von Benjamin Schmädig,

Goodgame: Bis zu 600 Mitarbeiter sollen angeblich entlassen werden, interne Quelle spricht von Verschleierung im Vorfeld - Goodgame dementiert

Goodgame Studios (Unternehmen) von Goodgame Studios
Goodgame Studios (Unternehmen) von Goodgame Studios - Bildquelle: Goodgame Studios
Aktualisierte Meldung vom 24. 08. 2016, 14:55 Uhr

Wir hatten Goodgame Studios heute Morgen um einen Kommentar zu den vermeintlichen Informationen der angeblichen Quelle gebeten und eine Antwort erhalten, der zufolge das Unternehmen daran festhält, dass "Mitarbeiter im unteren dreistelligen Bereich" gekündigt werden. Eine genaue Anzahl nennt das Studio nach wie vor nicht.

Goodgame weist zudem noch einmal darauf hin, gekündigten Kollegen bis zu 50 Prozent der Umzugskosten zu erstatten, falls diese im Zuge der Entlassung ins Ausland ziehen. Für besondere Härtefälle stehe zudem "ein gesondertes Budget" bereit.

Während der Quelle des Develop-Artikels zufolge Goodgame außerdem im Wissen um die bevorstehenden Entlassungen noch Mitarbeiter engagiert hatte, stünden die Einstellungen der letzten Monate "in keinerlei Zusammenhang mit der jetzt anstehenden Umstrukturierung". "Wir sind uns unserer unternehmerischen Verantwortung auch gegenüber diesen Mitarbeitern bewusst und sind den unüblichen Weg gegangen, das freiwillige Abfindungsprogramm auch für sie zu öffnen", so Goodgame auf unsere Nachfrage.

Ursprüngliche Meldung vom 24. 08. 2016, 07:42 Uhr

Einer internen Quelle zufolge plant Goodgame Studios laut Develop mit einer größeren Anzahl an Entlassungen, als der Entwickler Ende letzter Woche angekündigt hatte. Zeigte sich das Studio zunächst zuversichtlich, dass mit Zahlen in "einem unteren dreistelligen Bereich" zu rechnen sei (wir berichteten), erwähnt der namentlich nicht genannte Angestellte einen Abbau von bis zu 600 Stellen. Dabei seien u.a. sämtliche Mitarbeiter betroffen, die innerhalb der letzten sechs Monate eingestellt wurden.

Develop skizziert zudem ein Bild des Sozialplans, mit dem Goodgame einigen seiner Angestellten das Ausscheiden aus dem Unternehmen so finanziell erträglich wie möglich machen will. So würden ehemalige Mitarbeiter, die infolge ihrer Kündigung in einen Wohnort außerhalb der EU wechseln müssen, bis zu 50 Prozent der dafür anfallenden Kosten erstattet bekommen. Wer innerhalb der EU umzieht, erhalte weniger. Gekündigte, die in Deutschland bleiben, dürften mit keiner Unterstützung rechnen.

Die Situation sei deutlich dramatischer, als es die vom Studio herausgegebene Mitteilung Ende vergangener Woche darstelle. In dieser war u.a. von einem "freiwilligen Abfindungsprogramm" die Rede, "das über das marktübliche Niveau hinausgeht".

Der Zusammenhalt in dem aktuell laut n-tv 1100 Mitarbeiter großen Team sei allerdings herausragend. Immerhin zählten 40 Angestellte aus den USA sowie Korea zu jenen Betroffenen, die aufgrund ihrer kurzen Firmenzugehörigkeit automatisch gekündigt werden, im Anschluss aber keine Arbeitslosenunterstützung oder -hilfe erhalten würden. Sowohl die Mitarbeitervertretung als auch der Personalrat seien jedoch "Stars" im Hinblick auf ihr Engagement. Manche Kollegen würden den Betroffenen eine vorübergehende Unterkunft im eigenen Zuhause anbieten.

Die Quelle kritisiert zudem das Verhalten der Unternehmensführung im Vorfeld der Entlassungswelle: Um Aufregung zu verhindern, habe sie weiterhin Personal eingestellt, von dem klar war, dass es im Anschluss an die Kündigung nicht mit staatlicher Unterstützung rechnen könne.
Quelle: Develop

Kommentare

Heruwath schrieb am
Erstarrung hat geschrieben: Da ALLE Wahrnehmungen und Äußerungen in Bezug auf die Wirklichkeit ausschließlich subjektiv gemacht werden können und immer und stets auf subjektiven Eindrücken beruhen, wäre nach Deiner Logik nichts eine Tatsachenbehauptung... Aber da Du Dich ja so gut auskennst, kannst Du gerne mal die Probe auf's Exempel machen und einfach bei jeder Gelegenheit öffentlich verkünden, dass Dir aufgefallen wäre, dass dein Nachbar ein Kinderschänder (oder sonst ein Straftäter sei), und Du wirst Dir anschließend auch noch von einigen anderen Juristen sagen lassen müssen, dass das trotz eines vorangestellten "mir fällt auf" eine Tatsachenbehauptung ist und (wegen Verleumdung des Nachbarn) strafbar... vielleicht überzeugt Dich dann ja das?
Das war nicht der Gehalt meiner Aussage. Die Aussage verdeutlicht, dass es Tatsachenbehauptungen gibt und wie ich versucht habe durch die Wahl der Wörter mich von dieser Tatsachenbehauptung mehr in die subjektive Wahrnehmung zu bewegen. Ich habe auch erwaähnt, dass "mir fällt auf" nicht die passende Wortwahl ist und nicht ausreicht um distanz Distanz von einer Tatsachenbehauptung ausreichend groß zu machen. Daher habe ich vorgeschlagen die Wörter "Ich habe das Gefühl" zu nutzen. Also machen wir das doch auf Basis deines Beispiels am Ende: "Ich habe das Gefühl, dass mein Nachbar ein Kinderschänder ist." Welcher Jurist wird das als eine Tatsachenbehauptung sehen und soweit ernst nehmen, dass daraufhin eine Verfahren eingeleitet wird und der betreffende Nachbar vorgeladen wird?
Ich habe also das Gefühl, dass du mich nicht verstanden hast. Ich bin mir sicher, dass du eine andere Meinung hast. Und daher nehme ich für mich persönlich an, dass du dich überhaupt nicht an einer sachlichen Diskussion beteiligen möchtest. Welche Gründe ich dafür habe? "Aber da Du Dich ja so gut auskennst, kannst..." Das ist ein Versuch mich, mein Wissen und meine Aussage ins Lächerliche zu ziehen. Ansonsten hat diese Aussage keinen sachlichen...
Erstarrung schrieb am
Heruwath hat geschrieben:
Erstarrung hat geschrieben:
Heruwath hat geschrieben:Auf der einen Seite hast du Recht. Allerdings bin ich immer noch nicht ganz einverstanden. "Mir fällt auf.." ist selbst bei Regen keine Tatsachenbeschreibung, denn es ist ein subjektive Wahrnehmung. Vielleicht regnet es gar nicht und ich unterliege einer optischen Täuschung. Es ist Tatsache, dass mir etwas auffällt ja, aber nicht unbedingt, dass es regnet.
Dafür, dass das eine Tatsachenbehauptung ist, muss es auch nicht tatsächlich regnen. Eine Tatsachenbehauptung ist eben erst mal nur die Behauptung einer Tatsache. Eine Tatsachenbehauptung ist jede Äußerung, die sich auf objektive Umstände in der Wirklichkeit bezieht und somit einem objektiven Wahrheitsbeweis zugänglich ist. Je nachdem, ob es regnet, ist es dann halt eine wahre oder eine unwahre Tatsachenbehauptung, aber jedenfalls stets eine Tatsachenbehauptung.
Richtig, und da ich diese Behauptung explizit aus meiner subjektiven Wahrnehmung treffe und diesen Standpunkt auch explizit in dem Satz angebe ("Mir fällt auf ..."), distanziere ich mich von dem Anspruch, dass es eine Tatsache ist. "Mir fällt auf ..." ist eine Äußerung auf eine subjektive Wahrnehmung und nicht einen objektiven Umstand. Es hat nicht den Anspruch einen objektiven Umstand als eine Tatsache darzustellen, der Fokus hier liegt auf der subjektiven Wahrnehmung und distanziert sich explizit von Objektivität. Ich habe die Wörter nicht umsonst hinzugefügt. Würde ich eine Behauptung über eine Tatsache machen, dann würde diese Aussage so wenig Subjektivität nutzen, wie möglich. "Es regnet". Das ist ganz klar eine Äußerung auf objektive Umstände.
Ich gebe zu, ich hätte andere Wörter nutzen sollen, welche besser passen würden. "Ich habe das Gefühl..." würde hier besser passen, weil es den subjektiven Charakter der Aussage noch weiter fokussieren würde.
Da ALLE Wahrnehmungen und Äußerungen in Bezug auf die Wirklichkeit ausschließlich subjektiv gemacht werden können und immer...
Sir Richfield schrieb am
Heruwath hat geschrieben:
"Den Spruch finde ich mies!" Ist eine Meinung.
"Und mal wieder fällt mir das fehlende Wissen der Leute auf." geht hart in Richtung Tatsachenbehauptung.
Und auch hier muss ich auf die genaue Wortwahl aufmerksam machen. "Mir fällt auf..." geht in keinster Weise in Richtung Tatsachenbehauptung. Es erwähnt die Quelle: Meine persönliche Wahrnehmung. Eine Tatsachenbehauptung würde so aussehen. "Den Leuten fehlt Wissen" oder "Ihr habt keine Ahnung". Eine Aussage wie "Mir fällt auf.." oder "Ich habe das Gefühl..." sind keine Aussagen, welche Tatsachen äußern. Der Bezugspunkt ist hier entscheidend.
Genau das fett markierte willst du ausdrücken, weshalb ich ja sage, "geht hart in Richtung" und nicht "Ist", wenn wir schon bei Wortklauberei sind.*
Die Herausforderung ist, dass egal, wie du es ausdrückst "Ihr seid unwissend" weder ein guter Einstieg in eine wie auch immer geartete Diskussion ist, noch zum Kontext des auslösenden Spruchs passt und schon gar nicht als "Argument" herhalten kann, wenn man es nicht sauber unterfüttern kann.
Die beste Replik auf den in meinen Augen saudummen Spruch wurde dann ja auch schon geliefert: Der Verweis auf (das alte) Bioware.
*Hau rein! Ich möchte wirklich gerne lesen, was du meinst, tatsächlich ausgedrückt haben zu wollen und wie du das begründest. ;)
Heruwath schrieb am
Erstarrung hat geschrieben:
Heruwath hat geschrieben:Auf der einen Seite hast du Recht. Allerdings bin ich immer noch nicht ganz einverstanden. "Mir fällt auf.." ist selbst bei Regen keine Tatsachenbeschreibung, denn es ist ein subjektive Wahrnehmung. Vielleicht regnet es gar nicht und ich unterliege einer optischen Täuschung. Es ist Tatsache, dass mir etwas auffällt ja, aber nicht unbedingt, dass es regnet.
Dafür, dass das eine Tatsachenbehauptung ist, muss es auch nicht tatsächlich regnen. Eine Tatsachenbehauptung ist eben erst mal nur die Behauptung einer Tatsache. Eine Tatsachenbehauptung ist jede Äußerung, die sich auf objektive Umstände in der Wirklichkeit bezieht und somit einem objektiven Wahrheitsbeweis zugänglich ist. Je nachdem, ob es regnet, ist es dann halt eine wahre oder eine unwahre Tatsachenbehauptung, aber jedenfalls stets eine Tatsachenbehauptung.
Richtig, und da ich diese Behauptung explizit aus meiner subjektiven Wahrnehmung treffe und diesen Standpunkt auch explizit in dem Satz angebe ("Mir fällt auf ..."), distanziere ich mich von dem Anspruch, dass es eine Tatsache ist. "Mir fällt auf ..." ist eine Äußerung auf eine subjektive Wahrnehmung und nicht einen objektiven Umstand. Es hat nicht den Anspruch einen objektiven Umstand als eine Tatsache darzustellen, der Fokus hier liegt auf der subjektiven Wahrnehmung und distanziert sich explizit von Objektivität. Ich habe die Wörter nicht umsonst hinzugefügt. Würde ich eine Behauptung über eine Tatsache machen, dann würde diese Aussage so wenig Subjektivität nutzen, wie möglich. "Es regnet". Das ist ganz klar eine Äußerung auf objektive Umstände.
Ich gebe zu, ich hätte andere Wörter nutzen sollen, welche besser passen würden. "Ich habe das Gefühl..." würde hier besser passen, weil es den subjektiven Charakter der Aussage noch weiter fokussieren würde.
Erstarrung schrieb am
Heruwath hat geschrieben:Auf der einen Seite hast du Recht. Allerdings bin ich immer noch nicht ganz einverstanden. "Mir fällt auf.." ist selbst bei Regen keine Tatsachenbeschreibung, denn es ist ein subjektive Wahrnehmung. Vielleicht regnet es gar nicht und ich unterliege einer optischen Täuschung. Es ist Tatsache, dass mir etwas auffällt ja, aber nicht unbedingt, dass es regnet.
Dafür, dass das eine Tatsachenbehauptung ist, muss es auch nicht tatsächlich regnen. Eine Tatsachenbehauptung ist eben erst mal nur die Behauptung einer Tatsache. Eine Tatsachenbehauptung ist jede Äußerung, die sich auf objektive Umstände in der Wirklichkeit bezieht und somit einem objektiven Wahrheitsbeweis zugänglich ist. Je nachdem, ob es regnet, ist es dann halt eine wahre oder eine unwahre Tatsachenbehauptung, aber jedenfalls stets eine Tatsachenbehauptung.
schrieb am