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16.08.2007 14:32, Julian Dasgupta

USK-Siegel: Der Handel schlampt

Bei der Wirksamkeit von Alterskennzeichnungen besteht laut der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen noch Nachholbedarf - dies habe ein Versuch mit einer 16-Jährigen und einem 14-Jährigen ergeben, die USK18-Spiele erwerben sollten. Im Fall des Mädchens gelang dies in 9 von 15 Fällen. Dem Jungen gelang es in 3 von 15 getesten Geschäften, Titel wie Scarface zu kaufen.

Am unaufmerksamsten erwiesen sich die Verkäufer in Kaufhäusern und im Einzelhandel. Besser scheinen die Maßnahmen in Elektronikketten zu greifen: Zwar gelang der 16-Jährigen in immerhin 4 von 7 Läden der Kauf eines entsprechenden Spiels, dem Jungen hingegen wurde der Erwerb in allen überprüften Märkten verweigert.

Zu einem ähnlichen Ergebnis war eine Untersuchung des Hans-Bredow-Instituts gekommen, derzufolge vor allem bei kleineren Händlern noch Verbesserungsbedarf besteht. In den größeren Elektronikketten sind die meisten Kassensysteme schon mit Maßnahmen ausgestattet, die den Verkäufer beim Verkauf eine Spiels darauf hinweisen, ob ein Spiel jugendfrei ist oder nicht. Die mögliche Pflicht des Handels, entsprechende Systeme einzusetzen, ist auch einer der im Sofortprogramm der Bundesfamilienministerin zur Debatte stehenden Punkte.

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