Steam
03.02.2017 10:45, Marcel Kleffmann

Europäische Kommission untersucht, ob Ländersperren (Geo-Lock) gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen

Die Europäische Kommission hat drei (getrennte) Untersuchungen eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Praktiken im Online-Handel Verbraucher daran hindern, Unterhaltungselektronik, Videospiele und Hotelübernachtungen über Grenzen hinweg auswählen und zu wettbewerbsfähigen Preisen zu erwerben, und damit möglicherweise gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen. Vor allem das Geoblocking (Ländersperre, Geo-Lock, Regionensperre) bei Steam ist den europäischen Wettbewerbshütern ein Dorn im Auge.

"Die Kommission prüft derzeit bilaterale Vereinbarungen zwischen der Valve Corporation, der Eigentümerin der Spiele-Vertriebsplattform Steam, und den fünf Videospiel-Herausgebern Bandai Namco, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax. Die Untersuchung hat Geoblocking-Praktiken zum Gegenstand, bei denen die Unternehmen Verbraucher daran hindern, digitale Inhalte (in diesem Fall PC-Videospiele) zu kaufen, weil sich die Verbraucher im Ausland befinden bzw. dort ihren Wohnsitz haben. Nach dem Kauf bestimmter PC-Videospiele müssen die Nutzer vor der Verwendung des Spiels bestätigen, dass es sich nicht um eine Raubkopie handelt. Dies geschieht über einen 'Aktivierungsschlüssel' auf der Vertriebsplattform Steam. Diese Vorgehensweise kommt bei einer breiten Palette von Spielen zum Einsatz, unter anderem bei Sport-, Simulations- und Actionspielen.

Die Untersuchung konzentriert sich auf die Frage, ob die in Rede stehenden Vereinbarungen den Einsatz von Aktivierungsschlüsseln zum Zwecke des Geoblockings vorschreiben bzw. vorgeschrieben haben. Ein 'Aktivierungsschlüssel' kann nur den Verbrauchern in einem bestimmten EU-Mitgliedstaat (z. B. in der Tschechischen Republik oder in Polen) Zugang zu einem gekauften Spiel gewähren. Dies könnte einen Verstoß gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften darstellen, da der grenzüberschreitende Wettbewerb infolge der Beschränkung des sogenannten 'Parallelhandels' im Binnenmarkt beeinträchtigt und Verbraucher daran gehindert werden, Spiele zu günstigeren Preisen aus anderen Mitgliedstaaten zu beziehen. Die Kommission führt diese eingehende Untersuchung auf eigene Initiative durch."

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: "Der elektronische Handel sollte den Verbrauchern eine größere Auswahl an Waren und Dienstleistungen verschaffen und ihnen die Möglichkeit bieten, über Grenzen hinweg einzukaufen. Die drei Untersuchungen, die wir heute eingeleitet haben, konzentrieren sich auf Verhaltensweisen, bei denen wir den Verdacht haben, dass sie von den betreffenden Unternehmen eingesetzt werden, um den Verbrauchern diese Vorteile zu verwehren. Es geht um die Bereiche Unterhaltungselektronik, Videospiele und Hotelübernachtungen. Wir werden prüfen, ob die betroffenen Unternehmen gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen, indem sie die Einzelhandelspreise in unlauterer Weise beschränken oder Kunden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Standortes bestimmte Angebote vorenthalten."

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