von Marcel Kleffmann,

PlayerUnknown's Battlegrounds: Mehr als drei Mio. gleichzeitige Spieler; mehr als 1,5 Mio. verbannte Cheater

PUBG: BATTLEGROUNDS (Shooter) von Bluehole / Microsoft
PUBG: BATTLEGROUNDS (Shooter) von Bluehole / Microsoft - Bildquelle: Bluehole / Microsoft
Nach der Veröffentlichung der Version 1.0 bzw. dem Early-Access-Ende von PlayerUnknown's Battlegrounds ist eine neue Spieler-Rekordmarke erreicht worden. Im Laufe des heutigen Tages (29. Dezember 2017) waren mehr als drei Millionen Leute gleichzeitig in PUBG eingeloggt. Laut Steam liegt der Spieler-Höchststand bei 3.106.358. Kein Spiel auf Steam war in diesem Bereich (gleichzeitig aktive Nutzer) jemals erfolgreicher als PUBG. Zum Vergleich: Der Rekord von Dota 2 liegt bei 1,29 Mio. und von Counter-Strike: Global Offensive bei 850.000. Laut Steamspy besitzen PUBG ungefähr 26.370.071 (± 152.151) bei Steam.



Derweil haben die Betreiber des Anti-Cheat-Systems BattlEye bekanntgegeben, dass sie seit Early-Access-Start über 1,5 Millionen Cheater aus PUBG verbannt hätten. Am 14. November lag die Anzahl der "gebannten Accounts" noch bei über 700.000. In einem Interview mit Kotaku sagte Brendan Greene (PlayerUnknown), dass die Mehrzahl der Cheater aus China stammen würde.









Letztes aktuelles Video: Final Week of Early Access

Quelle: Steam, PUBG, BattlEye, Kotaku

Kommentare

The Ultimate Flash schrieb am
Sowohl eine gewisse Sozialarbeiterin als auch Wikipedia sind natürlich der Weisheit letzter Schluss.
Nochmal: niemals wirst du die Adresse von irgendeinem Wiggenz herausfinden und selbst wenn du einen Namen HÄTTEST, zum Beispiel meinen (Felix Michel), wüsste ich gern, wie du meine Adresse herausfinden willst. Wo soll in deinem Kuhkaff bitteschön irgendeine Meldebehörde anfangen zu suchen? Dir alle 87 (fiktive Zahl, sei bitte nicht schockiert) gelisteten Michels aus D vorschlagen und du suchst dir dann die passende raus? Ist und bleibt immer noch Bullshit, sorry.
Und bevor wir uns hier ganz falsch verstehen: die Möglichkeit der Meldeauskunft ist mir durchaus bewusst. Auch dass sie gebührenpflichtig ist. Es funktioniert aber nun mal nicht so einfach wie du das geschrieben hast. Ganz und gar nicht. Im Artikel stehts auch weiter unten "Um eine positive Auskunft aus dem Melderegister zu erhalten, muss die gesuchte Person eindeutig identifiziert werden. In der Regel sind hierfür Angaben zu Vor- und Nachname sowie zur Anschrift und/oder zum Geburtsdatum der gesuchten Person notwendig." Heißt, ne Stadt wäre schon mal von Vorteil, oder du kannst dich an die Straße erinnern. Wie auch immer. Hast aber Recht, mein letzter Beitrag dazu. Spielt schließlich auch keine Rolle ob du glaubst es sei so einfach oder nicht. Deine von mir zitierte Aussage wird trotzdem nicht wahrer.
Zinssm schrieb am
Meine Reaktion war die gleiche als mir das eine Sozialarbeiterin erzählt hat, aber dafür das du eigentlich aufhören wolltest weiter zu lesen will ich dich jetzt nicht weiter schockieren weil das für dich offensichtlich so so schockierend ist das dus nicht begreifen kannst / willst..
Buenos Dias :)
The Ultimate Flash schrieb am
Zinssm hat geschrieben: ?07.01.2018 22:59 Natürlich brauchst du den Namen! Es ging ja um die Adresse! Mit einem bisschen Ernsthaftigkeit gelingt das. Um das explizit auszuschliessen musst du einen Antrag stellen . Dieser wiederum muss glaubhaft begründet sein zb durch eine besondere Berufsgruppe
( Wie ich zb) ;)
Welche "besondere" Berufsgruppe? Es ging um dich als Privatperson und nicht um Gerichtsvollzug oder ähnlichem Schnulli. Zumal es, jetzt mal beispielsweise, bestimmt nicht nur einen, sagen wir Thomas Müller gibt. Du wirst dann gefragt in welcher Stadt er lebt, wo er eventuell vorher gelebt hat. Es ist einfach nonsense! Du bekommst nicht einfach mal eben so eine Adresse einer dir vermeintlich bekannten oder x-beliebigen Person. Nennt sich Datenschutz! Da könnte ja jeder verrückte Stalker Personen ausfindig machen. Von daher: deine Aussage bleibt ganz großer Schwachsinn.
Zinssm schrieb am
Natürlich brauchst du den Namen! Es ging ja um die Adresse! Mit einem bisschen Ernsthaftigkeit gelingt das. Um das explizit auszuschliessen musst du einen Antrag stellen . Dieser wiederum muss glaubhaft begründet sein zb durch eine besondere Berufsgruppe
( Wie ich zb) ;)
schrieb am