von Julian Dasgupta,

"Killerspiele": Petition gegen Ministerforderung

Vor knapp einem Monat hatten sich die Innenminister aller Bundesländer im Rahmen ihrer jährlichen Frühjahrskonferenz getroffen und dabei u.a. die Empfehlung an den Bundestag ausgesprochen, ein Verbreitungs- und Herstellungsverbot der so genannten "Killerspiele" durchzusetzen. Diese würden die Hemmschwelle zur Gewalt senken, so Uwe Schünemann (CDU, Niedersachsen), auf Amokläufer verweisend, die sich vor ihren Taten ja doch immer mit jenen Titeln auseinandergesetzt hätten.

Wer seinen Unmut über die Forderung kundtun möchte, kann sich jetzt in einer offiziellen Online-Petition einschreiben, deren Verfasser sich gegen jene Forderung aussprechen. Ein komplettes Verbot verstoße gegen Artikel 5 des Grundgesetzes, auch gebe es in Deutschland bereits strengere Jugendschutzgesetze als in anderen Ländern - die Möglichkeit einer Indizierung bestehe doch bereits. Auch müsse die Medienkompetenz von Eltern und Erziehern gefördert werden.

Bis zum jetzigen Zeitpunkt haben sich über 6500 Personen eingetragen.

Update: Wie der Betreiber der eSport-Liga ESL, Turtle Entertainment, mitteilt, unterstützen auch der "europäische Marktführer [...] und die Community der Electronic Sports League mit ihren über zwei Millionen registrierten Mitgliedern die Online-Petition, die sich gegen das auf der Innenministerkonferenz der Länder geforderte 'Herstellungs- und Verbreitungsverbot' von Action-Computerspielen richtet."

Weiterhin bietet Turtle ein Formular an, mit dem sich protestierende Spieler schriftlich an ihren Bundestagsabgeordneten wenden können. Den Inhalt des Schreibens sowie die Maske zum Erstellen des Briefes könnt ihr unter diesem Link einsehen. Wer sich gegen das geplante Verbot wehren möchte, kann auf diesem Weg zusätzlich aktiv werden.



Kommentare

gotTnTeufel schrieb am
das kostet aber mehr geld. auch mein geld :)
also das mit der verfassungswidrigkeit lässt sich für unsereins eher schwer nachweisen. ich kenne da jetzt keine experten-meinungen zu, aber wenn dem wirklich so sein sollte, wird irgendjemand schon klagen und das vors bundesverfassungsgericht bringen.
wir werden ja sehen, was daraus wird.
Oberdepp schrieb am
Im Falle der Kinderpornosperre ist die Gewaltenteilung aber wirklich nicht mehr gegeben. Erinnerst du dich zufällig an den Arcor(?)-Skandal, die youporn oder irgendso eine Seite gesperrt haben, weil auf der Seite rechtlich geschützte Filme illegal angeboten werden?
Gegen diese Sperrung konnte man vorgehen, in dem man es vors Gericht brachte. Unter anderem nennt man das Demokratie.
Im Falle der Kinderpornosperre wird aber dieses demokratische System ausgehebelt, was eigentlich verfassungswidrig ist. Versteh mich nicht falsch: ich bin prinzipiell für die Kinderpornosperre, aber die aktuelle Gesetzeslage ist doch sehr schwammig.
Und ja, es ist sehr unwahrscheinlich, dass das BKA nach reiner Willkür irgendwelche Seiten auf den Index stellt, die dort nicht hingehören. Das wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht passieren. Das ändert aber nichts daran, dass das Gesetz in der momentanen Form verfassungswidrig, eigentlich schon verfassungsfeindlich ist.
Und ja, die ganze Panik-Mache mancher Leute ist auch für mich schon fast nicht mehr auszuhalten. Überall liest man was von Überwachungsstaat, will man nach der Kinderpornosperre googeln und Diskussionen werden dadurch sowas von unsachlich.
Aber wie gesagt: es ändert noch immer nichts daran, dass das Gesetz in der momentanen Lage abgeändert werden muss.
Diese Kontrolle von Gewalt gibt es überall. Wenn du schon das Beispiel von Terroristen bringst, dann bitte auch gleich richtig, egal ob überspitzt oder nicht. Ein Polizist ist vom Gesetz her legitimiert Gebrauch von der Waffe zu machen, erfordert es die Lage. Das ändert aber nichts daran, dass im Nachhinein dann der Schuss genau überprüft wird und der Polizist im worst Case sogar für haften muss. Und genau um dieses Prinzip geht es.
Soll ruhig das BKA Seiten sperren, die mit Kinderpornoinhalten gefüllt sind. Aber es sollte ein Richter auch prüfen dürfen, ob es rechtens ist.
gotTnTeufel schrieb am
boah ja, das war ja auch überhaupt nicht sarkastisch gemeint...
Mindflare hat geschrieben:
gotTnTeufel hat geschrieben:ja machen wir doch jeden scheiss bürokratischer. den terroristen mit plastiksprengstoff im kindergarten bitte auch erst erschiessen, wenn der richter seine unterschrift gemacht hat.
ich wette wenn das bka mal eine nicht kipo seite sperrt hat man sicher einfach pech gehabt und kann nichts dagegen unternehmen.
also in so einer kleinigkeit den bruch mit der gewaltenteilung zu erkennen ist einfach lächerlich.
Das sind doch jetzt Äpfel und Birnen!
Beim vorgehen gegen Terroristen (zum Beispiel) wird und muss hinterher ein Richter noch die Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestätigen (oder auch verneinen) --> Kontrolle durch Gewaltenteilung
Diese Kontrolle, ob vorher oder nachher, ist im Gesetz leider komplett nicht vorgesehen. Und da ist der Knackpunkt. Die Maßnahmen sind ja lobenswert, aber ohne Kontrolle einfach auch gefährlich und gewiss keine "Kleinigkeit".
es ist aber nicht so, daß man sich dagegen nicht zur wehr setzen könnte. was hier zur zeit beschrieben wird ist eine rein hypothetische wilkür. ich höre aber von niemanden, daß seine seite zu unrecht gesperrt wurde und nur darum geht es.
klar ist das mit den terroristen kein sinnvoller vergleich, aber ich habe das ja bewusst überspitzt. hier geht es außerdem immer noch um die behauptung, daß die gewaltenteilung in deutschland nicht mehr gegeben wäre und da ist so etwas ein sehr schwacher beweis.
Der Amboss schrieb am
gotTnTeufel hat geschrieben:also in so einer kleinigkeit den bruch mit der gewaltenteilung zu erkennen ist einfach lächerlich.
Nein, finde ich nicht und etwas ganz wichtiges hast du ja selber noch geschrieben:
gotTnTeufel hat geschrieben:[...]wenn das bka mal eine nicht kipo seite sperrt hat man sicher einfach pech gehabt[...]
Artikel 5 Meinungsfreiheit
Mindflare schrieb am
gotTnTeufel hat geschrieben:ja machen wir doch jeden scheiss bürokratischer. den terroristen mit plastiksprengstoff im kindergarten bitte auch erst erschiessen, wenn der richter seine unterschrift gemacht hat.
ich wette wenn das bka mal eine nicht kipo seite sperrt hat man sicher einfach pech gehabt und kann nichts dagegen unternehmen.
also in so einer kleinigkeit den bruch mit der gewaltenteilung zu erkennen ist einfach lächerlich.
Das sind doch jetzt Äpfel und Birnen!
Beim vorgehen gegen Terroristen (zum Beispiel) wird und muss hinterher ein Richter noch die Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestätigen (oder auch verneinen) --> Kontrolle durch Gewaltenteilung
Diese Kontrolle, ob vorher oder nachher, ist im Gesetz leider komplett nicht vorgesehen. Und da ist der Knackpunkt. Die Maßnahmen sind ja lobenswert, aber ohne Kontrolle einfach auch gefährlich und gewiss keine "Kleinigkeit".
schrieb am