"Wer in Deutschland Geschäfte machen will, muss sich auch an die hier geltenden Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards halten. Da sehen wir in den Geschäftsbedingungen von Pokémon GO noch erheblichen Nachholbedarf", meint Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv.
Laut dem Bundesverband ist "anonymes Spielen" praktisch unmöglich: "Vor der Nutzung der sehr beliebten Spiel-App müssen Spieler sich beim Entwickler Niantic über ein Google-Konto oder im Pokémon Trainer Club (PTC) anmelden und neben Nutzerdaten wie der Email-Adresse auch die Standortdatenfunktion ihrer Smartphones oder Tablets freigeben. Anonymes Spielen wird dadurch praktisch unmöglich gemacht. Weil das Unternehmen aus San Francisco (USA) durch die App sehr viele personenbezogene Daten erhält, hat sich der vzbv die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen genauer angeschaut. Dabei trat eine Reihe von kritischen Punkten zu Tage. So kann Niantic den einmal geschlossenen Vertrag mit dem Nutzer jederzeit abändern oder Dienste ganz einstellen. Davon betroffen wären auch In-App-Käufe mit echtem Geld. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. Weiter enthalten die Nutzungsbedingungen weitreichende Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse. Für die Anwendung soll kalifornisches Recht gelten. Widersprechen Verbraucher nicht rechtzeitig im Vorfeld, sollen sie bei Streitigkeiten ein Schiedsgericht in den USA anrufen. (...) Auch die Datenschutzerklärung verletzt nach Auffassung des vzbv deutsches Datenschutzrecht, etwa durch schwer verständliche oder zu weitreichende Einwilligungserklärungen. So können personenbezogene Daten nach Ermessen von Niantic unter anderem an private Dritte weitergegeben werden."
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