von Julian Dasgupta,

ESA: Lobt Copyright-Gesetz



Nachdem US-Präsident Bush ein vom Kongress verabschiedetes Gesetz zur besseren Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte abgenickt hat, ließen die Reaktionen nicht lange auf sich warten. Bei der RIAA (US-Verband der Musiklabel) und der MPAA (Interessenvertretung der Filmstudios und -vertriebe) reibt man sich zufrieden die Hände, schließlich hat man dort reichlich Lobby-Arbeit für den Entwurf geleistet. Wenig überraschend: Auch der Verband der Spielehersteller, die ESA, applaudiert:

"Die ESA freut sich darüber, dass der Kongress und die Bush-Regierung die notwendigen Maßnahmen beschlossen haben, um das Jobwachstum und die Investitionen in die Videospielindustrie zu fördern. Je mehr Spiele legitim verkauft werden, desto mehr Arbeitsplätze entstehen in allen Bereichen der Wertekette."

Das neue Gesetz erleichtert die Beschlagnahmung von Mitteln, die einen Verletzung des Copyrights ermöglicht haben sollen. Auch soll in der Regierung zukünftig ein spezieller Posten eingerichtet werden - ein Kommissar, von diversen US-Medien als "IP-Zar" tituliert, soll dann sich dann hochoffiziell für die Wahrung geistiger Eigentumsrechte einsetzen.

Naturgemäß trifft der Beschluss, dessen Inkraftreten noch ansteht, nicht überall auf Zustimmung. Die Interessengruppe Public Knowledge merkt an, dass vor allem die großen Konzerne von den Neuerungen profitieren - kleinere Erfinder und Künstler eher nicht. Außerdem widerspreche das Gesetz einem kürzlich beschlossenen Patenterlass, der Schadenersatzforderungen auf ein realistisches Maß - nämlich den tatsächlich verursachten Schaden - begrenzen sollte.

Das just abgesegnete Gesetz hingegen verschärft die Regelung, erläutert Mark Methenis (Law of the Game) hier und hier. Statt bisher nur einen pauschalen Schadenersatz pro raubkopiertem Album einzufordern, könnte die RIAA beispielsweise nun einen entsprechenden Schadenersatz für jedes einzelne Lied verlangen.

Das könnte auch Auswirkungen auf die Spielebranche haben, orakelt Methenis und konstruiert ein Beispiel: Electronic Arts dürfte kaum den Aufwand betreiben, jemanden wegen des Raubkopierens eines älteren Madden-Spiels zu belangen. Allerdings könnte der wesentlich klagefreudigere Musiklabelverband den Publisher nun dazu nötigen, seine Rechte hinsichtlich der für das Spiel lizenzierten Lieder durchzusetzen.



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