Allgemein
19.12.2007 12:36, Julian Dasgupta

Änderungen beim Jugendschutz

Vor Monaten schon hatte das Bundesfamilienministerium schärfere Kriterien für Spiele angekündigt, nun nickte das Bundekabinett einen Entwurf zu einer ersten Änderung des aktuellen Jugendschutzgesetzes ab.

Man schließe mit dem neuen Entwurf Lücken in der derzeitigen Gesetzgebung, lassen die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und Armin Laschet von der CDU verlauten, die federführend am Programm mitgewirkt hatten. Die Maßnahmen seien die Konsequenz, die man aus der Studie des Hans von Bredow-Instituts ziehen müsse.

Die wesentlichste und deutlichste Änderung wird im Bereich der Indizierungskriterien vorgenommen: Galten bisher explizit Spiele, die "Gewalt verherrlichen", als Kandidaten für den Index, so wurde die Definition jetzt erweitert. Diese umfasst nun Trägermedien, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen."

Spiele bzw. Medien, "in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird", seien als jugendgefährdend einzustufen und sollen dementsprechend von der Bundesprüfstelle in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen werden.

Als zu klein und unzureichend bezeichnen Laschet und von der Leyen die derzeitigen Alterskennzeichnungen auf Spielepackungen. Zukünftig sollen die Siegel auf der Packung einen Fläscheninhalt von mindestens 1200 Quadratmillimetern haben, die Kennzeichnungen auf den Datenträgern sollen mindestens 250 Quadratmillimeter umfassen.

Die Evaluierung der bereits erwähnten Studie laufe noch, heißt es weiter. Weiteren Handlungsbedarf sehe man vor allem auch im Onlinebereich, der derzeit noch eine Art Grauzone sei. Beide Bereiche werden nämlich bisher getrennt geregelt - bei vielen Spielen aber würde der Übergang zwischen Online und Offline mittlerweile fließend sein. Auch seien "untergesetzliche Maßnahmen zur weiteren Qualitätsentwicklung der Jugendmedienschutz-Entscheidungen" bei der USK in Vorbereitung. Dies wolle man u.a. durch die erhöhte Präsenz ständiger Vertreter der obersten Landesjugendbehörden sowie die stärkere Einbindung von Mitarbeitern der Bundesprüfstelle in die Arbeit der USK erreichen.

Anfang 2008 soll der Entwurf endgültig vom Bundestag abgesegnet werden.

Der Publisherverband BIU hatte Ende November bereits die Ergebnisse eines vor ein paar Wochen abgehaltenen Treffens kritisiert . So sei kein Vertreter aus der Wirtschaft und der Spielebranche zu jenem Runden Tisch eingeladen worden. Auch sprach man sich klar gegen das Ändern der Alterkennzeichen auf den Packungen aus. Dies "betrifft unsere Branche unmittelbar, zumal wir auch die europäischen Kennzeichen seitens der Industrie organisieren." Gegen geplante Änderungen in diesem Bereich wolle man sich zur Wehr setzen.

0
0
Kommentare

Du musst mit einem 4Players-Account angemeldet sein, um an der Diskussion teilzunehmen.

Es gibt noch keine Beiträge. Erstelle den ersten Beitrag und hole Dir einen 4Players Erfolg.