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16.07.2009 13:13, Julian Dasgupta

LG Hamburg untersagt Cheatbot

In den USA war Blizzard gegen den Anbieter des Glider-Bots für World of WarCraft vorgegangen und hatte den Hersteller erfolgreich verklagt, jetzt liegt auch im hiesigen Rechtsraum erstmals ein Urteil zu einem Cheatbot vor, wie die Kollegen von Heise Online berichten.

Demnach hat das Landgericht Hamburg dem Anbieter einer solchen Software den weiteren Vertrieb untersagt. Das Werkzeug diente dazu, Spielern in einem (in den Dokumenten geschwärzten) Free-to-Play-Titel Funktionen bzw. Boni zu verschaffen, die eigentlich nur zahlungswilligen Teilnehmern zur Verfügung standen; auch habe es Manipulationen gegeben, die generell über die vom Hersteller vorgesehenen Möglichkeiten hinausgingen.

Wurde der Glider-Bot-Schöpfer verurteilt, weil er mit seinem Programm gegen geltendes Copyright im Sinne des Digital Millenium Copyright Acts verstoßen hatte, so erachtete das Landgericht die Vorgehensweise im aktuellen Fall als unlauteres Wettbewerbshandeln. Er habe das Geschäftsmodell des Betreibers untwewandert und außerdem noch andere Nutzer zum Vertragsbruch verleitet - die Nutzungsbedingungen schließen nämlich das Verwenden von Zusatzprogrammen explizit aus. Der Streitwert des Verfahrens wurde auf 100.000 Euro beziffert, basierend auf einer Studie aus dem vergangenen Jahr, in der der weltweite Umsatz mit virtuellen Gütern auf 1,5 Mrd. Dollar geschätzt wurde.

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