Eine "Mitarbeitervertretung" ist kein "Betriebsrat". Ein Betriebsrat kann auf der Grundlage bestehender Gesetze auch gegen den Willen der Geschäftsführung bestimmte Dinge durchsetzen. Eine Mitarbeitervertretung ist vollständig (!) auf das Wohlwollen der Geschäftsführung angewiesen und nicht einmal das Papier wert, auf der man die Gründung einer Mitarbeitervertretung beschlossen hat.casanoffi hat geschrieben:Ich kann mir vorstellen, dass das "fünfköpfige Gremium aus gewählten Mitarbeitern" der Betriebsrat sein könnte.Pioneer82 hat geschrieben:Ich bin da jetzt ein Laie , deswegen die Frage, ist das jetzt ein Betriebsrat?
Schlimm ist hier, dass die Geschäftsführung nur mit einem blauen Auge davongekommen ist (hohe Abfindungen für die vorher entlassenen Mitarbeiter) und jetzt einfach weitermacht, als ob nichts passiert wäre. Wie schon gesagt wurde ... die Arbeitnehmer werden früh genug merken, wieviel sie tatsächlich von dieser Vertretung haben. NICHTS!Wie sich das allerdings in einem Unternehmen der Größe GGS verhält, will ich gar nicht erst wissen.
Kurz gesagt: Gut, dass es solche Verträge gibt, schlimm, dass es solche braucht.
Ansonsten ... Menschen sind nicht nur Engel. Menschen können auch ziemliche Arschlöcher sein. Und wer sich gegen Arschlöcher durchsetzen will, muss jede falsche Bescheidenheit ablegen und ebenso gnadenlos gegenüber dem Arschloch sein. Ich musste einen ehem. Arbeitgeber zuerst vor Gericht zerren und dann mit Strafanzeige polizeilich suchen lassen, um überhaupt einen Teil meines ausstehenden Gehaltes zu bekommen. Dass dabei die Firma vor die Hunde gegangen ist, weil der Chef ne Weile im Knast saß, ist nicht mein Problem. Sein Arschloch, sein Problem