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25.06.2009 13:46, Julian Dasgupta

Index-Titel: Webshop-Filterpläne

Während die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien sich für gewöhnlich mit Filmen, Musik und Spielen auseinandersetzt, hatte man vorn Kurzem einen österreichischen Händler ins Visier genommen und eine Indizierung der Webseite beantragt. Der Grund: Der Verand bewerbe und verkaufe Spiele, die in Deutschland auf dem Index stehen.

Der betroffene Händler, Gameware.at, verlinkt zwar auf Trailer und bietet Screenshots an, verweist aber darauf, dass man dort nur per Kreditkarte oder Banküberweisung bezahlen könne - und das könnten ja in der Regel nur Erwachsene. Auch sei man nur einer von vielen internationalen Anbietern, die Software nach Deutschland liefern würde. Man wolle aber dennoch den Dialog mit der Kommission für Jugendmedienschutz suchen, um sich abzustimmen.

Nach deutscher Gesetzgebung müsste der Webshop eine separate 18er-Sektion bieten, wie sie einige hiesige Händler offerieren. Die wäre Kunden nur dann zugänglich, wenn sich sich entsprechend identifiziert hätten, z.B. mit einer Kopie des Personalausweises. Die rechtliche Handhabe ist allerdings in jeder Hinsicht unklar - das Webangebot wird von einem österreichischen Provider gehostet, der seinerseits nicht an das deutsche Recht gebunden und somit zur Sperrung im Falle einer Indizierung verpflichtet ist.  Und ohne eine Erweiterung des angedachten Webfilters, mit dem der Zugriff auf Webseiten mit Kinderpornografie gesperrt werden soll, könnte die Webseite hierzulande schlecht blockiert werden.

Das deutsche Jugendrecht ist aber vergleichsweise noch zahm verglichen zum australischen - in Down-Under gibt es im Gegensatz zu Filmen, wo eine R18+Kategorie existiert, bei Spielen keine höhere Einstufung als MA15+. Software, die darüber hinausschießt, darf nicht frei verkauft werden.

Das ist der australischen Regierung allerdings nicht genug: Mit Netzfiltern will man den Zugang zu Versandhändlern vollständig sperren, die nichtklassifizierte Spiele nach Australien verkaufen, so ein Bericht in The Age . Auch Download-Angebote und Flashspiele - hier würde im Einzelfall überprüft und klassifiziert werden, wenn eine Beschwerde eingereicht wird - würde davon betroffen sein, so sie denn nicht in die vorhandenen Kategorien eingestuft werden können. Ebenfalls bedroht: MMO-Titel á la World of WarCraft oder Second Life , welche aufgrund ihrer Onlinennatur derzeit nicht eingestuft sind.

Laut der Zeitung haben neun Internetprovider Klage gegen das Vorhaben eingereicht - mit einer Entscheidung sei im Juli zu rechnen.

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