von Marcel Kleffmann,

Criminal Girls 2: Party Favors: Ablehnung der Alterskennzeichnung (USK) aufgrund von "einschlägigen sexualisierten Interaktionen" und der Kindlichkeit von Mizuki

Criminal Girls 2: Party Favors (Rollenspiel) von NIS America
Criminal Girls 2: Party Favors (Rollenspiel) von NIS America - Bildquelle: NIS America
Criminal Girls 2: Party Favors hatte von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) keine Altersfreigabe für den deutschen Markt erhalten, weswegen der Publisher NIS America von der Veröffentlichung des Rollenspiels in Deutschland absah, da eine Indizierungsgefahr bestehen würde. Gegenüber jpgames.de hat sich die USK zu Wort gemeldet und die Gründe erläutert, weswegen die Alterskennzeichnung nicht erteilt wurde.

Es folgt ein Auszug aus der Stellungnahme: "Ein Verstoß gegen § 15 Absatz 2 ist unter anderem auch die Darstellungen von Minderjährigen in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung, also sogenannte 'Posendarstellungen'. Dabei muss es sich nicht um Abbildungen der Realität handeln. Auch wirklichkeitsnahe virtuelle Darstellungen von Mädchen und Jungen, die nach dem äußeren Erscheinungsbild als noch nicht 18-jährig erscheinen, erfüllen den Tatbestand. Nicht erforderlich ist, dass die minderjährige Person nackt oder auch nur teilweise entkleidet dargestellt wird, wenn sich schon allein aus der Körperhaltung oder eingenommenen Pose (z.B. Spreizen der Beine) die unnatürliche Geschlechtsbetontheit ergibt. Hinsichtlich der Altersbestimmung ist das äußere Erscheinungsbild der dargestellten Person, insbesondere nach der körperlichen Entwicklung und den Gesichtszügen, maßgeblich (...) Die insgesamt acht USK-Jugendschutzsachverständigen waren in den Prüfgremien beider Instanzen einstimmig der Auffassung, dass dieser Sachverhalt in dem Spiel 'Criminal Girls 2: Party Favors' insbesondere auf die Spielfigur 'Mizuki', die in die einschlägigen sexualisierten Interaktionen eingebunden ist, eindeutig zutrifft. Sowohl deren kindliche Statur und Gesichtszüge als auch ihre Körpergröße und die hohe Stimme vermitteln eine Kindlichkeit, die sich deutlich von der Gestaltung anderer Spielfiguren in diesem Spiel abhebt."

Letztes aktuelles Video: System-Trailer

Quelle: jpgames.de

Kommentare

Jörg Luibl schrieb am
@Twan: Hallo, geht's noch? Wir sind ein Spielemagazin, hier kann man gerne über Jugendschutz & Co oder Sex in Spielen debattieren, aber beim Verständnis für Pädophilie hörts endgültig auf. Und dann kommst du noch mit Spielen als Ventil für diese perversen Zeitbomben um die Ecke? Da krieg ich als Familienvater einen Hals. Du bist jetzt verwarnt. Forderst du nochmal irgendwo auf dieser Webseite "Verständnis" oder machst ein ähnliches Thema auf, wirst du gesperrt. Thread geschlossen.
saxxon.de schrieb am
Balmung hat geschrieben:
gunchar hat geschrieben:
Den Sinn und Zweck sehe ich in dem Paragraphen darin, der Pädophilie einhalt zu gebieten und ich denke auch, dass eine solche offensichtliche sexualisierte Darstellung von augenscheinlich minderjährigen Charakteren diese fördert. Daher ist der Paragraph durchaus, wenn auch nur in seiner analogen Anwendung tangiert.
Was genau meinst du mit Paedophilie foerdert?(Das klingt so als waere das so eine Art Grippe die man sich einfangen kann wenn man nicht aufpast)
Du weißt schon, wie bei Homo, zumindest wenn es nach Manchen geht. Vorurteile sind halt was tolles, vor allem wenn dann solche bescheuerten Aussagen bei rum kommen.
Die Ursache ist aber immer das Gleiche: verurteilen (und verbieten) was man nicht verstehen kann/will.
Du meinst es bestimmt anders als es klingt, aber einige deiner Posts (dieser hier besonders; vor allem der letzte Satz bezogen auf das Anfangszitat) lesen sich so als wenn du Verständnis für Pädophilie einforderst. Also, um es nochmal deutlich zu sagen: ich bin sicher dass du das nicht tust - ich will dich nur drauf hinweisen, damit du deine Posts ein bisschen differenzierter und deutlicher formulierst wenn du über dieses Thema redest.
Ansonsten lasse ich zu dem Thema mal noch etwas humorvolles da: https://www.youtube.com/watch?v=rwMBGWfVSiY
Todesglubsch schrieb am
Balmung hat geschrieben: Das Problem der USK ist glaub auch, dass die Leute, die da Entscheidungen fällen, auch immer wieder ausgetauscht werden, also immer wieder Andere sind. Wie soll es da eine gleichbleibende Linie bei Entscheidungen geben?
Und genau das ist eben kein Problem, sondern sinnvoll. Da dadurch ein gewisses Maß an Neutralität gewahrt werden kann. Das ist halt das Problem beim Jugendschutz: Man kann keine "gleichbleibende Linie" bieten, weil es immer von Fall zu Fall entschieden werden muss. Ja, zugegeben, es ist dämlich, dass ein Publisher ne Neuprüfung verlangen kann und dann ist das "jugendgefährdende" Spiel auf einmal in Ordnung - aber immer noch besser als wenn jedes Glücksspiel mit 'ab 18' abgestempelt werden muss, ganz gleich um es geht (EU-Version von Harvest Moon. Hier musste das böse Black Jack gestrichen werden, damit das Spiel keine PEGI 18-Wertung erhielt).
Wie dem auch sei, würde NIS ne Neuprüfung verlangen, würden sie vielleicht durchkommen. Aber vermutlich lohnt sich das für die drei Kopien die NIS verkauft nicht wirklich.
Melcor schrieb am
Balmung hat geschrieben:Gibt auch genau die ratlos vor dem Spieleregal stehen. ;) Und brauchen nicht genug Spieletests, die quasi für sie entscheiden ob sie das Spiel kaufen sollen oder nicht? ;)
Also Spiele lieber verbieten damit die Wahl leichter fällt?
unknown_18 schrieb am
Gibt auch genau die ratlos vor dem Spieleregal stehen. ;) Und brauchen nicht genug Spieletests, die quasi für sie entscheiden ob sie das Spiel kaufen sollen oder nicht? ;)
schrieb am