Allgemein
20.12.2007 12:08, Julian Dasgupta

Kritik an der Jugendschutzänderung

Kritik am gestern vom Bundeskabinett abgesegnetem Entwurf der ersten Änderung des Jugendschutzgesetzes kommt aus den Reihen der CSU. Dort wird allerdings erwartungsgemäß nicht bemängelt, dass das derzeitige Gesetz erweitert wird - Bayerns Jugend- und Familienministerin Christa Stewens gehen die Änderungen nicht weit genug .

Die beschlossenen Maßnahmen seien zwar grundsätzlich richtig, "ihre Wirkung jedoch eher kosmetischer Natur." Das verwundert nicht, schließlich hatte der mittlerweile zum Ministerpräsidenten des Bundeslandes aufgestiegene Günther Beckstein schon länger strafrechtliche Konsequenzen für die Herstellung und Verbreitung der so genannten "Killerspiele" gefordert - ein ungleich härteres Vorgehen als die gestern abgenickte Neuformulierung der Indizierungskriterien sowie die bschlossene Vergrößerung der Alterkennzeichen auf den Packungen und Datenträgern.

Stewens moniert außerdem, dass keine der Maßnahmen für den Onlinebereich gilt - dort bestehe aber großer Handlungsbedarf. Das Bundesfamilienministerium hatte hingegen verlauten lassen, etwaige Änderungen dort erst später initiiert werden würden, da man noch den Abschluss der Evaluation der Studie des Hans von Bredow-Instituts abwarten werden.

Bayerns Familienministerin wiederum hätte sich ein "klares politisches Zeichen gewünscht, dass gewaltbeherrschte Spiele in unserer Gesellschaft nichts verloren haben." Schließlich seien diese "nicht mit dem Wertesystem des Grundgesetzes vereinbar." Man werde sich deswegen weiterhin für ein strafrechtlich verankertes Herstellungsverbot, höhere Bußgelder und schärfer Indizierungskriterien einsetzen.

Mittlerweile hat sich auch der Publisherverband BIU zu Wort gemeldet. Die beschlossenen Maßnahmen sind laut Olaf Wolters, Geschäftsführer des BIU, "verfassungwidrig" und würden die aktuelle Situation auch nicht verbessern. Mit der gesetzlichen Indizierung von Spielen würden die bisherigen Prüfverfahren von USK und BPjM einfach übergangen, für Hersteller und Händler würde es zudem weiterhin keine validen Kriterien dafür geben, was denn noch zulässig, und was bereits verboten sei.

Auch kritisiert der BIU das voreilige Handeln der Politiker - der abschließende Bericht des Hans von Bredow-Instituts liege erst seit Ende Oktober vor, hätte somit noch gar nicht vollständig ausgewertet werden können. Die verfrühte Initiative der Bundesfamilienministerin "würde mehr Lücken öffnen als schließen", heißt es schließlich in der Hoffnung darauf, dass der Bundestag bei der endgültigen Abstimmung vielleicht doch seine Zustimmung verweigert. Der Jugendschutz könne besser gestaltet werden, wenn man das Gesamtsystem auf den Prüfstein stelle, anstatt vorschnell und mit vereinzelten Änderungen zu handeln.

0
0
Kommentare

Du musst mit einem 4Players-Account angemeldet sein, um an der Diskussion teilzunehmen.

Es gibt noch keine Beiträge. Erstelle den ersten Beitrag und hole Dir einen 4Players Erfolg.