von Marcel Kleffmann,

Pokémon GO: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnt Entwickler Niantic ab; 15 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen werden beanstandet

Pokémon GO (Taktik & Strategie) von Nintendo
Pokémon GO (Taktik & Strategie) von Nintendo - Bildquelle: Nintendo
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (kurz vzbv) hat die Entwickler von Pokémon GO (Niantic) aufgrund von insgesamt 15 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen abgemahnt. "Das Spielekonzept setzt voraus, dass Nutzerinnen und Nutzer personenbezogene Daten preisgeben, die nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zum Teil gegen deutsche Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards verstoßen", heißt es in einem Statement. Der vzbv hat die Entwickler der App aufgefordert, bis zum 9. August 2016 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Lenkt Niantic ein, dürfen die Klauseln künftig nicht mehr verwendet werden. Gibt das Unternehmen keine Unterlassungserklärung ab, wird der vzbv die Einreichung einer Klage prüfen.

"Wer in Deutschland Geschäfte machen will, muss sich auch an die hier geltenden Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards halten. Da sehen wir in den Geschäftsbedingungen von Pokémon GO noch erheblichen Nachholbedarf", meint Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv.

Laut dem Bundesverband ist "anonymes Spielen" praktisch unmöglich: "Vor der Nutzung der sehr beliebten Spiel-App müssen Spieler sich beim Entwickler Niantic über ein Google-Konto oder im Pokémon Trainer Club (PTC) anmelden und neben Nutzerdaten wie der Email-Adresse auch die Standortdatenfunktion ihrer Smartphones oder Tablets freigeben. Anonymes Spielen wird dadurch praktisch unmöglich gemacht. Weil das Unternehmen aus San Francisco (USA) durch die App sehr viele personenbezogene Daten erhält, hat sich der vzbv die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen genauer angeschaut. Dabei trat eine Reihe von kritischen Punkten zu Tage. So kann Niantic den einmal geschlossenen Vertrag mit dem Nutzer jederzeit abändern oder Dienste ganz einstellen. Davon betroffen wären auch In-App-Käufe mit echtem Geld. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. Weiter enthalten die Nutzungsbedingungen weitreichende Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse. Für die Anwendung soll kalifornisches Recht gelten. Widersprechen Verbraucher nicht rechtzeitig im Vorfeld, sollen sie bei Streitigkeiten ein Schiedsgericht in den USA anrufen. (...) Auch die Datenschutzerklärung verletzt nach Auffassung des vzbv deutsches Datenschutzrecht, etwa durch schwer verständliche oder zu weitreichende Einwilligungserklärungen. So können personenbezogene Daten nach Ermessen von Niantic unter anderem an private Dritte weitergegeben werden."

Letztes aktuelles Video: Video-Epilog

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)

Kommentare

Kajetan schrieb am
AtzenMiro hat geschrieben: A) müsstest du erstmal beweisen, so ist das nur eine Behauptung deiner Seits.
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/c ... 9/lang,de/
"Nach der gestern vom Bundeskriminalamt veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik[1] zufolge hat die sechsmonatige Protokollierung aller Internetverbindungen im Jahr 2009 weder von Straftaten abgeschreckt, noch den Anteil der aufgeklärten Straftaten erhöht. "
B) Der Missbrauchsvorwurf richtet sich aber nicht gegen das System an sich, sondern gegen Personelle. Oder bist du auch gegen Hausdurchsuchungen, nur weil Beamte wissen, dass die Staatsanwaltschaften hoffnungslos überlastet sind und Hausdurchsuchungsanträge schneller durchgewunken werden, als man gucken kann?
Die VDS als ZUSÄTZLICHES Mißbrauchspotential einzuführen, gerade weil der Richtervorbehalt nicht die Kontrollfunktion ist, die man sich davon verspricht, versprochen hat, ist in meinen Augen kompletter Schwachfug.
Das VDS ist ein Mittel. Und es funktioniert bei der Aufklärung. Nichts mehr und nicht weniger.
Die VDS ist unwirksam. Siehe oben. Noch mehr Quellen findest Du hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsda ... ger_Nutzen
Du meinst die Politiker, die jetzt zufällig mehr Polizeipersonal fordern? Außerdem vermischst du hier Land- und Bundesebene mit einander.
Nö. Ich verweise ganz explizit auf die Sicherheitsfaschisten in den konservativen Parteien.
Wenn wir uns anschauen, wo der Polizeimangel am niedrigsten ist, dann ist es überwiegend in Bundesländern mit eher SPD-, Linken- und Grünen-Tendenzen.
Komisch, dass in Baden-Württemberg, einem Bundesland mit jahrzehntelanger CDU-Regierung, die Grünen in ihr Wahlprogramm explizit "Unsere Polizei braucht mehr Geld" geschrieben hat. Zudem sind die Budgetkürzungen bei der Poliezi schön verteilt auf alle, GERADE auch die Sicherheitsfaschisten der Unionsparteien:
http://www.focus.de/politik/deutschland ... 44147.html
CDU-geführte Bundesregierung
http://www.onetz.de/neustadt-an-der-wal ... 91471.html
AtzenMiro schrieb am
Kajetan hat geschrieben:
AtzenMiro hat geschrieben: Und deswegen sollte man die VDS komplett verbieten?
Ja. Weil sie a) keinen Nutzen in der Ermittlungsarbeit bringt und b) dem Mißbrauch eines gigantischen Datenberges Tür und Tor geöffnet wird.
A) müsstest du erstmal beweisen, so ist das nur eine Behauptung deiner Seits.
B) Der Missbrauchsvorwurf richtet sich aber nicht gegen das System an sich, sondern gegen Personelle. Oder bist du auch gegen Hausdurchsuchungen, nur weil Beamte wissen, dass die Staatsanwaltschaften hoffnungslos überlastet sind und Hausdurchsuchungsanträge schneller durchgewunken werden, als man gucken kann?
Dazu braucht man auch keine Verschwörungstheorie, sondern nur ein simple Beschäftigung mit der Thematik und ein paar Minuten des Nachdenkens. Die VDS ist nichts weiter als Aktionismus, ein Feigenblatt für eine von der Komplexität unserer Gesellschaft zunehmend gelähmten Politik, die verzweifelt versucht einfache Antworten auf komplexe Probleme zu finden, weil der Großteil der Wähler dummerweise ebenfalls überfordert ist und nur einfache Antworten auf komplexe Probleme hören will.
Das VDS ist ein Mittel. Und es funktioniert bei der Aufklärung. Nichts mehr und nicht weniger.
Denn wenn man sich anschaut, wer alles in der Politik die VDS fordert ... dann sind das in der Regel konservative Politiker, auf deren Mist auch zahlreiche Budgetkürzungen für die Polizei gewachsen sind, wo es auch keine Unterstützung für Bundesländer zum Ausbau von Polizeikapazitäten gab. Die Polizei braucht nämlich keine VDS, sondern vor allem mehr Geld für mehr Beamte. Das ist aber teuer. Die VDS ist dagegen spottbillig, weil man die Hauptkosten den Providern auferlegt, der das wieder an den Kunden weiterreicht. Die VDS ist nicht nur eine Sicherheitsillusion für ahnungslose Bürger, sie ist auch ein perfides Feigenblatt für die konservative Sicherheitspolitik, die zwar mehr Sicherheit fordert, aber dafür kein Geld ausgeben möchte.
Du meinst die Politiker, die jetzt...
CritsJumper schrieb am
AtzenMiro hat geschrieben:Keine einzige Behörde hat irgendwie in irgendeiner Form Zugriff auf diese Daten.
Ah ich hab jetzt noch mal nach Informationen gesucht und kann zumindest in dem Punkt beruhigen das die Provider bei dem Fernzugriff wohl nach dem vier Augen-Prinzip jeden Zugriff auf das VDS System protokollieren und die Anfragen mit den entsprechenden Gerichts-Schlüssen abgleichen, also ob es legitim ist diese Anfrage zu stellen. Das Problem was ich aber wie Kajetan habe ist das ich nicht einschätzen kann wie dieser Gerichtsbeschluss aussieht. Beispiele werden hier nicht genannt und ich fürchte es sind diese Joker-Zeichen-Abfrage-Berechtigungen. Nochmal: Die Daten landen dann im Klartext bei den Beamten.
Ich bin mir leider nicht sicher ob der Fernzugriff der Berechtigten Stellen "Auch müssen Clients physisch gegen den Zugriff durch nicht ermächtigte Personen geschützt sein. Die Daten werden den Behörden zum Beispiel über eine SINA-Konforme (Sichere Inter-Netzwerk-Architektur) VPN-Verbindung per Internet zur Verfügung gestellt werden. Gehen die Daten über dedizierte Leitungen, ist keine Transportverschlüsselung erforderlich." Quelle (pdf - Zeit.de - Friedhelm Greis)
Dr. Dennis-Kenji Kipker hat geschrieben:Nicht zuletzt steht das Problem im Raum, wie die Datensicherheit innerhalb der Ermittlungsbehörden hinreichend gewährleistet werden kann, denn auch diese können Angriffen von Hackern und Crackern zum Opfer fallen, sodass auch hier die Implementierung geeigneter Maßnahmen notwendig ist. Der Staatstrojaner-Skandal von 2011 hat gezeigt, dass der Umgang staatlicher Behörden mit neuartigen und computerbasierten Ermittlungsinstrumenten teils noch erhebliche Schwächen aufweist, die sich für die neue Vorratsdatenspeicherung keinesfalls wiederholen dürfen.
Quelle intrapol.org
Generell habe ich die VDS-Sache aber zum Teil mit der Funkzellen-Abfrage verwechselt, wo die Beamten in der Tat alle Mobiltelefone gelistet bekommen die zu einem Zeitpunkt X sich in einer...
NewRaven schrieb am
Zinssm hat geschrieben: Netzwerke aufdecken. Die Ermittler müssen mit der Zeit gehn! Wer erinnert sich nicht an das Geschrei bei der Einführung der Telefonüberwachung?! Heute vollkommen akzeptiert und nicht mehr wegzudenken.
Was vermutlich daran liegt, dass sie verdachtsabhängig ist, ansonsten würde das wohl gänzlich anders aussehen. Kann man meiner Meinung nach nicht im Geringsten vergleichen. Ich vermute, niemand hat etwas gegen Überwachung, wenn sie sich aus einem bestimmten, reglementierten Grund auf ein bestimmtes Ziel richtet.
Und du kannst auch nicht wirklich mit bedauerlichen Einzelfällen - von denen niemand je erfahren wird, ob beispielsweise die Herausgabe der Mautdaten etwas am Ergebnis geändert hätte - für eine Pauschallegitimierung für die Überwachung aller Bürger plädieren. Also... kannst du natürlich schon, nur Sinn macht es nicht. Das ist im Kern die gleiche Argumentationslogik, wie sie de Maizičre jetzt für "Killerspiele" nutzt... Ein irrer Amokläufer, von dem man sonst zu wenig weiß, spielt CS - soviel weiß man zumindest... entgegen also aller wissenschaftlichen Untersuchungen (da sind sie wieder, die Gutachten und Untersuchungen) haut man dann trotzdem im blinden Aktionismus einen Text wie "nicht zu bezweifeln, dass das unerträgliche Ausmaß von gewaltverherrlichenden Spielen im Internet auch eine schädliche Wirkung auf die Entwicklung gerade junger Menschen hat. Das kann kein vernünftiger Mensch bestreiten." raus. Hier haben wir genau das gleiche Prinzip... es passiert etwas Tragisches, es wird in Aktionismus nach einer Lösung gesucht - und da tut es notfalls halt (auch zu eigenen Beruhigung) die, die sich schon in der Vergangenheit als "nicht funktionierend" erwiesen hat. Und es wird geklatscht, weil die Politik ja "endlich mal was tut", man glaubt, wieder ruhig in seinem Bettchen schlafen zu können... was ist da schon "ein bisschen Überwachung" als Preis... Irgendwie hatte ich spätestens nach Snowden gehofft, die Leute wären etwas...
Zinssm schrieb am
Die Speicherung ist nur ein Teil von vielen Präventionsmassnahmen! Das wir Deutschen damit ein mega Problem haben liegt auf der Hand!
Datenschutz darf aber auch niemals Täterschutz sein! Wer erinnert sich an den Fall auf einem Autobahnrastplatz, auf dem ein Lkw Fahrer eine Person tot fuhr, danach stiften ging?! Man durfte nicht über die Mautstellen den Täter ermitteln! Pervers! Und noch einmal :Die Speicherung verhindert selten (Terror London war sie gold wert), aber man kann zb nach einer grossen Straftat noch existierende
Netzwerke aufdecken. Die Ermittler müssen mit der Zeit gehn! Wer erinnert sich nicht an das Geschrei bei der Einführung der Telefonüberwachung?! Heute vollkommen akzeptiert und nicht mehr wegzudenken.
schrieb am