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Weiterverkauf von Download-Software erlaubt

Ein Urteil, das auch Implikationen für den Spielemarkt haben dürfte: Der Gerichtshof der EU sprach heute sein Urteil (PDF, SpON, Heise) in einem Verfahren zwischen Oracle und UsedSoft. Der Softwarekonzern hatte die Firma verklagt, Lizenzen für ein per Download vertriebenes Produkt von Oracle-Kunden erworben und weiterverkauft zu haben. Wer eine solche Lizenz erwarb, konnte sich die Software dann von der offiziellen Herstellerseite runterladen.

Der Gerichtshof entschied: "Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner 'gebrauchten' Lizenzen, die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen Programme ermöglichen, nicht widersetzen."

Der Grundsatz des Verbreitungsrechts gelte nicht nur dann, wenn ein Produkt über einen physischen Datenträger wie CD oder DVD vertrieben wird, heißt es da.

"Stellt der Urheberrechtsinhaber seinem Kunden nämlich eine – körperliche oder nichtkörperliche – Kopie zur Verfügung, und schließt er gleichzeitig gegen Zahlung eines Entgelts einen Lizenzvertrag, durch den der Kunde das unbefristete Nutzungsrecht an dieser Kopie erhält, so verkauft er diese Kopie an den Kunden und erschöpft damit sein ausschließliches Verbreitungsrecht. Durch ein solches Geschäft wird nämlich das Eigentum an dieser Kopie übertragen. Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen.

Der Gerichtshof stellt insbesondere fest, dass der Urheberrechtsinhaber, wenn die Anwendung des Grundsatzes der Erschöpfung des Verbreitungsrechts allein auf Programmkopien, die auf einem Datenträger verkauft worden sind, beschränkt würde, den Weiterverkauf von Kopien, die aus dem Internet heruntergeladen worden sind, kontrollieren und bei jedem Weiterverkauf erneut ein Entgelt verlangen könnte, obwohl er schon beim Erstverkauf der betreffenden Kopie eine angemessene Vergütung erzielen konnte. Eine solche Beschränkung des Weiterverkaufs von aus dem Internet heruntergeladenen Programmkopien ginge über das zur Wahrung des spezifischen Gegenstands des fraglichen geistigen Eigentums Erforderliche hinaus."

Der Kunde habe auch im Falle einer 'Gebrauchtlizenz' einen Anspruch auf die aktuelle/verbesserte Version des Produkts - auch bei befristeten Wartungsverträgen. Wer mehrere Lizenzen im Paket erwerbe, dürfe dieses jedoch nicht aufspalten und die Lizenzen dann seperat weiterverkaufen. Ferne gelte natürlich: Wer seine Software weiterverkaufe, dürfe das Produkt nicht mehr auf seinem Rechner nutzen.


Autor: Julian Dasgupta

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Kommentare

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  • Habe nie gebrauchte spiele gekauft. brauche sowas auch nicht. Das heisst nicht das sowas nicht notwendig ist. Gerade bei downloadspielen ist es natürlich schwer. Dass gamestop sich dafür einsetzt ist aud rein egoistischen grund weil sie langsam sehen müssen wie sie mit dem umstand hmgehen müssen.  [...] Habe nie gebrauchte spiele gekauft. brauche sowas auch nicht. Das heisst nicht das sowas nicht notwendig ist. Gerade bei downloadspielen ist es natürlich schwer. Dass gamestop sich dafür einsetzt ist aud rein egoistischen grund weil sie langsam sehen müssen wie sie mit dem umstand hmgehen müssen. Früher warn es kleine indy titel die bissen gekostet haben. aber nun wo spiele per download und accountgebunden kommen ist es schwer. so muss der staat klarsagen das ein anvieter wie origin oder steam ein system zum verkauf anbieten müssen. aber bevor steam da was macht will ich ein *ich bin 18 und älter und will keine gewaltgeminderten spiele* system einbetten. wird langsam zeit da sovieles über steam läuft und wenn es im laden nicht mehr kaufbar wird hab ich ein problem den geschnittne spiele kauf ich nicht weil ich ja auch den vollen preis bezahlen soll.
  • Edit: Ups , falscher Thread. Tut mir leid^^
  • Kajetan schrieb:
    Boesor schrieb:
    da hab ich einen etwas anderen eindruck. Würde jetzt nicht von scheuklappen reden, aber so offen und objektiv wie du vielleicht denkst kommst du nicht rüber. Zumindest mein eindruck.
    Das Internet verschärft viele
     [...]
    Kajetan schrieb:
    Boesor schrieb:
    da hab ich einen etwas anderen eindruck. Würde jetzt nicht von scheuklappen reden, aber so offen und objektiv wie du vielleicht denkst kommst du nicht rüber. Zumindest mein eindruck.
    Das Internet verschärft viele Dinge in ihrer Aussage. Wenn wir uns alle persönlich und direkt bei einem Bierchen treffen würden, würde eine ganze Reihe potentieller Mißverständnisse auf allen Seiten mit Sicherheit wegfallen.
    Oder es gäbe ne massive Schlägerei. Ihr, bzw du, werter Seniorgamer, solltet nen Podcast machen.