von Julian Dasgupta,

Spore & die Gebrauchtspieldebatte



Vor Kurzem hatte Electronic Arts durchblicken lassen, was man vom Gebrauchtmarkt hält: Nicht allzu viel. Man könne ihn schlecht mit anderen Märkten vergleichen, da sich Software nicht wie ein Auto oder andere physische Produkte abnutzen würden. Darauf zielt dann wohl eine Passage in den Endnutzerbestimmung von Spore ab, wo es heißt, dass manche Rechte möglicherweise nicht auf einen anderen Spieler übertragen werden können.

Auch David Braben (Elite) hat eine Meinung zu dem Thema und findet, dass  einem besonders bei Einzelspielerspielen Einnahmen entgehen würden - Mehrspielertitel würden i.d.R. länger beim Nutzer verweilen. Dabei schwebt ihm eine Art Verleihsystem vor, das den bisherigen Second-Hand-Bereich ersetzen könnte.

Eine etwas andere Sichtweise hat David Perry - der meint, dass sich viele aus der Branche nicht an Gebrauchtspielen per se stören würden.

"Was uns aber stört, ist, dass unser SchlüsselPARTNER aus dem Handel an die Kunden herantritt mit Sprüchen wie: "Du wärst ja verrückt, wenn du dir ein neues Spiel holst, wenn du das alte günstiger bekommst, und wir garantieren, dass es funktioniert.""

Sagt Perry und greift damit die Handelskette GameStop an, die ein Großteil ihres Umsatzes mit dem Verkauf von Gebrauchtspielen erwirtschaftet - dort sind nämlich die Gewinnmargen deutlich höher als bei neuen Spielen. Das sei recht merkwürdig angesichts der Tatsache, dass die Hersteller Spiele auch zusammen mit dem Handel bewerben würden, der aber deutlich mehr davon profitieren würde, da die Entwickler keinen Cent von den Second-Hand-Titeln zu sehen bekämen.

Auch Kim Pallister hat sich ein paar Gedanken gemacht und schlussfolgert:

"Das Problem ist, dass die Spieler genau das gleiche Produkt bekommen, und dass sie und der Händler davon profitieren, dass Entwickler/Publisher aus der Gleichung entfernt werden - und keinen der beiden interessiert das auch nur irgendwie."

Daraus entwickelt der einstige Microsoft-Mann, der nun bei Intel umtriebig ist, ein paar mögliche Maßnahmen, wie Spielehersteller mit entsprechenden Händlern umgehen könnten.

  • Zieht den Stecker. Macht keine Geschäfte mit ihnen. Gut, damit schneidet man sich natürlich ins eigene Fleisch, aber wenn du Rockstar bist, werden die Leute deinen Titel schon finden.
  • Gewährt Händlern, die keine Gebrauchtspiele verkaufen, exklusive Releasezeiträume.
  • Gewährt Händlern, die keine Gebrauchtspiele verkaufen, Rabatte, Preisnachlässe etc.


Außerdem, so Pallister, könnten die Hersteller versuchen, die Kunden zu ermuntern, eher zu Neuware zu greifen:

  • Sie müssen darüber informiert werden, wohin das Geld eigentlich geht.
  • Man muss die LEUTE in den Vordergrund stellen, nicht die FIRMEN. Keinen interessiert es, dass die Einnahmen von Spore an EA gehen. Sie könnten sich allerdings dafür interessieren, dass ein Will Wright davon profitiert.
  • Sie müssen wissen, dass die Leute, die das Geld bekommen, ihre Unterstützung zu schätzen wissen.
  • Sie sollten wissen, dass dies Teil einer Beziehung ist, die sie zu diesen Entwicklern haben.


Die Kollegen von Heise.de haben sich derweil mit den Nutzerbestimmungen von Spore auseinandergesetzt und kommen zu folgenden Schluss:

"Rechtlich gesehen ist die Beurteilung der Aktivierungspflichtigkeit von Software schwierig. Sie schränkt die Wiederverkaufbarkeit ein oder macht sie praktisch sogar zunichte, bringt ein Risiko durch die unsichere Bestandsdauer der Aktivierungsserver mit sich und setzt den Käufer einer oft unwillkommenen Nutzungskontrolle aus.

Wenn ein Käufer vor dem Kauf darüber Bescheid wusste, was ihn erwartet, kann die Aktivierungspflicht jedenfalls nicht als Mangel gelten und löst insofern auch keine Gewährleistungsansprüche aus. Ob sie ansonsten einen Mangel im Sinne des BGB darstellen kann, der den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Produkts einschränkt, ist juristisch umstritten."


Bis dato gebe es noch keine Gerichtsurteile hinsichtlich der Aktivierungspflicht von Spielen. Sollten entsprechende Ansätze allerdings zur Norm werden, könnte es für die Kunden zukünftig schwieriger werden zu behaupten, man habe nichts von den Einschränkungen der Software gewusst.

Wir hatten vor ein paar Tagen bei EA angefragt und um eine Erläuterung der EULA sowie Informationen zur Zahl der Aktivierungen gebeten. Dort hieß es daraufhin: "Derzeit kommentieren wir den Vorgang nicht." Immerhin wurde auf einen Eintrag auf der Spore-Webseite verwiesen - der Link scheint allerdings momentan ins Leere zu führen.



Kommentare

North McLane schrieb am
Natürlich gehen dem Handel einnahmen flöten, wenn man ein Spiel gebraucht kauft. Dennoch ist der Weiterverkauf legal. Um umsatzeinbußen durch den Gebrauchtmarkt zu verhindern, sollten sich die Leutchen jedenfalls mehr Gedanken um den Wiederspielwert, als um die Haltbarkeitsdauer machen. Ein Spiel wie CoD4 erzielt heute immer noch die selben Preise wie zu Release. Warum?? Weil es einfach kaum einer hergeben will, aufgrund des Klasse MP-Modus. Daher sollen doch die Spielehersteller mehr darauf achten Qualität an zu bieten, an statt die ehrlichen Käufer als Beta-Tester zu missbrauchen!
offtopic! : Geldgeile Aasgeier! :twisted: EA kann mich mal!!! :evil:
halfire schrieb am
4P|Sebastian hat geschrieben: 2. Risiko des Gebrauchtkäufers: Ein Argument ist bisher noch nicht gefallen: Gebrauchtspiele kosten ja auch weniger. Das kann man werten wie man möchte, ist aber ein Fakt. Im Prinzip bleibt Spore ja verkäuflich, nur wird man weniger bekommen im Wiederverkauf. Das ist aber eine wirtschaftliche Frage, keine rechtliche.
Womit es EA dann geschafft hätte, "Verbrauch/Abnutzung" bei einer digitalen Sache einzuführen.
Und ja, für mich persönlich besteht ein Unterschied, wenn ich mit Original-Datenträger und Original-Serial ein Spiel verlustfrei weiterveräussern kann und dem, was EA jetzt einführt, auch wenn das juristisch anders ausgelegt wird.
Der Käufer/User kann das mit Kaufverzicht quittieren, ich hoffe, dass genug standhaft bleiben.
Wobei, wenn wir mal ehrlich sind, trifft dieser "KS" (so stellt ihn EA ja dar), nicht den "Runterlader" (weil dort ist die ganze DRM-Chose schon rausgecrackt), sondern den ehrlichen Käufer/Gebrauchtkäufer.
Und wenn das Schule macht (sprich EA genug verkauft von Spore, C&CRA3, Crysis Warhead etc.) werden die andern großen Publisher (Ubisoft, Activision Blizzard etc.) sicher auch auf den Zug aufspringen.
Das heisst dann Adieu Gebrauchtkauf (ebay, Flohmarkt etc.) und adieu Videothekenausleih. Und das bei den ständig sinkenden Durchspielzeiten von Spielen und immer öfter Verzicht vom Release einer Demo. Man kauft also die Katze im Sack (keine Demo oder Videothekenausleih) oder ein überteuertes Produkt (Spielzeit ~6h, keine Videothekenausleih).
Ein Glück ist sowohl mein Finanz- als auch Zeitbudget begrenzt, EA wird durch diese Maßnahmen sicher nicht mehr Geld an mir verdienen, eher das Gegenteil wird der Fall sein.
Smer-Gol schrieb am
@4P\Sebastian
Danke für deine Antwort.
Auch wenn ich der Meinung bin, das es sich dabei um eine "Schnüffelei" handelt. Wenn jemand wüßte welche Möbel in meiner Wohnung stehen, allerdings nicht wer darin wohnt, wäre mir trotzdem mulmig.
Judimaus hat geschrieben: Daher müssen die Käufer über ihre Marktmacht Spore großangelegt boykottieren und auf diesen Missstand hinweisen. Rechtlich ist da wenig zu holen. Und das ist auch gut so: Letztlich ist es die Sache von EA, was sie anbieten, und Sache des Kunden, was er kauft. Er könnte auch eine leere CD für 50 Euro kaufen. Oder eben nicht!
So sehe ich das auch. Letztlich liegt es sowieso am Verbraucher ob er so ein Angebot annimmt. Voraussetzung ist natürlich das er vor dem Kauf davon erfährt.
Ich für meinen Teil habe beschlossen EA im allgemeinen zu boykottieren. Für einen Vielspieler ist das keine einfache Entscheidung, da Electronic Arts in dem Sektor groß vertreten ist. Wiederum leicht fällt es mir, da ich ein Spiel mit so einem Schutz nicht in meiner Spielesammlung brauchen kann.
Wenn es nach EA geht, ist meine Sammlung eh nur eine "Lizenzsammlung"
@ColdFever
Gute Arbeit. Ich hoffe deine Initiative hat Erfolg.
Ob ich dir dabei helfen kann ist fraglich, da ich von dem Kopierschutz schon wußte (wenn auch nicht die genauen Details) und mir das Spiel deshalb nicht geholt habe. Aber ich drück dir die Daumen und verbreite es so gut es geht
edit:
Was ich noch loswerden wollte...
Der beste Kopierschutz ist immer noch eine schöne Verpackung und ein gutes Handbuch.
Die Eindämmung des Gebrauchthandels halte ich für kapitalistischen Irrsinn
ColdFever schrieb am
Nach wochenlangen Spekulationen und Diskussionen in Communityforen habe ich versucht, Erkenntnisse zu bündeln und mich damit an eine Verbraucherzentrale gewendet. Dazu habe ich einen ausführlichen DRM-Artikel geschrieben, in dem ich um Unterstützung für die Verbraucheraktion bitte:
"Spore und die verborgenen DRM-Beschränkungen"
4P|Sebastian schrieb am
Judimaus hat geschrieben:Wie ich von Coldfever weiß, wird das Spiel nach der Installation auf dem 3. Rechner unspielbar, wenn nicht EA den Zähler wieder runtersetzt (ich z.B. habe sehr oft neue Rechner).
Das stimmt in einem Punkt nicht: es der vierte Rechner bei dem die Installation/Aktivierung verweigert würde. Und du lässt einen von zwei Fällen aus: EA setzt den Zähler zurück. Lag dann ein Mangel vor, weil der Nutzer einen Anruf machen musste? Ich denke das ist durchaus zumutbar und daher nicht unbedingt ein Mangel.
Die Frage ist, welchen Anspruch hätte der Nutzer gegen EA, wenn das Rücksetzen des Zählers verweigert wird von EA. Liegt dann ein Mangel vor? Da gebe ich dir recht, dass hier ein Mangel vorliegen wird, der dann entweder in einem Anspruch auf Wandelung/Minderung endet oder im Anspruch auf Beseitigung (also Rücksetzen des Zählers).
Judimaus hat geschrieben:I.Ü. könnte man natürlich auch die Frage aufwerfen, ob nicht schon das Aktivierungserfordernis bei Windows ein Mangel ist, da ein OS "normalerweise" aus sich selbst heraus lauffähig sein sollte und bisher auch war.
Nur weil es bisher anders üblich war muss es nicht heißen, dass es immer so bleiben muss. Dieser Gewohnheit steht natürlich auch ein gewisses Schutzbedürfnis des Urhebers für sein Werk gegebenüber. Und dass dies nötig ist sieht man an den Zahlen der illegalen Kopien. Fraglich ist natürlich hier, ob es ein taugliches Mittel ist.
Judimaus hat geschrieben:Und da liegt auch das Problem: An die Hersteller kommt man nicht heran. Man kann nur den Esel schlagen statt den Herrn.
Du gehst nur aus dem Kaufrecht heraus gegen den Hersteller vor, ebenso ist es aber durchaus denkbar aus dem Nutzungsrecht einen Anspruch zu stellen. Immerhin wird dem Nutzer, der das Nutzungsrecht vom Hersteller (und nicht vom Verkäufer im Laden) bekommen hat dieses Nutzungsrecht verweigert. Diese aber hat er gemäß §31 I und II UrhG bzw. beim Zweitkäufer gemäß §69c Nr.3 2 UrhG rechtmäßig erworben.
Judimaus hat...
schrieb am