von Julian Dasgupta,

Landgericht Hamburg untersagt Cheatbot

In den USA war Blizzard gegen den Anbieter des Glider-Bots für World of WarCraft vorgegangen und hatte den Hersteller erfolgreich verklagt, jetzt liegt auch im hiesigen Rechtsraum erstmals ein Urteil zu einem Cheatbot vor, wie die Kollegen von Heise Online berichten.

Demnach hat das Landgericht Hamburg dem Anbieter einer solchen Software den weiteren Vertrieb untersagt. Das Werkzeug diente dazu, Spielern in einem (in den Dokumenten geschwärzten) Free-to-Play-Titel Funktionen bzw. Boni zu verschaffen, die eigentlich nur zahlungswilligen Teilnehmern zur Verfügung standen; auch habe es Manipulationen gegeben, die generell über die vom Hersteller vorgesehenen Möglichkeiten hinausgingen.

Wurde der Glider-Bot-Schöpfer verurteilt, weil er mit seinem Programm gegen geltendes Copyright im Sinne des Digital Millenium Copyright Acts verstoßen hatte, so erachtete das Landgericht die Vorgehensweise im aktuellen Fall als unlauteres Wettbewerbshandeln. Er habe das Geschäftsmodell des Betreibers untwewandert und außerdem noch andere Nutzer zum Vertragsbruch verleitet - die Nutzungsbedingungen schließen nämlich das Verwenden von Zusatzprogrammen explizit aus. Der Streitwert des Verfahrens wurde auf 100.000 Euro beziffert, basierend auf einer Studie aus dem vergangenen Jahr, in der der weltweite Umsatz mit virtuellen Gütern auf 1,5 Mrd. Dollar geschätzt wurde.


Kommentare

Roha schrieb am
Hm schwierig zu sagen ob er sowas hohes verdient hat an Strafe, müsste man wirklich an dem durch den Bot eingenommenen Betrag festmachen.
Allerdings denke ich auch das alle(!) die diesen Bot gekauft haben ebenfalls ein wenig zur Strafe gezogen werden müssten. Er hat sie zwar zum Vertragsbruch angestiftet, wies im Text so schön heißt, aber letztlich gebrochen haben die Nutzer ihn.
XxFeedbackxX schrieb am
Novalis86 hat geschrieben:
JimNorton hat geschrieben:Als ob es Blizzard um die paar Kröten gehen würde, die wollen doch
nur ein Grundsatzurteil damit ja niemand auf die Idee kommt nochmal
sowas zu machen.
Ich glaube, dass es Blizzard auch um das Geld geht. Nur wenn man 3 Milliarden Jahresumsatz macht heißt es nicht, das einem mehrere tausend Euro am Hintern vorbeigehen. Irgendwie setzen sich die 3 Milliarden ja zusammen :D
Seit wann bietet Blizzard Free2Play Spiele an? Könnt ihr alle nich lesen oder so? Das war nicht Blizzard und Blizzard bekommt keinen Cent von dem Geld. Es gibt auch noch andere MMOG Entwickler außer Blizzard...wagt mal einen Blick über euren WoW-Tellerrand...
Zum Thema: So wie ich den Gerichtsverein in Deutschlang kenne wird da am Ende sowieso nur eine minimale Strafe bei rumkommen. Vllt ein paar hundert Euro oder so. Die im Artikel genannte Summe von 100.000 Euro finde ich vollkommen ok. Der hat bestimmt ne gute Summe daran verdient, also soll es ihm gefälligst auch weh tun. Solche Bots sind bestimmt auch nicht billig...und bei der Menge von Spielern die sowas machen war der Umsatz bestimmt nicht gering.
Natürlich sollte keinem Menschen die Lebensgrundlage entzogen werden, aber es muss ihm trotzdem tierisch weh tun.
Novalis86 schrieb am
JimNorton hat geschrieben:Als ob es Blizzard um die paar Kröten gehen würde, die wollen doch
nur ein Grundsatzurteil damit ja niemand auf die Idee kommt nochmal
sowas zu machen.
Ich glaube, dass es Blizzard auch um das Geld geht. Nur wenn man 3 Milliarden Jahresumsatz macht heißt es nicht, das einem mehrere tausend Euro am Hintern vorbeigehen. Irgendwie setzen sich die 3 Milliarden ja zusammen :D
Pyoro-2 schrieb am
[Politiker-Mode]Wahrscheinlich cheatest du selbst, sonst würdest du das nicht so verteidigen[/Politiker-Mode]
Jedenfalls muss man mit dem Typen kein Mitleid haben. Der hat wahrscheinlich nichtmal selbst gecheatet, er hat das Programm dafür geschrieben und damit Geld verdient. Hallo? Das ist etwas mehr als nur irgendwelchen Leuten den Spielspaß aus Penismangel zu verderben.
Und der Vergleich mit der filesharerin in den USA hinkt auch ganz gewaltig, denn die hat keinen Cent an ihrem Tun verdient. Das Verfahren befindet sich aber auch auf dem Weg zur Berufung, es gibt also noch Hoffnung, dass die Forderungen der MI auf ein vernünftiges Maß gestutzt werden - und ob das vernünftige Maß in diesem Fall eingehalten wurde, weiß hier doch noch garkeiner, denn wie schon gesagt, die Summe des Ordnungsgeldes ist noch garnicht festgesetzt.
...jetzt schreib ich schon fett, hoffentlich liest's auch mal jemand. :wink:
schrieb am