Allgemein
21.02.2008 10:47, Marcel Kleffmann

Condemned beschlagnahmt

Im April 2006 wurde die PC-Version von Condemned: Criminal Origins von der BPjM indiziert, während die Xbox 360-Version hierzulande aufgrund der Release-Politik von Microsoft erst gar nicht veröffentlicht wurde (wir berichteten). Und fast zwei Jahre nach der Indizierung hat jetzt ein bayerisches Gericht das Spiel aufgrund der expliziten Gewaltdarstellung beschlagnahmen lassen - dies gilt für die PC- und Xbox 360-Fassungen. Der Vertrieb von Condemned: Criminal Origins ist in Deutschland somit unter Strafe gestellt.

StGB §131 Gewaltdarstellung, Absatz 1:

Wer Schriften, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,

1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

[...] - Der reine Besitz (Privatbesitz) ist nicht strafbar!
- Auch das private Anschauen des beschlagnahmten Mediums ist ebenfalls nicht strafbar (Vorsicht beim Anschauen mit Freunden: Das könnte als "Vorführung" zu werten und somit strafbar sein!)

(Quelle: medienzensur.de )

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