von Julian Dasgupta,

Kickstarter: Projektvorgaben erweitert

Kickstarter ist kein Laden - das predigen die Betreiber der bekanntesten Crowdfunding-Plattform immer wieder. Um noch klarer zu machen, dass ein Nutzer keine Garantie dafür habe, eine Gegenleistung für bewilligtes Geld zu erhalten, hat das Portal jetzt die Vorgaben für neue Projekte um zwei Punkte erweitert.

Die Seiten aller ab Donnerstag veröffentlichten Projekte warten mit einer "Risks and Challenges"-Sektion auf. Dort ist der Name Programm: Die Anbieter müssen erläutern, welche speziellen Risiken und Herausforderungen beim Vorhaben auftreten. Um dann die Frage zu beantworten, warum sie qualifiziert sind, diese zu meistern.

Die zweite Neuerung betrifft jene, die zukünftig Geld für ein physisches Produkt, also z.B. Hardware wie das Oculus Rift oder die Ouya, sammeln wollen: Eine Simulation von Funktionen sei nicht mehr gestattet. Gezeigt werden dürfe nur das, was das Gerät in seiner aktuellen Form funktional auch leisten könne. Ebenfalls nicht mehr erlaubt auf der Kickstarter-Seite: Renderbilder oder Fotomontagen, die zeigen, wie das finale Produkt vielleicht irgendwann mal aussehen könnte. Das Bildmaterial müsse den Hardware-Prototypen in seiner aktuellen Form zeigen.

Produkte sollten eben in dem Entwicklungsstand präsentiert werden, in dem sie sie sich befinden, so die Begründung. Wer zu viel verspricht, stachele damit die Erwartungshaltung der Unterstützer an. Besser sei es, sich an eine andere Regel zu halten: lieber weniger versprechen und dann die Erwartungen der Leute übertreffen.

Last but not least: Bei Hardware dürfe es keine Zusage/Preis-Optionen (Tiers) mehr geben, in denen den Nutzern mehr als ein Exemplar eines Produkts angeboten werde. Ausgenommen von jener Regel seien nur Geräte, die zwangsläufig aus mehreren Komponenten bestehen bzw. nur als Paar wirklich sinnvoll funktionieren. Das Entwickeln und die Fertigung eines Produkts sei ein komplexes Unterfangen. Dadurch, dass größere Mengen einer Sache in Aussicht gestellt werden, könnte den Nutzern suggeriert werden, dass sie quasi schon fertig für die Auslieferung vorliege.

Quelle: via Gamasutra

Kommentare

unknown_18 schrieb am
Kann ich nachvollziehen, allerdings hat er schon recht, dass es das finanzieren solcher Projekte dann schwieriger macht, weil die Firmen machen ja auch den Schritt hin zu Crowedfunding, um eben etwas finanzieren zu können, was später in größeren Stückzahlen verkauft werden soll, sie aber anderweitig keine Finanzierung zusammen kriegen, weil völlig unklar ist wie groß die Verkäufe später sein werden.
Ich finde bei der Regel sollten sie noch mal drüber nachdenken, bei manchen Produkten mag sie sinnvoll sein, bei anderen nicht. ^^
Kajetan schrieb am
Der Wayne hat geschrieben:Der erste Teil sicherlich, aber:
Last but not least: Bei Hardware dürfe es keine Zusage/Preis-Optionen (Tiers) mehr geben, in denen den Nutzern mehr als ein Exemplar eines Produkts angeboten werde. Ausgenommen von jener Regel seien nur Geräte, die zwangsläufig aus mehreren Komponenten bestehen bzw. nur als Paar wirklich sinnvoll funktionieren. Das Entwickeln und die Fertigung eines Produkts sei ein komplexes Unterfangen. Dadurch, dass größere Mengen einer Sache in Aussicht gestellt werden, könnte den Nutzern suggeriert werden, dass sie quasi schon fertig für die Auslieferung vorliege.
Was soll das denn werden? Aktuelles Beispiel: Bei der Arduino-basierte Mikrocontroller-Plattform Digispark (kürzlich erfolgreich finanziert) kostet jedes weitere Exemplar etwa 8 USD Aufpreis. Es gibt Pakete von drei, fünf und zehn Stück. Wird so etwas durch die neue Richtlinie beschränkt? Das würde die eingenommene Gesamtsumme erheblich verringern und vermutlich Leute davon abhalten, Geld zu geben, da das Produkt durch den geringen Preis gerade dafür gemacht ist, mehrere Exemplare in verschiedenen Projekten einzusetzen.
Ganz einfach ... Kickstarter soll keine Einkaufsplattform sein, sondern eine Plattform zur Förderung von Projekten. Wenn das Teil fertig ist, DANN kann der Kaufinteressent gerne das Produkt palettenweise vom Hersteller ordern, sofern der Hersteller liefern kann.
Der Wayne schrieb am
Der erste Teil sicherlich, aber:
Last but not least: Bei Hardware dürfe es keine Zusage/Preis-Optionen (Tiers) mehr geben, in denen den Nutzern mehr als ein Exemplar eines Produkts angeboten werde. Ausgenommen von jener Regel seien nur Geräte, die zwangsläufig aus mehreren Komponenten bestehen bzw. nur als Paar wirklich sinnvoll funktionieren. Das Entwickeln und die Fertigung eines Produkts sei ein komplexes Unterfangen. Dadurch, dass größere Mengen einer Sache in Aussicht gestellt werden, könnte den Nutzern suggeriert werden, dass sie quasi schon fertig für die Auslieferung vorliege.
Was soll das denn werden? Aktuelles Beispiel: Bei der Arduino-basierte Mikrocontroller-Plattform Digispark (kürzlich erfolgreich finanziert) kostet jedes weitere Exemplar etwa 8 USD Aufpreis. Es gibt Pakete von drei, fünf und zehn Stück. Wird so etwas durch die neue Richtlinie beschränkt? Das würde die eingenommene Gesamtsumme erheblich verringern und vermutlich Leute davon abhalten, Geld zu geben, da das Produkt durch den geringen Preis gerade dafür gemacht ist, mehrere Exemplare in verschiedenen Projekten einzusetzen.
schrieb am