich die Welt schön in schwarz und weiß eingeteilt hat. ^^
Bloody Sn0w schrieb am
Scorcher24 hat geschrieben:[...] Der Verzicht auf Sammelklage (USA) verbietet einem nicht das Recht auf individuelle Klage.
Von daher verstehe ich hier den ganzen Aufschrei nicht der im Steamforum stattfindet.
Durch das Schlichtungsverfahren werden individuelle Klagen zu Gunsten von Valve ausgefochten und das zudem unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
PS: http://forum.4pforen.4players.de/viewto ... 1&t=116705 :roll:
schrieb am